Hartz IV ist kein Mindestlohn

Gestern sagte Wolfgang Gerhardt, Hessischer FDP-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, beim Streitgespräch im HR, dass Hartz IV einem Mindestlohn von etwa 9 bis 10 Euro entspreche und daher wie ein Mindestlohn wirke. Daher wären diese nicht notwendig und im Schluss daraus das „Aufstocken“ – wenn man trotz Arbeit zu wenig verdient, gibt’s einen staatlichen Zuschuss bis zur ALG II-Grenze – eine ausreichende Lösung.

Nun, das mag rechnerisch richtig sein, ist aber dennoch falsch. Wer Hartz IV bezieht, bekommt vom Staat Geld, Warmmiete, Auflagen und Einschränkungen. Also auch Restriktionen, die man als normaler Arbeitnehmer nicht hat.

Da darf das Auto nicht zu groß, das Ersparte (auch für die Rente) nicht zu hoch sein. Beispielsweise kann man auch nicht einfach umziehen oder eine große Wohnung haben. Leuten im Osten wurde ein Zimmer in der Wohnung verschlossen. Auch mit anderen zusammen zu wohnen ist heikel, weil man plötzlich Bedarfsgemeinschaft sein könnte.

Und die eigenen Kinder können bei einem Schüler- oder Ferienjob nach 100 Euro Verdienst den Hammer fallen lassen, weil ab jedem Euro darüber 80 Prozent davon abgezogen werden. Nebenbei: Wie das zur Eigeninitiative motivieren soll, ist mir schleierhaft.

Auch mit Geschenken bekommen ist es Essig, weil die nämlich maximal 50 Euro im Jahr wert sein dürfen. Also auch nichts mit Waschmaschine vom Nachbarn übernehmen oder von der Oma einen Zwanziger zugesteckt bekommen.

Bei E-Bay oder auf Flohmärkten was verkaufen wird schwierig, weil das ja plötzlich Einnahmen sind. Dass man seinen Hausrat kanibalisiert und vielleicht seine Lieblingsmusik verscheuert, ist dem Amt egal.

Inwieweit Mindestlöhne volkswirtschaftlich funktionieren kann man diskutieren, aber Hartz IV ist kein Mindestlohn, denn dieser beschneidet nicht die Freiheiten der Bürger.

Die Polizei, dein kafkaesker Freund und Helfer

Das ist schon super: Da beschützt die Polizei einen der in Teheran Berlin demonstrieren möchte vor den bösen Demonstranten und ihren übergriffigen Kollegen. Sie bringen den Mann sogar trocken unter, dass er auch nicht nass wird. Ist ja Herbst.

Blöd nur, dass der Mann das alles gar nicht wollte. Eigentlich wollte er freiwillig sein Leatherman-Tool bei der Bereitschaftspolizei abgeben – damit es keinen Ärger gibt und er ohne Schwierigkeiten seinen Recht auf Versammlungsfreiheit nachgehen kann.

Tatsächlich aber geriet er in das kafkaeske Mahlwerk des Polizeiapparates, auf die jeder totalitär gestrickte Innenminister stolz wäre:

Der Polizist bot mir daraufhin an, das Messer bei der Polizei vor Ort abzugeben und es nach der Veranstaltung wieder abzuholen. Ich willigte ein. […] Kurze Zeit später kam der Polizist mit dem Formular wieder und eröffnete mir, dass über Funk die Order ergangen sei, dass gegen mich eine Anzeige geschrieben werden müsse. […] Wider Erwarten durfte ich nun nicht zur Demonstration gehen, sondern musste mit aufs Polizeipräsidium kommen. […]

Nach etwa zehnminütiger Fahrt kamen wir an einer Polizeiwache an und wurden hinein geführt. Nach kurzem Warten vor einer Tür wurden wir herein gelassen und ich wurde in eine Zelle geführt,die Tür wurde hinter mir verschlossen. […] Im Anschluss wurde ich aufgefordert mich bis auf die Unterhose auszuziehen […] Mein Frage was mir denn nun vorgeworfen würde konnte der Beamte wieder nicht beantworten. [..] Es muss etwa 17 Uhr gewesen sein, als ich endlich aufgefordert wurde, mitzukommen. […]

Auch den drei Beamten dort schilderte ich unter Tränen nochmals den ganzen Sachverhalt und fragte, ob ich der Erkennungsdienstlichen Erfassung denn wenigstens formell widersprechen könne, […] Meine Frage, wer die Maßnahme angeordnet hätte, wurde mir mit einem Buchstabenabkürzung beantwortet, deren Bedeutung mir die anwesenden Beamten aber nicht erklären konnten oder wollten.

Es wurden meine Fingerabdrücke von beiden Händen (alle Finger und komplette Hand), in doppelter Ausführung genommen, sowie erneut Fotos, offensichtlich für die Verbrecherkartei,gemacht. […] Nach einem anschließenden weiteren kurzen Aufenthalt in der Zelle erhielt ich gegen 19.30 Uhr tatsächlich alle meine Sachen (bis auf das Letherman Tool) zurück und konnte die Polizeiwache verlassen. […]

Bis zum heute weiß ich nicht was mir eigentlich vorgeworfen wurde. […]

Ich kann sagen, dass die Ereignisse vom Samstag das schlimmste sind was mir in meinem Leben bisher passiert ist. Die Aussage das Freiheitsentzug mit das brutalste ist, was man einer menschlichen Seele antun kann, kann ich voll bestätigen – nie zuvor habe ich mich so ängstlich und hilflos gefühlt. […]

Schockierend fand ich wie der Staatsapparat einmal ins Rollen gebracht, nicht wieder zu stoppen war. Persönlich kann man wohl kaum einem der Beteiligten der Exekutive einen Vorwurf machen – jeder Beteiligte konnte sich darauf berufen nur Befehle und Anweisungen ausgeführt zu haben.

Diese Argumentation habe ich bisher nur von Angehörigen ehemaliger Unrechtsregimen gehört.

Meine Meinung, dass unsere demokratisch gewählten Vertreter für antidemokratisch-extremistische Gruppen schon alle Instrumente bereit gelegt haben, um damit deren Diktatur von Anfang an flutscht – weil man kein einziges Gesetz extra beschließen muss, der ganze rechtliche Apparat, samt willigem Personal, ist nämlich schon vorhanden – muss ich wohl erstmal nicht ändern.

Andererseits gibt es auch diese Welt: SpOn – Unterbesetzte Polizei im Einsatz – Vier Beamte für 100.000 Menschen

Eine Stadt in Deutschland: 600.000 Einwohner, alle neun Minuten eine Straftat, dazu Ordnungswidrigkeiten, Unfälle und die Hilferufe Verwirrter, Einsamer oder Verzweifelter. Wie können 36 Polizisten hier für Sicherheit sorgen? Gar nicht, sagen die Beamten.

Justiz und Schnelligkeit – Zwei Welten treffen aufeinander

„Es muss eine möglichst zeitnahe Reaktion erfolgen“, sagte die Jugendstaatsanwältin zu den Zuhörern und alle nickten. Gegen Schluss fragte ich nach, was denn „zeitnah“ bedeutet. Ein Bagatellverfahren sei nach drei Monaten „schnell“ ausermittelt, meinte die Staatsanwältin. „Das ist aber nicht tatnah“, stellte eine Zuhörerin fest.

Da musste die Jugendstaatsanwältin einräumen, dass Juristen-„Schnell“ nicht das ist, was die Bürger unter „schnell“ verstehen. Ein ehemaliger Staatsanwalt versuchte das noch zu relativieren, indem er auf die Personalsituation bei Polizei und Justiz hinwies. Nur: Wenn ich in einem Artikel was falsches schreibe oder die Zeitung was verpasst, interessiert auch keinen warum – was zählt, ist auf dem Platz.

Und dieses „Schnell“ ist meiner Einschätzung nach eines der Probleme bei der Jugendkriminalität. Wenn frühestens nach drei Monaten eine Reaktion auf ein Fehlverhalten (das so übel war, dass ermittelt wurde und ein Richter darüber entscheiden muss) kommt, ist das einfach zu spät. Drei Monate (oder mehr) Zeit sich cool zu fühlen. Drei Monate, nach denen man die Hälfte von dem was passiert ist, vergessen hat. Drei Monate, in denen man glaubt dem zahnlosen Staat ausgetrickst zu haben. Drei Monate, in denen manche glauben wieder Scheiße bauen zu können, weil sie der Rechtsstaat vermeintlich nicht bremst.

Das fiel mir jedenfalls ein, als ich von der Vorgeschichte las, die die beiden Typen hatten, die nachmittags am 12. September wahrscheinlich einen Mann zu Tode getreten haben.

Süddeutsche Zeitung, 14.9.2009 – Urlaub in Stadelheim Ostbau

Hip-Hop, Drogen, Knast und die geliebten Eltern: Wer sind die mutmaßlichen Täter, die den 50-jährigen Geschäftsmann in München zu Tode geprügelt haben? Eine erste Annäherung.

Die Passauer Neue Presse formuliert da weniger zurückhaltend:

Sie leben in den Tag hinein, lassen sich treiben, lungern in der Stadt herum – und sind chronisch pleite. Die Totschläger Markus S. (18) und sein Spezl Sebastian L. (17) haben in ihrem kurzen Leben noch nichts zustande gebracht. Berufslos, arbeitslos.

Ach ja, Reuters: Zypries nach S-Bahn-Angriff gegen härtere Strafen. Hm, mein Problem geht ja nicht Richtung Sühne, wie lange man bestimmte Täter aus Rache wegsperren will, sondern wie lange man sie wegsperren muss, damit sie keine Gefahr mehr für andere sind?

Die Freiheit der Reichen

„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten“, schrieb der deutsche Publizist Paul Sethe in einem Spiegel-Leserbrief 1965 und dachte an den enormen Aufwand den Massenpublikationen damals benötigten, nämlich Druckereien.

Dass dieser Spruch ausgerechnet in der Welt des Internets, in der Pixel fast zum Nulltarif bedruckt und weltweit verbreitet werden können, wieder wahr wird, hätte Sethe vielleicht doch nicht gedacht.

Denn leider ist es immer noch so, nur etwas anders. Und davon können Blogger und Journalisten ein trauriges, bedrückendes Lied singen.

Aktuell Trainer Baade mit seinem gleichnamigen (im Moment offline) Blog. Er schrieb, wie er das Logo des Sportartikelherstellers „Jako“ findet und wurde dafür wegen Schmähkritik abgemahnt. (siehe ausführlich Wie JAKO anderen Leuten das letzte Trikot auszieht). Keinen Nerv auszufechten, ob das durch Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) gedeckt ist, zahlte er die 1000 Euro Anwaltskosten, löschte den Beitrag und versprach das nie wieder zu schreiben.

Monate später entdecken die Anwälte den gelöschten Beitrag bei einem tschechischen News-Aggregator, machten einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung aus und schlugen wieder zu. Baade solle nun über 5000 Euro zahlen. Zu Zeit schlagen die Wellen deswegen hoch – in der Blogosphäre und jetzt auch bei Spiegel Online. Vermutlich wird die Sache wegen des Medien-Boheis jetzt gut ausgehen. (Nachtrag: Handelsblatt – Man befinde sich in Verhandlungen mit Baade, richtet die zuständige Marketing-Frau aus.)

Was mich stört ist, dass man anscheinend einfach mal so ein Anwaltsschreiben abschicken kann, ohne (als Organ der Rechtspflege) auf die tatsächlichen Zusammenhänge achten zu müssen. Anzuschreiben wäre der News-Aggregator. Wenn ich jemanden auf der Straße anhaue, er müsse mir 5000 Euro geben, weil er die mir schulde und ich dann Druck mache, dann muss ich das ganz schnell den Herren in weißen Kitteln oder schwarzen Roben plausibel machen können, weil ich sonst eine Jacke mit langen Ärmeln oder Ärger kriege. Mit „sorry, da habe ich mich wohl geirrt, nichts für ungut“, komme ich da wahrscheinlich nicht raus.

Was das Ausfechten kosten kann, zeigt passend dazu Jens Weinreich. DFB-Präsident Zwanziger fühlte sich durch einen Kommentar Weinreichs beleidigt und klagte. Zwei Gericht sahen wie Weinreich seine Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt, aber es waren noch längst nicht alle Instanzen und Nebenkriegsschauplätze durch. Am Ende gab es einen Vergleich und für Weinreich eine Rechnung seiner Anwälte in Höhe von 17.000 Euro. Die er dank über 800 Spendern bezahlen kann. Und selbst wenn er gewonnen hätte, wären die Anwaltskosten wahrscheinlich an ihm hängen geblieben.

Jetzt mein Lieblingsbeispiel, weil es die Absurdität zeigt, die durch Abmahnungen möglich ist. Ich schreibe, dass die Erde eine Kugel (jaja, sie ist ein Geoid) ist und werde dafür von der „Flat Earth Society“ abgemahnt, weil ich sie damit beleidige. Selbst bei diesem klaren Sachverhalt sollte ich lieber einen Anwalt nehmen, der die entsprechenden Antwortbriefe schreibt. Und wenn das dann abgewehrt ist, will mein Anwalt sein Honorar. Und ob ich das von der Gegenseite einklagen kann, kostet auch wieder Geld, mit dem ich in Vorlage treten muss, ist mehr als unsicher.

Lösungen? Rechtschutzversicherungen decken solche Fälle nicht.

Man könnte, angelegt an das Mietervereinkonzept, einen Publizistenverein gründen, der bei Rechtsfragen berät und bei ausgesuchten Fällen auch vor Gericht zieht. Leider werden da einige ganz schnell beleidigt austreten, wenn der Verein ihnen bei ihren Trollattacken auf die Welt nicht beisteht.

Oder wir versuchen die Gesetze zu ändern. Weiß jemand wie das in Österreich oder der Schweiz gehandhabt wird? Kann man da was übernehmen? Andere Ideen: Man deckelt jede erste Abmahnung auf 100 Euro. Oder stellt Meinungen und Berichterstattung (was natürlich dann jede Internetseite ist) unter besonderen Schutz, der anstelle Abmahnungen Gegendarstellungen vorsieht. Allerdings kollidieren dann Grundrechte wie Persönlichkeitsschutz (Die Grenzen zwischen Meinung und Beleidigung verlaufen fließend) und Meinungsfreiheit.

Oder: Abgemahnte bekommen eindeutige Rechte ihre Anwaltskosten plus Schmerzensgeld für den Stress zurück zu bekommen, wenn die Abmahnung vor Gericht auch in Teilen nicht besteht zudem muss erst die Rechtmäßigkeit seiner Abmahnung bewiesen werden.

Siehe auch: Carta – Statt Meinungsstreit wird eine Kultur der Einschüchterung gefördert.

Stefan Niggemeiers Spiegelprobe

Stefan Niggemeier hat einen schönen Schnelltest beschrieben, den man anwenden kann, wenn das Internet als Reich des Bösen und Wurzel allen Übels dargestellt wird:

Es gibt eine ganz einfache Methode, aus Texten über das schlimme Internet die Luft herauszulassen. Man ersetze in ihnen einfach „digital” durch „analog” und „Netz” durch „Welt” und schaue, ob die Aussagen trotzdem stimmen.

Anlass war der dieswöchige Spiegel-Titel, aber der Test („Niggemeiers Spiegelprobe“ klingt so schön nach Chemie) funktioniert auch mit Polizei fordert 2000 „Cyber-Cops“ für das Internet.

Nebenbei: Die Wurzel allen Übels ist natürlich was ganz anderes.

Druckerstreik

Heute erschien vom Darmstädter Echo eine unifizierte Ausgabe – alle Echos vom Darmstädter bis zum Starkenburger in einer Ausgabe. Und dadurch mit etwas buntem Lokalteil – von allem was. Weil die Drucker gestreikt haben.

Ok. Sollen sie. Nur war das effizient? Und ärgert das den Verleger? Nein bis wenig. Denn dadurch, dass eine Art Notzeitung ausgeliefert wurde, sind die Abonnenten versorgt worden und ein ganzer Satz Anzeigen ist auch erschienen.

Die, die sich tatsächlich ärgern, sind die Schreiberlinge, weil deren Artikel geschoben werden mussten. Und die sich abgehetzt hatten, den Artikel noch aktuell schreiben.

Manchmal wäre es auch ganz schön, wenn die Gewerkschaft wenigstens ihre Mitgleider informiert, wenn sie streikt. Aber als Selbstständiger ist man bei Verdi – nach meinen Erfahrungen – halt ein Beitragszahler, für den man sich praktischerweise nicht engagieren braucht.

Nachtrag November 2019: Solidaritätsstreiks habe ich da nie mitbekommen.

„Und wenn Frau Kraft nicht ihren Anwalt zu dieser Geschichte bemüht hätte …“

„… wäre es vermutlich bei den beiden oben stehende Kommentaren geblieben“, schreibt heute ein Kommentator zu einem Blogbeitrag (mit tatsächlich zwei Kommentaren) der Ruhrbarone, der sich am 16. Juni über eine Lebenlauf-Straffung der NRW-SPD-Chefin Hannelore Kraft auffällig fand (Wie eine SPD-Spitze ihre Geschichte verändert).
Dann aber:

Sprich, die Geschichte hätte sich eigentlich versendet und fertig. Aber nein, die SPD-Chefin beweist Internet-Kompetenz und mahnt ab.

Ein SPD-nahes Blog findet übrigens, dass der Ruhrbarone-Autor kein Blogger ist:

David Schraven ist natürlich nicht die Unschuld vom Lande, vielleicht sogar nicht einmal ein Blogger: unter einem Blogger verstehe ich, und ich bin mir sicher, dass man sich auf diese Definition leicht einigen kann, einen Amateur, der aus Spaß an der Freude Texte, Bilder und Videos im Internet veröffentlicht.

Vermutlich haben SPD-Freunde recht. Denn einer, der aus Spaß bloggt, der wäre ob der Abmahnung (ob zu recht oder nicht) sicherlich vorsichtshalber und sofort eingeknickt. Weil der einseitig festlegbare Streitwert und die möglichen Anwaltskosten auf einen Laien ziemlich einschüchternd wirken können.

Artikel 5 Grundgesetz – Ein Grundrecht hat halt seinen Preis

In Artikel 5 Grundgesetz geht es um die Presse- und Meinungsfreiheit:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Im Zweiten Absatz stehen dann aber ein paar Einschränkungen, die das Grundrecht zu einem Grundrecht für Reiche machen können:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Wenn sich jemand von einer veröffentlichen Meinung gestört fühlt, kann er vor Gericht ziehen. Auch wenn er am Ende verliert, so kostet das Zeit, Nerven und erstmal auch Geld. Und so hat GG Art. 5 eben seinen Preis.

Bloggerschutzverein?

Weil die Bahn AG Netzpolitik.org abgemahnt hat, wird aktuell über einen Bloggerverband diskutiert.

Sicherlich wird ein Bloggerverband wenig bringen, dazu geraten wir uns viel zu schnell in die Haare.

Aber: Man müsste das Rad ja für Blogger nicht neu erfinden. Es geht meiner Meinung nach hauptsächlich darum Rechtsunsicherheiten auszuräumen und etwas gegen unberechtigte Einschüchterungs- und Abzockversuche in der Hand zu haben.

Zur Zeit ist es nämlich so, das man jeden mit einer Abmahnung erschrecken kann, unabhängig davon, ob ein Blogger die Wahrheit schreibt oder nicht. Und je nach eigener Kriegskasse, löscht man manchen Eintrag doch ganz schnell, bevor man vor Gericht landet und befürchtet, dass es noch teurer wird.

Ich würde mich am Mieterverein-Konzept orientieren. Große politische Aussagen außer „Pressefreiheit, olé und Millionen Euro für unique Visitors “ werden Blogger nicht hinbekommen.

Ein Bloggerschutzverein könnte Mitglieder bei Rechtsfragen beraten, eventuell schreibt der Verein einem einen wasserdichten Brief und zieht unter Umständen auch mal vor Gericht, wenn er gute Aussichten und ein generelles Interesse sieht, weil es um Meinungs- oder Pressefreiheit geht.

So ein Bloggerschutzverein hätte allerdings auch harte Regelungen, dass dessen Juristen entscheiden, wann der Verein einem helfen wird und wann nicht. Und da werden die Ersten bestimmt beleidigt wieder austreten, weil sie ihre Schmähkritik nicht geschützt bekommen etc. Schließlich will man auch nicht die x-te eindeutige und nachweisbare Urheberrechtsverletzung oder Beleidigung ausfechten.