Hartz IV ist kein Mindestlohn

Gestern sagte Wolfgang Gerhardt, Hessischer FDP-Spitzenkandidat für die Bundestagswahl, beim Streitgespräch im HR, dass Hartz IV einem Mindestlohn von etwa 9 bis 10 Euro entspreche und daher wie ein Mindestlohn wirke. Daher wären diese nicht notwendig und im Schluss daraus das „Aufstocken“ – wenn man trotz Arbeit zu wenig verdient, gibt’s einen staatlichen Zuschuss bis zur ALG II-Grenze – eine ausreichende Lösung.

Nun, das mag rechnerisch richtig sein, ist aber dennoch falsch. Wer Hartz IV bezieht, bekommt vom Staat Geld, Warmmiete, Auflagen und Einschränkungen. Also auch Restriktionen, die man als normaler Arbeitnehmer nicht hat.

Da darf das Auto nicht zu groß, das Ersparte (auch für die Rente) nicht zu hoch sein. Beispielsweise kann man auch nicht einfach umziehen oder eine große Wohnung haben. Leuten im Osten wurde ein Zimmer in der Wohnung verschlossen. Auch mit anderen zusammen zu wohnen ist heikel, weil man plötzlich Bedarfsgemeinschaft sein könnte.

Und die eigenen Kinder können bei einem Schüler- oder Ferienjob nach 100 Euro Verdienst den Hammer fallen lassen, weil ab jedem Euro darüber 80 Prozent davon abgezogen werden. Nebenbei: Wie das zur Eigeninitiative motivieren soll, ist mir schleierhaft.

Auch mit Geschenken bekommen ist es Essig, weil die nämlich maximal 50 Euro im Jahr wert sein dürfen. Also auch nichts mit Waschmaschine vom Nachbarn übernehmen oder von der Oma einen Zwanziger zugesteckt bekommen.

Bei E-Bay oder auf Flohmärkten was verkaufen wird schwierig, weil das ja plötzlich Einnahmen sind. Dass man seinen Hausrat kanibalisiert und vielleicht seine Lieblingsmusik verscheuert, ist dem Amt egal.

Inwieweit Mindestlöhne volkswirtschaftlich funktionieren kann man diskutieren, aber Hartz IV ist kein Mindestlohn, denn dieser beschneidet nicht die Freiheiten der Bürger.