„Und wenn Frau Kraft nicht ihren Anwalt zu dieser Geschichte bemüht hätte …“

„… wäre es vermutlich bei den beiden oben stehende Kommentaren geblieben“, schreibt heute ein Kommentator zu einem Blogbeitrag (mit tatsächlich zwei Kommentaren) der Ruhrbarone, der sich am 16. Juni über eine Lebenlauf-Straffung der NRW-SPD-Chefin Hannelore Kraft auffällig fand (Wie eine SPD-Spitze ihre Geschichte verändert).
Dann aber:

Sprich, die Geschichte hätte sich eigentlich versendet und fertig. Aber nein, die SPD-Chefin beweist Internet-Kompetenz und mahnt ab.

Ein SPD-nahes Blog findet übrigens, dass der Ruhrbarone-Autor kein Blogger ist:

David Schraven ist natürlich nicht die Unschuld vom Lande, vielleicht sogar nicht einmal ein Blogger: unter einem Blogger verstehe ich, und ich bin mir sicher, dass man sich auf diese Definition leicht einigen kann, einen Amateur, der aus Spaß an der Freude Texte, Bilder und Videos im Internet veröffentlicht.

Vermutlich haben SPD-Freunde recht. Denn einer, der aus Spaß bloggt, der wäre ob der Abmahnung (ob zu recht oder nicht) sicherlich vorsichtshalber und sofort eingeknickt. Weil der einseitig festlegbare Streitwert und die möglichen Anwaltskosten auf einen Laien ziemlich einschüchternd wirken können.