Artikel 5 Grundgesetz – Ein Grundrecht hat halt seinen Preis

In Artikel 5 Grundgesetz geht es um die Presse- und Meinungsfreiheit:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Im Zweiten Absatz stehen dann aber ein paar Einschränkungen, die das Grundrecht zu einem Grundrecht für Reiche machen können:

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Wenn sich jemand von einer veröffentlichen Meinung gestört fühlt, kann er vor Gericht ziehen. Auch wenn er am Ende verliert, so kostet das Zeit, Nerven und erstmal auch Geld. Und so hat GG Art. 5 eben seinen Preis.