Die Freiheit der Reichen

„Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten“, schrieb der deutsche Publizist Paul Sethe in einem Spiegel-Leserbrief 1965 und dachte an den enormen Aufwand den Massenpublikationen damals benötigten, nämlich Druckereien.

Dass dieser Spruch ausgerechnet in der Welt des Internets, in der Pixel fast zum Nulltarif bedruckt und weltweit verbreitet werden können, wieder wahr wird, hätte Sethe vielleicht doch nicht gedacht.

Denn leider ist es immer noch so, nur etwas anders. Und davon können Blogger und Journalisten ein trauriges, bedrückendes Lied singen.

Aktuell Trainer Baade mit seinem gleichnamigen (im Moment offline) Blog. Er schrieb, wie er das Logo des Sportartikelherstellers „Jako“ findet und wurde dafür wegen Schmähkritik abgemahnt. (siehe ausführlich Wie JAKO anderen Leuten das letzte Trikot auszieht). Keinen Nerv auszufechten, ob das durch Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) gedeckt ist, zahlte er die 1000 Euro Anwaltskosten, löschte den Beitrag und versprach das nie wieder zu schreiben.

Monate später entdecken die Anwälte den gelöschten Beitrag bei einem tschechischen News-Aggregator, machten einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung aus und schlugen wieder zu. Baade solle nun über 5000 Euro zahlen. Zu Zeit schlagen die Wellen deswegen hoch – in der Blogosphäre und jetzt auch bei Spiegel Online. Vermutlich wird die Sache wegen des Medien-Boheis jetzt gut ausgehen. (Nachtrag: Handelsblatt – Man befinde sich in Verhandlungen mit Baade, richtet die zuständige Marketing-Frau aus.)

Was mich stört ist, dass man anscheinend einfach mal so ein Anwaltsschreiben abschicken kann, ohne (als Organ der Rechtspflege) auf die tatsächlichen Zusammenhänge achten zu müssen. Anzuschreiben wäre der News-Aggregator. Wenn ich jemanden auf der Straße anhaue, er müsse mir 5000 Euro geben, weil er die mir schulde und ich dann Druck mache, dann muss ich das ganz schnell den Herren in weißen Kitteln oder schwarzen Roben plausibel machen können, weil ich sonst eine Jacke mit langen Ärmeln oder Ärger kriege. Mit „sorry, da habe ich mich wohl geirrt, nichts für ungut“, komme ich da wahrscheinlich nicht raus.

Was das Ausfechten kosten kann, zeigt passend dazu Jens Weinreich. DFB-Präsident Zwanziger fühlte sich durch einen Kommentar Weinreichs beleidigt und klagte. Zwei Gericht sahen wie Weinreich seine Äußerung durch die Meinungsfreiheit gedeckt, aber es waren noch längst nicht alle Instanzen und Nebenkriegsschauplätze durch. Am Ende gab es einen Vergleich und für Weinreich eine Rechnung seiner Anwälte in Höhe von 17.000 Euro. Die er dank über 800 Spendern bezahlen kann. Und selbst wenn er gewonnen hätte, wären die Anwaltskosten wahrscheinlich an ihm hängen geblieben.

Jetzt mein Lieblingsbeispiel, weil es die Absurdität zeigt, die durch Abmahnungen möglich ist. Ich schreibe, dass die Erde eine Kugel (jaja, sie ist ein Geoid) ist und werde dafür von der „Flat Earth Society“ abgemahnt, weil ich sie damit beleidige. Selbst bei diesem klaren Sachverhalt sollte ich lieber einen Anwalt nehmen, der die entsprechenden Antwortbriefe schreibt. Und wenn das dann abgewehrt ist, will mein Anwalt sein Honorar. Und ob ich das von der Gegenseite einklagen kann, kostet auch wieder Geld, mit dem ich in Vorlage treten muss, ist mehr als unsicher.

Lösungen? Rechtschutzversicherungen decken solche Fälle nicht.

Man könnte, angelegt an das Mietervereinkonzept, einen Publizistenverein gründen, der bei Rechtsfragen berät und bei ausgesuchten Fällen auch vor Gericht zieht. Leider werden da einige ganz schnell beleidigt austreten, wenn der Verein ihnen bei ihren Trollattacken auf die Welt nicht beisteht.

Oder wir versuchen die Gesetze zu ändern. Weiß jemand wie das in Österreich oder der Schweiz gehandhabt wird? Kann man da was übernehmen? Andere Ideen: Man deckelt jede erste Abmahnung auf 100 Euro. Oder stellt Meinungen und Berichterstattung (was natürlich dann jede Internetseite ist) unter besonderen Schutz, der anstelle Abmahnungen Gegendarstellungen vorsieht. Allerdings kollidieren dann Grundrechte wie Persönlichkeitsschutz (Die Grenzen zwischen Meinung und Beleidigung verlaufen fließend) und Meinungsfreiheit.

Oder: Abgemahnte bekommen eindeutige Rechte ihre Anwaltskosten plus Schmerzensgeld für den Stress zurück zu bekommen, wenn die Abmahnung vor Gericht auch in Teilen nicht besteht zudem muss erst die Rechtmäßigkeit seiner Abmahnung bewiesen werden.

Siehe auch: Carta – Statt Meinungsstreit wird eine Kultur der Einschüchterung gefördert.