Vor zehn Jahren: Anwaltspost und heftige Schadensersatzforderung

Der Deutsche Werberat hat seine Rügen für 2014 veröffentlicht.

Rote und gelbe Karten für 111 Kampagnen – Werberat setzt Bürgerwillen bei Unternehmen durch – Wie jetzt der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Henning Wiegmann, im Jahresbericht mitteilte, habe es 2014 erneut zum Teil deutliche Grenzüberschreitungen in der Werbung gegeben. Allerdings: „Die übergroße Anzahl der Werbeaktivitäten berücksichtigt die rechtlichen und selbstdisziplinär gesetzten Vorgaben. Verbraucher und Unternehmen profitieren gleichermaßen davon.“

Meedia ist da etwas knackiger in der Überschrift: Werbung wird immer sexistischer

Vor über zehn Jahren hatte ich hier im Blog mal über eine Werbung eines lokalen Unternehmens geschrieben, das Ende der 90er Jahre vom Werberat gerügt worden war.

Ich hatte 2004 einen damals aktuellen Zeitungsartikel aufgegriffen. Bei der Zeitung rutschte damals der Text irgendwann von der Website, bei mir im Blog blieb er bestehen. Das entdeckte der Unternehmer und schickte eine Abmahnung. Ich hätte falsche Tatsachen behauptet, sein Geschäft geschädigt und nun wolle er 30.000 Euro Schadensersatz (gegenüber der Zeitung hatte er noch gesagt, dass Beschwerden über die Werbung gut fürs Geschäft seien).

Ach ja, und ich wäre auch dafür verantwortlich, dass mein Blogeintrag so weit oben (dritter Platz) bei Google erscheint. Nun, wenn ich wüsste, wie man das beeinflusst – oder es gewusst hätte – wäre ich reich, aber so richtig.

Tatsächlich hatte ich leider fehlerhaft abgeschrieben. Ich hatte „seit 2001“ anstelle „bis 2001“ geschrieben. Wie sich dann herausstellte, hatte die Zeitung von drei Rügen geschrieben (was ich einfach übernommen hatte), aber es waren nur zwei. Die Zeitung habe übrigens keinen Brief bekommen, sagte mir damals der Redakteur.

Ich hatte den Text und eine von mir ausführlich formulierte Korrektur meines Fehlers (die hatte dem Unternehmer auch nicht gefallen), wie vom Anwalt der Gegenseite verlangt, von meiner Seite genommen.

Aber als die Texte weg waren, kam wieder Anwaltspost. Denn bei Google erschienen noch die Snippets, nur gab es dazu keine Blogeinträge mehr. Nun war ich also schuld daran, dass der Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar sei. Da bekam ich eine Ahnung, woher so mancher Anwaltswitz kommt.

Was mich auch etwas ärgerte: Ich hatte damals mangels Geld einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommen. Der dann plötzlich fand, dass er noch einen Beratungsschein (nochmal eine Pauschale) brauche, weil der Sachverhalt sich geändert habe. Das sah die Rechtspflegerin vom Amtsgericht aber anders. Und ich fühlte mich etwas zwischen den Stühlen. Und hätte der Anwalt mir mal gesagt, was der Schein wert ist und was er normalerweise abrechnet, dann wäre das vielleicht auch besser für mein damaliges Bild von der Anwaltschaft gewesen.

Damals wusste ich auch nichts davon dass der Darmstädter Anwaltsverein und Südhessen im Landgericht eine Erstberatung für 15 Euro anbietet. Die Beratungsstelle im Anwaltszimmer im Landgericht Darmstadt hat immer dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.

Mein Neujahrsvorsatz

Mein Neujahrsvorsatz ist ja schon irgendwie ein Fluch: Jeden Tag einen Blogeintrag. Da schwankt schonmal die Qualität. Vor allem heute geht es nach unten. Aber es gab halt schon einen echten Volltreffer: Mein Gemeckere über die Krautreporter Anfang Januar, gerade noch im Weihnachtsloch.

Dabei wären mir die hohen Zugriffzahlen bei Beiträgen wie dem gestern oder einem anderen viel lieber, weil was mit meiner Arbeit zu tun hat.

Und jetzt auch noch jeden Tag schlaue Dinge schreiben? Verdammt, hätte ich doch mal parallel zum Neujahrsvorsatz einen Plan zur Erlangung der Weltherschaft an Silvester gemacht. Aber ich wollte nach dem Feuerwerk ja lieber „7 Wonders“ spielen.

Vielleicht sollte ich mal einen Businessplan entwicklen, hier bricht sich ja die Medienlandschaft um. Sowas macht man ja nicht zwischen Weihnachten und Neujahr, sondern besser zwischen Neujahr und Weihnachten.

Vorsicht, freier Journalist – Sechs Zwänge und Folgen für meine Arbeit

Ich bin ja freier Journalist. Wenn ich auf einen Termin komme, werde ich oft gefragt, ob ich Angestellter oder freier Mitarbeiter bin. Allerdings habe ich den Eindruck, dass das eher Neugier ist. Und dass die wenigsten, die das fragen, daraus Schlüsse für die Termingestaltung ziehen.

Denn freier Journalist zu sein, bringt bei der Arbeit so einiges mit sich.

1. Ich werde mehr oder weniger nach Volumen bezahlt. Ich bekomme Geld vom Kunden, wenn ich etwas abliefere.

2. Wenig Arbeit für viel Volumen ist dadurch äußert attraktiv.

Pressemitteilungen sind zwar diesbezüglich prima, aber natürlich stehen die auch im Internet und sind wenig exklusiv. Und die Zeiten in denen das reichte, sind vorbei.

3. Je länger ein Termin dauert, desto schlechter wird mein rechnerischer Stundenlohn. Und es kommt noch die Zeit dazu, die ich fürs Schreiben und Gegenrecherchieren brauche. (A. Ich glaube ja nicht alles. B. Manches weiß auch der Gesprächspartner nicht.)

Falsche Informationen oder heiße Luft kosten mich Zeit, um die ab- und aufzuklären. Und ich kann deren Aufdeckung nur selten in Zeilen ummünzen. D.h. ich entwickele leider Vorurteile.

4. Wenn ich um einen Termin oder eine Info anfrage und man antwortet mir einfach nicht oder lässt mich auflaufen, habe ich ein Problem: Kein Volumen zum Liefern.

Eine einfache Absage („nee, will nicht“) erspart mir weitere Anfragen. Ich muss auch nicht x Mal mailen oder dreimal am Telefon mit blöden Ausreden abgewimmelt werden. Oder sogar vor Ort auftauchen. Und ich ärgere mich nur einmal kurz – und erinnere mich nicht lang daran. Da wir im Lokalen sind, gilt nämlich: Man sieht sich mindestens zweimal.

5. Wenn man mich auf einem Termin trotz Einladung alleine rumstehen lässt, muss ich mir meine Infos fürs Volumen komplett selber suchen. Im blödsten Fall kommt dabei ein Artikel raus, der dem, der mich ignoriert hat, so gar nicht passt, weil seine Sicht nicht vorkommt.

6. Wenn eine Pressestelle oder ein Politiker auf meine Fragen schweigen, dann muss ich die Antworten auf jeden Fall woanders suchen (und Gegenrecherche und faire Berichterstattung kommen ja auch noch dazu). D.h. am Ende schreibe ich das was ich habe – und ob das den Schweigern in den Kram passt, ist mir dann egal.

7. Da mir 1.-6. bewusst sind, schaue ich natürlich, mich da trotzdem nicht vor irgendeinen Karren spannen zu lassen oder in eine Falle zu tappen. Oder jeder Sache hinterherzurennen.

8. Kritik an der Redaktion des Auftraggebers sind bei mir an der falschen Adresse. Ich bin kein Redakteur, mein Einfluss auf dortige Abläufe liegt nah bei Null. Außerdem halte ich Stille Post nicht für sinnvoll. Ich kann (und will – ja, wg. dem Volumen eher Themen vorschlagen, die ich für gut halte.

9. Leider bin auch ich nicht perfekt, erfülle vermutlich nicht unbedingt 1.-6. Auch ich habe nur begrenzte Ressourcen, muss schlafen, vergesse Sachen, kann und will bewusst nicht 24/7 im Einsatz sein.

Castingshows – Der Weg ist das Ziel

Topmodel und Superstar sind mit den ganzen Castingshows ja sehr relative Begriffe geworden. Meiner Meinung nach sind die Sendungen zur Starfindung verkappte Daily Soaps.

Die Kandidatinnen und Kandidaten werden so ausgesucht, dass man eine ganze Staffel lang Geschichten inszenieren kann, weil wir Zuschauer auf Rollenklischees fixiert sind: „Die Brave“, „die Zicke“, „der Arrogante“ etc.

Die Modelsache oder die Musikshow ist nur Kulisse für die Soap, die dafür gemacht ist, ein paar Wochen lang TV-Werbeplätze zu verkaufen. Da ist tatsächlich nur der Weg (die jeweilige DSDS- oder GNTM-Staffel) das Ziel.

Die Sieger sind meiner Meinung nach den Machern egal.

DAcore-Wohnungsbau kostet keinen Westwald – Hinweis an die Redaktion verwechselt Bauprojekte

„DAcore“ wenn es fertig ist – in einer Darstellung des Projektentwicklers.

Gestern (5.3.) war in der Waldkolonie Spatenstich für das „DAcore“-Wohnbauprojekt. An der Südseite der Koblenzer Straße sollen auf einem ehemaligen Bundesbahngelände in fünf Bauabschnitten auf rund 15.700 Quadratmetern (aktueller Stand laut Projektentwickler) 113 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen gebaut werden.

Echo online: 113 Wohnungen auf ehemaligem Bahngelände

Das sind so Termine bei denen ich eigentlich ganz gerne noch was anderes bringen würde als nur den Spatenstich und die goldenen Worte dazu. Praktischerweise war im Vorfeld bei der Redaktion, und damit dann bei mir, eine E-Mail eingegangen, in der eine Bürgerin das Projekt kritisch sieht und als Waldvernichtung für 44 Wohneinheiten bezeichnet.

Aber dann:
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Wie damals 2006: „Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“

Aktuell wundern sich Russlandfreunde, warum sich eine Musikband zur Ermordung des russischen Politikers Boris Nemzow äußert.

Und ein ehemaliger Bundestagsabgeordnete fragt, warum ihn Til Schweiger kommentiere?

Die Antwort ist in all den Fällen ganz einfach:

Grundgesetz Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Da hat sich nichts geändert seit 2006, als ein Werbeagenturbesitzer fragte, „was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“
Auch da war die Antwort: Artikel 5. Es gibt keine Publikations- oder Presselizenz.

Dass die Äußerungen in einem gewissen Rahmen bleiben müssen, ist auch klar, steht nämlich ebenfalls in Artikel 5, im zweiten Absatz:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Heiße Eisen im Lokalteil: Feuerwehrschließung

Echo online: Die Freiwillige Feuerwehr Braunshardt löst sich auf

Im August 2014 hatte ich bei einem Termin das marode Gerätehaus der Braunshardter Feuerwehr gesehen und mich gefragt, warum da nichts passiert. Ich recherchierte und stellte fest, dass das Schema „gute Feuerwehr – böse Stadt“ nicht funktioniert. Vielleicht hatte das vor einigen Jahren in Darmstadt noch gegolten, aber in Weiterstadt war die Lage anders.

Nun ist es so weit, die Stadt Weiterstadt hat eine Entscheidung gefällt und sie wird die Wehr in Braunshardt schließen. Ob ich mich da heute nun um Kopf und Kragen geschrieben habe, werde ich dann beim nächsten Mal in Braunshardt merken.

Uffbasse veröffentlicht Bericht zum Berufsschulentwicklungsplan 2014

Uffbasse hat den „Schulentwicklungsplan 2014 – Berufliche Schulen“ auf seiner Website veröffentlicht.

Der Bericht liege dem Magistrat seit November letzten Jahres vor, schreibt Uffbasse. Öffentlich sei er bis heute nicht zugänglich, steht aber morgen (4.3.) auf der Tagesordnung des Schulausschusses.

Uffbasse: Ist das so gewollt oder einfach eine Nachlässigkeit des Darmstädter Schuldezernenten Reißer bzw. seiner Mitarbeiter? Wir meinen, beide Erklärungen wären schlecht – wer daran interessiert ist, findet den Bericht am Ende dieses Artikels.

Schulentwicklungsplan 2014 Berufliche Schulen der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg (PDF, 2,7 MB)

Von Festnahme bis zur Rechtskraft kann es dauern

Zwischen Verhaftung, Prozess, Urteil und dass das Urteil rechtskräftig wird, kann es dauern. Am 1. August 2012 war ein Mann in Untersuchungshaft gekommen, weil im sexueller Missbrauch seiner Töchter vorgeworfen wurde. Auf seinem Comnputer waren kinderpornografische Bilder und Filme gefunden worden, er hatte auch seine Töchter gefilmt.

Im Mai 2013 war dann der Prozess, in dem der Mann die Vorwürfe auch weitgehend einräumte. Er wurde am 29. Mai 2013 zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Im Juli 2014 prüfte der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler und verwarf die Strafzumessung, aber nicht die Schuld des Angeklagten. Der Bundesgerichtshof sah eine Doppelbestrafung, weswegen alle Strafen nochmal neu ermittelt werden müssen. Auch die Sicherungsverwahrung

BGH 2 StR 574/13 – Urteil vom 9. Juli 2014 (LG Darmstadt): Sind die beim Opfer festgestellten psychischen Schäden Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal – bei der Gesamtstrafenbildung – angelastet werden. Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden

Am 2. März 2015 verhandelte das Darmstädter Landgericht den Fall erneut und – wie vom Gesetz vorgesehen – vor einer anderen Kammer. Der Angeklagte ist formell immer noch in Untersuchungshaft, da das Urteil von 2013 immer noch nicht rechtskräftig ist. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird natürlich auf die Strafhaft angerechnet werden.

Echo online*: Landgericht muss Strafmaß überprüfen – Kindesmissbrauch – Mann aus Bickenbach erreicht Revision eines Urteils von 2013


*Bei Echo-Online gibt es eine Paywall, die den freien Zugriff einschränken kann.

Ein Blick auf den Lokalteil

Einen Blick auf den Lokaljournalismus wirft der Kollege Paul-Josef Raue von der Thüringer Allgemeinen (ich hätte vieles zitieren wollen, aber das geht nunmal nicht):

Zu Schnibbens (“Spiegel”) Medien-Tsunami: Lokalzeitungen können überleben – nur wie? – Ich sehe eine ganz andere Gefahr im Lokalen. Wer schaut, was in den Online-Auftritten der Lokalzeitungen geklickt wird, entdeckt vorne durchweg Blaulicht-Geschichten. Der Hase, der überfahren wird, interessiert mehr als der Bericht aus dem Stadtrat. Daran ist nicht der Hase schuld, sondern die Redaktion – die aus dem Stadtrat nicht so aufregend berichtet, nicht tief genug recherchiert und vom Geschichten-Erzählen nur hört, wenn skurrile  Kollegen auf “Storytelling”-Seminare gehen.

Oder dass man in den 80ern stehen geblieben sei, oder manche hofften das noch bis zur Rente heimzuschaukeln …
via Bildblog