Missbrauch, Duschvideos und ein kleines Buch

Warten auf die Prozessbeteiligten – im alten Darmstädter Schwurgerichtssaal.

Ein Mühltaler steht seit Freitag wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht – aber nicht nur deswegen. Er soll auch noch junge Frauen beim Duschen heimlich gefilmt haben. Und er soll eine kinderpornografische Schrift angefertigt haben – was zu dann auch zu den Ermittlungen geführt hatte.

Wie es im Leben so ist, wenn man den vollauf geständigen Angeklagten sieht und reden hört, passt das Äußere nicht zu den Taten. Man kann den Menschen halt nicht in den Kopf gucken.

Echo online: Mühltaler wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht (€)

Odenwälder wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelinnen verurteilt

Limitierte Sitzplätze im Landgericht wegen der Coronavirus-Lage. Vom 30 Plätzen sind wegen der Mindestabstände nur noch sechs verfügbar.

Ein Großvater aus dem Odenwaldkreis ist wegen sexuellen Missbrauchs seiner Enkelinnen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Das Gericht hatte so seine Zweifel an seiner Einsicht, auch wenn er ein Geständnis abgelegt hatte. Als es zum Beispiel darum ging, ob es auch Fälle schweren sexuellen Missbrauchs gab, sagt mir der Angeklagte in einer Pause, dass das nicht stimme und er sich an Horst Arnold erinnert fühle. Was allerdings ein zu schiefer Vergleich war. Denn Horst Arnold hatte die Vorwürfe stets bestritten, auch im Gefängnis, weswegen er die volle Strafe verbüßen musste.

Echo online: Sexueller Missbrauch: Viereinhalb Jahre Haft für Odenwälder (€)

Missbrauch im Odenwald – dritter Verhandlungstag


Beim Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch im Odenwald wurde nun die zweite Enkelin befragt. Und da es keinen Antrag gab, war die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen. Das Mädchen wurde vernommen, weil es in späteren Aussagen, seinen Großvater schwerer belastet hatte als angeklagt.

In einer Verhandlungspause hatte der Angeklagte von sich aus zu mir gesagt, dass er sich an den Fall Horst Arnold erinnert fühle (weil er über Gebühr belastet werde).

Wobei der Fall Arnold anders lag. Horst Arnold war 2002 zu Unrecht vom Darmstädter Landgericht wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil war 2011 aufgehoben worden, weil die Kollegin ihre Beschuldigungen frei erfunden hatte. Allerdings hatte Horst Arnold die damalige Anklage komplett vor Gericht und auch in Haft stets bestritten, weswegen er auch nicht vorzeitig entlassen wurde.

Im aktuellen Fall hat der 65 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe aus der Anklage mehrfach eingeräumt. Gegenüber seiner Ehefrau. Gegenüber seinen Söhnen. Weitere Geständnisse hatte er bei der Polizei und am ersten Verhandlungstag im Gericht abgelegt. Anders als bei Horst Arnold war da etwas passiert. Frage ist nur noch wieviel?

Echo online: Im Odenwälder Missbrauchsprozess sagt eine Enkelin aus (€)

Echo online: „Mein Sohn stellte mir ein Ultimatum“ (€)

Echo online: Großvater aus dem Odenwaldkreis soll Enkelinnen missbraucht haben (€)

Großvater aus dem Odenwaldkreis soll Enkelinnen missbraucht haben

Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch belastet auch die Beziehungen in der Familie. Das hatte sich bei dem Odenwälder Fall schon bei den Aussagen der Schwiegertöchter gezeigt. Nun sagte die Ehefrau des Angeklagten aus. Wobei ich den Eindruck hatte, dass die Ehefrau nicht ganz nachvollziehen kann wie es ihren zwei Söhnen und deren Familien geht. Zumal es ja ein Geständnis gibt.

Echo online: „Mein Sohn stellte mir ein Ultimatum“ (€)

Echo online: Großvater aus dem Odenwaldkreis soll Enkelinnen missbraucht haben

Geständiger Großvater

Die Woche war ja für mich geprägt von drei Gerichtsterminen, die aus verschiedenen Gründen ausfielen. Und dann kam noch ein halber Ausfall dazu, denn beim vierten Termin in dieser Woche wurde die Öffentlichkeit von der Einlassung des Angeklagten ausgeschlossen. Allerdings sagten dann die Schwiegertöchter des Angeklagten (gegen ihn) aus und da durfte man wieder dabei sein.

Echo online: Großvater aus dem Odenwaldkreis soll Enkelinnen missbraucht haben

Missbrauch von Schutzbefohlenen

Vor zwei oder drei Wochen stand eine Urteilsverkündung an, aber dann kamen noch Anträge der Verteidigung, so dass es kein Urteil gab. Nun aber ist das Urteil gesprochen, auch wenn ich erst dachte, es geht noch weiter mit den Anträgen und zum Schluss kommt ein Befangenheitsantrag.

Und wieder mal steht man beim Schreiben vor dem Problem, dass es sexueller Missbrauch war, hier von Kindern und Schutzbefohlenen. Nur kann man auf die Details ja nicht eingehen, erstens zum Schutz der Geschädigten und zum anderen will das auch nicht jeder wissen. Aber dann könnte man die Höhe der Freiheitsstrafe besser verstehen. Und noch eine Schwierigkeit: Jedes „Eindringen“ ist rechtlich eine Vergewaltigung. Aber bei Gericht wird dann schon – zu recht – unterschieden wo und womit. Und so scheinen manche dann zu gut wegzukommen.

Echo online: Mörlenbacher wegen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt (€)

Prozess um mutmaßlichen Missbrauch in Mörlenbach und Oberzent fortgesetzt

Am zweiten Tag war der angeklagte Fall von 2016 Thema. Wie beim Fall aus dem Jahr 2005 ging es um ein elf Jahre altes Mädchen. Der Angeklagte sagt bislang nichts zu den Vorwürfen. Da daher unklar ist, ob die angeklagten Fälle stattgefunden haben, muss man bis zum Urteil natürlich von „mutmaßlich Geschädigten“ und „mutmaßlichen Missbrauch“ schreiben, es sei denn man zitiert die Staatsanwaltsschaft oder die Zeugen.

Echo online: Ein Satz, den keiner hören will

Missbrauch im Odenwald

Die Waage der Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum.

Ob wohl die Taten zwischen Ende 2005 und März 2009 stattgefunden haben sollen, sind sie noch nicht verjährt, weil die Frist erst am dem 30. Geburtstag der Geschädigten zu laufen beginnt. Der Geschädigte – es gibt eine Einlassung des Angeklagten – hier ist 26 Jahre alt und realisierte erst vor zwei Jahren zusammen mit der Freundin was passiert war.

Echo online: Ex-Orchesterleiter wegen Missbrauchs im Odenwald vor Gericht

Von Festnahme bis zur Rechtskraft kann es dauern

Zwischen Verhaftung, Prozess, Urteil und dass das Urteil rechtskräftig wird, kann es dauern. Am 1. August 2012 war ein Mann in Untersuchungshaft gekommen, weil im sexueller Missbrauch seiner Töchter vorgeworfen wurde. Auf seinem Comnputer waren kinderpornografische Bilder und Filme gefunden worden, er hatte auch seine Töchter gefilmt.

Im Mai 2013 war dann der Prozess, in dem der Mann die Vorwürfe auch weitgehend einräumte. Er wurde am 29. Mai 2013 zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Im Juli 2014 prüfte der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler und verwarf die Strafzumessung, aber nicht die Schuld des Angeklagten. Der Bundesgerichtshof sah eine Doppelbestrafung, weswegen alle Strafen nochmal neu ermittelt werden müssen. Auch die Sicherungsverwahrung

BGH 2 StR 574/13 – Urteil vom 9. Juli 2014 (LG Darmstadt): Sind die beim Opfer festgestellten psychischen Schäden Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal – bei der Gesamtstrafenbildung – angelastet werden. Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden

Am 2. März 2015 verhandelte das Darmstädter Landgericht den Fall erneut und – wie vom Gesetz vorgesehen – vor einer anderen Kammer. Der Angeklagte ist formell immer noch in Untersuchungshaft, da das Urteil von 2013 immer noch nicht rechtskräftig ist. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird natürlich auf die Strafhaft angerechnet werden.

Echo online*: Landgericht muss Strafmaß überprüfen – Kindesmissbrauch – Mann aus Bickenbach erreicht Revision eines Urteils von 2013


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