12,5 Jahre plus Sicherungsverwahrung

Das Darmstädter Landgericht hat einen Mann aus Rödermark zu zwölf Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Plus Sicherungsverwahrung.

Ich vermute, mit so einer hohen Strafe hatte der Angeklagte nicht gerechnet als der Prozess begann. Aber durch den Tatablauf kam zu den Vergewaltigungen in Dieburg auch noch eine Strafe für Geiselnahme dazu. Und dann glaubte das Gericht dem Mann nicht, dass er mit der Frau in Heusenstamm vier Stunden nur geredet haben will. Ich vermute, der Angeklagte hatte gehofft, dass die zweite Frau nicht zu ihrer Aussage kommt, da sie aus Litauen anreisen musste. Aber sie war da.

(€) Echo online: Vergewaltigung einer Schülerin in Dieburg: Urteil gefällt

Hausaufgaben für einen Angklagten

Irgendwie ist bei meinen Landgerichtsprozessen der Wurm drin. Vor einer Woche fiel ein Prozess komplett aus und heute – andere Kammer – war ein Anwalt krank.

Aber es gab trotzdem was zum Schreiben: Der Hauptangeklagte hat sowas wie Hausaufgaben bekommen.

(€) Echo online: Betrugsprozess gegen zwei Pfungstädter vertagt

Ich bin doch recht oft im Gericht :-)

Bislang sind die Vorstrafen des Angeklagten noch nicht in den Mordprozess eingeführt, der zur Zeit beim Darmstädter Landgericht läuft. Der 30 Jahre alte Mann soll Ende März 2023 in Bensheim eine Frau zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beim Sex erwürgt haben. Dass er mit der Frau zusammen war und dass er sie gewürgt hat, ist ziemlich sicher, es gibt seinen Notruf von der Tatnacht als Audiodatei.

Zu den Vorstrafen wollte bislang keiner etwas sagen. Aber dann war am zweiten Verhandlungstag in einer Aufzählung ein Landgerichtsurteil nur mit dem Datum „4. Dezember 2017“ dabei. Nun, bei dem Prozess war ich damals, wie ich nach einem Blick in meine alten Artikel feststellte. Da ging es um Brandstiftung. Der Angeklagte hatte 2016 seine Zelle in Brand gesteckt. Und da ich so diesen Prozess hatte, hatte ich dann auch das Urteil, wegen dem der Mann 2016 in Haft war.

Der Richter im Dezember 2017, ein anderer als jetzt, hatte den Angeklagten damals gewarnt, dass er nach einer weiteren Straftat mit Sicherungsverwahrung rechnen müsse.

(+) Echo online: Dem Angeklagtem droht Sicherungsverwahrung

Totschlagsprozess in Darmstadt als Folge eines vergessenen Oster-Grußes

Ein Kumpel wünscht dem anderen kein „Frohe Ostern“, die Freundschaft zerbricht, es folgen Beleidigungen und Bedrohungen – was schon unfassbar ist. Aber es ging noch übler. Einer der Männer steht jetzt wegen Totschlag in Darmstadt vorm Schwurgericht.

(€) Echo online: Absurd krasse Beleidigungen sowie Bedrohungen – am Ende ist ein Nachbar tot

Berufung zurückgezogen, Urteil der ersten Instanz wird rechtskräftig


Das war ein flotter Prozess am Landgericht Darmstadt. Vier Medienvertreter auf den Zuschauerplätzen, aber der Angeklagte kam nicht. Der hatte unmittelbar vor der Verhandlung seine Berufung zurückgezogen. Damit ist nun das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig in dem festgestellt wurde, dass er eine Polizeibeamtin erpresst hat.

Mich hatte der schnelle Rückzieher dann doch überrascht, denn der Verhandlungstermin war vor einigen Monaten schonmal angesetzt, aber dann auf gestern verschoben worden. Die Berufung hätte ja schon beim ersten Termin zurückgezogen werden können.

FAZ (dpa): Urteil zur Erpressung einer Polizistin rechtskräftig

Geständnis am 5. Tag

Es scheint, als muss sich bei manchen Menschen erst ein gewisser Druck aufbauen, bis sie sich offenbaren können. So hat der Angeklagte im Prozess um einen Mord in Biebesheim am 5. Verhandlungstag ein Geständnis abgelegt. Gegenüber den psychiatrischen Gutachtern hatte er die Tat noch bestritten und an den ersten Verhandlungstagen auch nichts dazu gesagt.

Dann hatte der Vorsitzende Richter den Angeklagten am dritten Tag darauf hingewiesen, dass die Indizien bislang auf ihn als Täter hinweisen, und ob er nicht etwas dazu sagen wolle. Am vierten Tag wurden Videos der Polizei als Beweismittel eingeführt. Eines zeigte, wie ein Beamter die Leichenablage nachstellte, um Fahrzeiten zu ermitteln. Und dann sah man noch das Video von dem Ort, wo die Tote gefunden wurde, mit Blick auf die Leiche und ihr Gesicht.

(€) Echo online: Mund zugehalten und zugedrückt

Von Null auf fünf Jahre Haft

Es gibt Straftaten bei denen ist man mit einer einzigen Tat ohne Chance auf Bewährung fünf Jahre in Haft – ohne jemanden umzubringen oder zu verletzen. Das ist unter anderem schwerer Raub. Da reicht es, einem Kassierer ein Messer (und sowas hat jeder in der Küche) unter die Nase zu halten und „Geld her!“ zu sagen. Zack, gibt es fünf Jahre. Ok, wenn man erwischt wird und mindestens 21 Jahre alt ist.

Ähnlich ist es, wenn man Drogen und eine Waffe dabei hat. Oder eine Waffe bei den Drogen in der Wohnung liegt. Bewaffneter Drogenhandel fängt auch bei fünf Jahren Freiheitsstrafe an.

Und jetzt praktisch: Alleine weil ein 31 Jahre alter Michelstädter Drogenabhängiger im Januar bei einer Polizeikontrolle mit einem Messer und Rauschgift (ein schönes Wort) erwischt wurde, war er nun vor dem Landgericht gelandet. Wegen dieser möglichen fünf Jahre Haft. Das Amtsgericht darf maximal vier Jahre Freiheitstrafe verhängen.

(€) Echo online: Freiheitsstrafe für Mann aus Michelstadt wegen Drogenhandel

Plädoyers unterbrochen

Eigentlich sollten am Mittwoch im Darmstädter Landgericht die Plädoyers im Totschlagsprozess um die zerstückelte Frauenleiche von Darmstadt-Eberstadt gehalten werden. Aber dann wurde die Hauptverhandlung nach dem Schlussvortrag der Staatsanwältin wieder eröffnet, das Gericht gab einen rechtlichen Hinweis und die restlichen Plädoyers wurden vertagt.

FAZ (dpa): 13 Jahre Haft wegen zerstückelter Leiche gefordert