Mörlenbacher Kindermorde nochmal vor Gericht

Am 30. August 2018 gibt ein Mörlenbacher Ärztepaar mit seinen zwei Kindern noch einmal die Familie, wie man sie aus gefälligen Fernsehserien kennt. Vater und Mutter, beide promovierte Zahnärzte, eigenes freistehendes Haus, fahren mit ihren beiden, in Sportvereinen aktiven „Prachtkindern“ (so der Vater), nach Frankfurt-Sachsenhausen in die Schweizer Straße zum Apfelwein Wagner. Und machen sich einen schönen Nachmittag. Den letzten ihres Lebens.

Am nächsten Morgen findet die Feuerwehr die Kinder. Erschlagen, erstochen und verbrannt in ihren Betten. Die Eltern wurden von den Rettungskräften in einem geliehenen VW Golf mit laufendem Motor in der verschlossenen Garage entdeckt und gerettet.

Heute vor genau zwei Jahren hatte vorm Darmstädter Landgericht der Prozess gegen die Eltern begonnen. Am 11. Verhandlungstag, am 19. Juni, fiel das Urteil: Lebenslang wegen Mordes und Brandstiftung für den 61 Jahre alten Vater, zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Und zwölf Jahre Haft für die 48 Jahre alte Mutter wegen Brandstiftung und Beihilfe zum Mord. Sie hatte im Prozess eine Tatbeteiligung bestritten. Hatte aber im Gefängnis einer Bediensteten „Der Deal zwischen mir und meinem Mann war eigentlich, dass wir entweder alle sterben oder keiner“ gesagt.

Beide Angeklagten legten Revision ein, die der Frau hatte teilweise Erfolg. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts musste nochmal über die Strafhöhe entscheiden, da der Bundesgerichtshof im Urteil von 2019 zwei Formulierungsfehler festgestellt hatte. Die Feststellungen des Landgerichts zur Tatbeteiligung der Mutter hatte der BGH aber nicht vervorfen.

Über die Revision der Mutter entschied vergangene Woche eine andere Schwurgerichtskammer.

(€) Echo online: Mörlenbacher Kindsmorde: Es bleibt bei zwölf Jahren Haft

Missbrauch von Schutzbefohlenen

Vor zwei oder drei Wochen stand eine Urteilsverkündung an, aber dann kamen noch Anträge der Verteidigung, so dass es kein Urteil gab. Nun aber ist das Urteil gesprochen, auch wenn ich erst dachte, es geht noch weiter mit den Anträgen und zum Schluss kommt ein Befangenheitsantrag.

Und wieder mal steht man beim Schreiben vor dem Problem, dass es sexueller Missbrauch war, hier von Kindern und Schutzbefohlenen. Nur kann man auf die Details ja nicht eingehen, erstens zum Schutz der Geschädigten und zum anderen will das auch nicht jeder wissen. Aber dann könnte man die Höhe der Freiheitsstrafe besser verstehen. Und noch eine Schwierigkeit: Jedes „Eindringen“ ist rechtlich eine Vergewaltigung. Aber bei Gericht wird dann schon – zu recht – unterschieden wo und womit. Und so scheinen manche dann zu gut wegzukommen.

Echo online: Mörlenbacher wegen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt (€)

Prozess um mutmaßlichen Missbrauch in Mörlenbach und Oberzent fortgesetzt

Am zweiten Tag war der angeklagte Fall von 2016 Thema. Wie beim Fall aus dem Jahr 2005 ging es um ein elf Jahre altes Mädchen. Der Angeklagte sagt bislang nichts zu den Vorwürfen. Da daher unklar ist, ob die angeklagten Fälle stattgefunden haben, muss man bis zum Urteil natürlich von „mutmaßlich Geschädigten“ und „mutmaßlichen Missbrauch“ schreiben, es sei denn man zitiert die Staatsanwaltsschaft oder die Zeugen.

Echo online: Ein Satz, den keiner hören will

Kühlschrankverbot, Strom abstellen und Kindesmissbrauch?


Prozesse um sexuellen Kindesmissbrauch kenne ich ja seit einigen Jahren. Was das aktuelle Verfahren aber etwas bizarr für mich macht, sind die weiteren – nicht angeklagten – Vorwürfe. Denn die Brüder, der 2005 laut Anklage in Oberzent missbrauchten Schwester und die Mutter, sagten im Gericht aus, dass der Angeklagte den damals jugendlichen Brüdern irgendwann fast alles verboten habe.

Hausarrest hat ja jeder schonmal gehört, aber Kühlschrankverbot, Küchenverbot, Wohnzimmerverbot, nichts zu essen, Stillegebot im Kinderzimmer und Strom abstellen?

Echo online: Sexueller Missbrauch elfjähriger Mädchen angeklagt (€)

Urteil im Mörlenbachprozess

Die Waage der Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum.

Der Prozess um die getöteten Kinder in Mörlenbach ist mit dem 11. Verhandlungstag zuende gegangen:

Echo online: Lebenslang für den Vater, 12 Jahre für die Mutter (plus-Inhalt)

10. Verhandlungstag:
Echo online: Vater der toten Kinder „bereut diese schreckliche Tat“ (plus-Inhalt)

9. Verhandlungstag:
Echo online: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

8. Verhandlungstag:
Echo online: "Beide Kinder mussten sterben, weil sich ihre Eltern als Opfer stilisieren wollten"(plus-Inhalt)

7. Verhandlungstag:
Echo online: Gefängnispsychologin spricht über die angeklagte Mutter

6. Verhandlungstag:
Echo online: Dr. Henning Saß, Professor für forensische Psychiatrie, hält Eltern für voll schuldfähig
Echo online: Schreckliche Puzzlesteine zum Tatzeitpunkt (plus-Inhalt)

5. Verhandlungstag:
Echo online: „Ich forderte ihn auf, mich zu töten“
Echo online: Die Sache mit dem Kohlenmonoxid

4. Verhandlungstag:
Echo online: Prozess Mörlenbach: Tatwerkzeuge und Kleider werden untersucht
Echo online: Unterschiedliche Zeugenaussagen und wie sie eine Psychologin erklärt

3. Verhandlungstag:
Echo online: Angeklagte Zahnärzte „juristisch und menschlich überfordert“

2. Verhandlungstag:
Echo online: Bekenntnis im Gefängnis

1. Verhandlungstag:
Echo online: Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Motivsuche im Mörlenbach-Prozess

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat ihre Räume im Süden des Justizzentrums.

Eigentlich hatte ich am Mittwoch mit den Plädoyers gerechnet, aber dann kam ein Antrag der Staatsanwaltschaft, der es in sich hatte. Und da die Verhandlung nur bis Mittag lief, war der 8. Verhandlungstag recht schnell vorbei.

Echo online: "Beide Kinder mussten sterben, weil sich ihre Eltern als Opfer stilisieren wollten"(plus-Inhalt.)

Wenn Zeugen vor Gericht nicht die Wahrheit sagen, aber trotzdem nicht lügen

Auch Prozess um die in Mörlenbach getöteten Kinder gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen zu einigen Abläufen. Die gehen von ‚beide sind rausgelaufen‘ über ‚die Frau bewegte sich nicht‘ bis ‚der Mann wurde aus dem Auto gehoben‘. Ich habe dazu mit der Psychologin Katrin Streich vom „Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement“ gesprochen.

Echo online: Unterschiedliche Zeugenaussagen