Zivilkammer verurteilt Babenhausener Familienvater ebenfalls

Das alte Landgericht am Mathildenplatz, davor eine der Osterglocken, die auf der Wiese blühen.

Das alte Landgericht am Mathildenplatz.

Das ging ja dann doch schnell. Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt sieht den wegen Doppelmord verurteilten Babenhausener Familienvater ebenfalls als den Täter. Somit hat das Land Hessen einen Anspruch darauf, dass der Verurteilte Kosten für die Betreuung der Tochter der Getöteten übernimmt. Die Tochter ist Autistin und lebt seit den Morden 2011 in einer Einrichtung, vorher wohnte sie bei ihren Eltern in Babenhausen.

(€) Echo online: Keine neue Beweisaufnahme im Doppelmordfall Babenhausen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Zum Hintergrund, warum es jetzt ein Zivilverfahren gab und wie das so läuft, gibt es einen RND-Artikel vom ersten Verhandlungstag, der das sehr schön erklärt.

RND: Zivilprozess gegen verurteilten Doppelmörder

Nachtrag: Ich verstehe ja nicht so ganz, warum der Verteidiger sich so darauf stützt, dass die Tat nicht mit einem Bauschaumschalldämpfer auf der Pistole begangen werden konnte. Ja, es gibt Schusswaffengutachter, die zeigen, dass so eine Konstruktion ihre Tücken hat und den Lauf verstopfen kann. Auf der anderen Seite haben wir aber ein Resultat: Zwei erschossene Menschen und Bauschaumpartikel an den Tatorten. Eine Kombi aus Schusswaffe und Bauschaum hat also funktioniert.

Der Doppelmord von Babenhausen wird vor einer Zivilkammer verhandelt und ich weiß nicht so recht

Ich war ja 2011 für das Darmstädter Echo bei vielen Verhandlungstagen der Gerichtsreporter beim Prozess um den „Babenhäuser Doppelmord“. Leider sind die Echo-Artikel nicht mehr online.

Nun steht ein aktuelles Echo-Interview mit dem Verurteilten (€) online (ist aber nicht von mir). Es darin auch darum, dass 2022 ein Zivilprozess kommt. Denn das Land Hessen möchte Schadensersatz vom Verurteilten. Es geht um zivilrechtliche Ansprüche des Landes, das nun für die Betreuung der Tochter der beiden Toten aufkommen muss. Nur: Die Zivilkammer übernimmt nicht einfach das Landgerichtsurteil von 2011, sie muss sich selbst einen Eindruck verschaffen. Und könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.

2011 und danach hatte ich ja keine Zweifel am Landgerichtsurteil und hatte es auch noch im Jahr 2021 verteidigt; manchmal wird man als Gerichtsreporter ja von Zuschauern angesprochen und tatsächlich nach dem alten Verfahren gefragt. Und ich hatte es auch 2011 in meinem Blog geschrieben (der damals noch „verwickeltes“ hieß).

Denn für mich waren das bei dem Fall zu viele Zufälle wie ich 2011 schrieb.

Auch wenn ich angesichts der Indizien beim Urteil und Staatsanwalt bin („Es kommen zu viele Umstände zusammen, als das man von einem Zufall sprechen könnte“), wünsche ich keinem so etwas als Verwandter oder Freund zu erleben. Oder wie ich es mitzubekommen. Das ist traurig zu spüren, wie Hoffnungen schlagartig verschwinden. Das kurzzeitig wächsern erscheinende Gesicht der Ehefrau, die nach der Urteilsverkündung erstmal vergaß, sich zu setzen, bleibt im Gedächtnis.

Aber nur am Urteil zweifeln, weil es sexier ist, von Fehlurteil zu raunen, ist nicht mein Stil. Zudem das Landgericht Kassel einige Jahre später ein Wiederaufnahmeverfahren ablehnte – und die Kasseler Richter sind nicht solche, die Darmstädter Urteile stets durchwinken.

Dazu war für mich gekommen, dass der Angeklagte im Prozess so gut wie nichts zur Sache gesagt hatte. Klar, das musste er nicht, aber in der Lage? Ich frage mich, wie die Anwälte ihn beraten hatten? Ich fragte mich auch, was die Anwälte zur Familie gesagt hatten, denn die gingen von einem Freispruch aus. Es kann natürlich auch so gewesen sein, dass der Angeklagte nicht wollte, dass die Anwälte der Familie sagen, dass sie mit einer Verurteilung rechnen, denn Anwälte sind den Mandanten verpflichtet und nicht den Angehörigen.

Eigentlich hatte ich keine Zweifel, bis zum (€) Prozess gegen einen ehemaligen Kriminalpolizisten und jetzt Bürgermeister wegen Geheimnisverrats über die damals möglicherweise einseitigen Ermittlungen (dpa: Pfungstädter Bürgermeister freigesprochen). Dazu kam der mehrteilige und aufwändig recherchierte Podcast „Die Nachbarn“ (der eigentlich „Mord auf Ex“ heißt). Bis dahin wusste ich nicht, dass sich der damalige Polizeipräsident massiv eingemischt hatte und dass es unter den Ermittlern die Meinung gab, dass man vielleicht nur einseitig ermittle. Und auch wenn die Familie des Angeklagten und Freunde sagten, dass nur einseitig ermittelt worden sei, nun, das hört man leider in zu vielen Prozessen.

Jetzt aber weiß ich auch nicht mehr so recht. Das andere ist natürlich, dass sich der Bundesgerichtshof in seiner Revision, das Landgericht Kassel im Wiederaufnahmeverfahren, das Oberlandesgericht Frankfurt und das Bundesverfassungsgericht mit dem Verfahren beschäftigt haben. Das OLG hatte die Beschwerde gegen die Kasseler Entscheidung, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen, verworfen und das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde dagegen abgelehnt.

Mörlenbacher Kindermorde nochmal vor Gericht

Am 30. August 2018 gibt ein Mörlenbacher Ärztepaar mit seinen zwei Kindern noch einmal die Familie, wie man sie aus gefälligen Fernsehserien kennt. Vater und Mutter, beide promovierte Zahnärzte, eigenes freistehendes Haus, fahren mit ihren beiden, in Sportvereinen aktiven „Prachtkindern“ (so der Vater), nach Frankfurt-Sachsenhausen in die Schweizer Straße zum Apfelwein Wagner. Und machen sich einen schönen Nachmittag. Den letzten ihres Lebens.

Am nächsten Morgen findet die Feuerwehr die Kinder. Erschlagen, erstochen und verbrannt in ihren Betten. Die Eltern wurden von den Rettungskräften in einem geliehenen VW Golf mit laufendem Motor in der verschlossenen Garage entdeckt und gerettet.

Heute vor genau zwei Jahren hatte vorm Darmstädter Landgericht der Prozess gegen die Eltern begonnen. Am 11. Verhandlungstag, am 19. Juni, fiel das Urteil: Lebenslang wegen Mordes und Brandstiftung für den 61 Jahre alten Vater, zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest. Und zwölf Jahre Haft für die 48 Jahre alte Mutter wegen Brandstiftung und Beihilfe zum Mord. Sie hatte im Prozess eine Tatbeteiligung bestritten. Hatte aber im Gefängnis einer Bediensteten „Der Deal zwischen mir und meinem Mann war eigentlich, dass wir entweder alle sterben oder keiner“ gesagt.

Beide Angeklagten legten Revision ein, die der Frau hatte teilweise Erfolg. Eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts musste nochmal über die Strafhöhe entscheiden, da der Bundesgerichtshof im Urteil von 2019 zwei Formulierungsfehler festgestellt hatte. Die Feststellungen des Landgerichts zur Tatbeteiligung der Mutter hatte der BGH aber nicht vervorfen.

Über die Revision der Mutter entschied vergangene Woche eine andere Schwurgerichtskammer.

(€) Echo online: Mörlenbacher Kindsmorde: Es bleibt bei zwölf Jahren Haft

Nach einem Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden

Zufälle gibt’s. Erster Zufall: Gestern traf ich im Gericht die Staatsanwältin, die die Anklage im Doppelmordprozess von Babenhausen mitvertreten hatte und fragte, ob die Revision zu dem Urteil schon entschieden sei. Sie wusste aber nichts.

Kurz darauf kam via E-Mail die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, dass keine Rechtsfehler vorlagen und das Urteil rechtskräftig ist. Zweiter Zufall: Als ich die Staatsanwältin fragte, war mir nicht bewusst, dass das Urteil vor genau einem Jahr gesprochen worden war.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Doppelmordprozess

Lebenslange Haft für Doppelmord von Babenhausen

Medienrummel, Mikros, eine fassungslose Familie

Die Familie des Angeklagten glaubt weiterhin an seine Unschuld. Und der Verein „Monte Christo“ wurde gegründet, um schuldlos in Not geratenen Opfern von Strafverfolgung und Justiz sowie deren Angehörigen zu helfen.