Missbrauch von Schutzbefohlenen

Vor zwei oder drei Wochen stand eine Urteilsverkündung an, aber dann kamen noch Anträge der Verteidigung, so dass es kein Urteil gab. Nun aber ist das Urteil gesprochen, auch wenn ich erst dachte, es geht noch weiter mit den Anträgen und zum Schluss kommt ein Befangenheitsantrag.

Und wieder mal steht man beim Schreiben vor dem Problem, dass es sexueller Missbrauch war, hier von Kindern und Schutzbefohlenen. Nur kann man auf die Details ja nicht eingehen, erstens zum Schutz der Geschädigten und zum anderen will das auch nicht jeder wissen. Aber dann könnte man die Höhe der Freiheitsstrafe besser verstehen. Und noch eine Schwierigkeit: Jedes „Eindringen“ ist rechtlich eine Vergewaltigung. Aber bei Gericht wird dann schon – zu recht – unterschieden wo und womit. Und so scheinen manche dann zu gut wegzukommen.

Echo online: Mörlenbacher wegen Missbrauchs zu Haftstrafe verurteilt (€)