Zebrastreifen, Querungshilfe und ein Landeszuschuss

Mit Zebrastreifen ist es ja immer ein wenig kompliziert. Die Menschen wollen sie, aber es gibt Bedingungen, dass einer auf die Straße kommt. So auch in Gräfenhausen.

Echo online: Wenig Begeisterung für ein Provisorium

Die Richtlinien über die „Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ schreiben Mindestfahrzeug- und Mindestfußgängerzahlen vor. Fußgängerüberwege können eingerichtet werden ab 50 Fußgängern die Stunde und über 200 Fahrzeugen in der sogenannten Spitzenstunde. Andere Bedingungen sind: Innerhalb geschlossener Ortschaften und ein Straßenabschnitt mit maximal Tempo 50. Die Richtlinie geht zudem davon aus, dass in einer Tempo 30-Zone ein Zebrastreifen nicht notwendig ist. Und wenn die Verkehrsplaner den Eindruck haben, dass ein bestimmter Zebrastreifen nur Scheinsicherheit vermittelt, wird er auch eher nicht eingerichtet.