Berufung zurückgezogen, Urteil der ersten Instanz wird rechtskräftig


Das war ein flotter Prozess am Landgericht Darmstadt. Vier Medienvertreter auf den Zuschauerplätzen, aber der Angeklagte kam nicht. Der hatte unmittelbar vor der Verhandlung seine Berufung zurückgezogen. Damit ist nun das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig in dem festgestellt wurde, dass er eine Polizeibeamtin erpresst hat.

Mich hatte der schnelle Rückzieher dann doch überrascht, denn der Verhandlungstermin war vor einigen Monaten schonmal angesetzt, aber dann auf gestern verschoben worden. Die Berufung hätte ja schon beim ersten Termin zurückgezogen werden können.

FAZ (dpa): Urteil zur Erpressung einer Polizistin rechtskräftig

Rotlicht, Blaulicht und Erpressung

Ein Amtsgerichtsprozess, der schon zweimal terminiert und ausgefallen war, fand nun statt:

(€) Echo online: Früherer Stripper für Erpressung einer Polizistin bestraft

Interessant war auch, wie die Erpressung aufflog. Die Geschädigte hatte nichts unternommen. Aber der Angeklagte schien seiner Ex-Freundin unbedingt noch einen mitgeben zu wollen und hatte sie wegen Arzneimittelmissbrauch angezeigt. Aber die Polizei ermittelte dann auch gegen ihn.

Kein Angeklagter und kein Anwalt im Amtsgericht

Auf einem dieser Stühle hätten Anwalt und Mandant sitzen können.

Eigentlich sollte vorm Amtsgericht wegen eines „Hitlergrußes“ verhandelt werden. Aber der Angeklagte, der angeblich an einer Querdenken-Aktion teilgenommen und den laut Staatsanwaltschaft gezeigt haben soll, kam nicht ins Gericht. Und ein Anwalt kam auch nicht.

Echo online: Strafbefehl gegen Querdenker

Von Null auf fünf Jahre Haft

Es gibt Straftaten bei denen ist man mit einer einzigen Tat ohne Chance auf Bewährung fünf Jahre in Haft – ohne jemanden umzubringen oder zu verletzen. Das ist unter anderem schwerer Raub. Da reicht es, einem Kassierer ein Messer (und sowas hat jeder in der Küche) unter die Nase zu halten und „Geld her!“ zu sagen. Zack, gibt es fünf Jahre. Ok, wenn man erwischt wird und mindestens 21 Jahre alt ist.

Ähnlich ist es, wenn man Drogen und eine Waffe dabei hat. Oder eine Waffe bei den Drogen in der Wohnung liegt. Bewaffneter Drogenhandel fängt auch bei fünf Jahren Freiheitsstrafe an.

Und jetzt praktisch: Alleine weil ein 31 Jahre alter Michelstädter Drogenabhängiger im Januar bei einer Polizeikontrolle mit einem Messer und Rauschgift (ein schönes Wort) erwischt wurde, war er nun vor dem Landgericht gelandet. Wegen dieser möglichen fünf Jahre Haft. Das Amtsgericht darf maximal vier Jahre Freiheitstrafe verhängen.

(€) Echo online: Freiheitsstrafe für Mann aus Michelstadt wegen Drogenhandel

Veruntreuungsprozess geht in die zweite Instanz

Ein Mann hebt von einem Konto Bargeld ab und zahlt wenige Minuten später einen ähnlichen Betrag auf einem anderen Konto ein. Das eine Konto gehört dem Sportverein, dessen Vorsitzender er ist, das andere ist sein Girokonto. Insgesamt passiert das 19 Mal in den Jahren 2016 und 2017.

Für das Amtsgericht Darmstadt war das vor zwei Wochen Veruntreuung von 22.455 Euro. Der – inzwischen – ehemalige Vorsitzende bestreitet das, die zeitliche Nähe der Geldtransaktionen seien Zufälle. Er geht nun in Berufung vors Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat auch Berufung eingelegt.

Echo online: Veruntreuungsprozess geht in zweite Runde

Terminprobleme bei Gericht

Mitte Januar 2019 war ich im Amtsgericht. Der Vorsitzende des Sportvereins DJK/SSG soll Vereinsgeld veruntreut haben – was dieser bestreitet. Dann aber fiel der zweite Verhandlungstag aus. Nun wird der Prozess neu angesetzt.

Eine Gelegenheit mal etwas über Terminfindung bei Gericht und etwas über Verjährung zu erklären.

Echo online: Untreue-Prozess beginnt Ende Mai von vorne

„So einfach war es eben nicht“ gestern im Amtsgericht

„So einfach war es eben nicht“, steht auf der Wand im Saal 18 des Darmstädter Amtsgerichts. Wo am Donnerstag ein eigentlich kleines Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung stattfand. Aber weil es eben doch nicht so einfach war, konnte das Urteil – Freispruch wegen Schuldunfähigkeit- erst nach acht Stunden verkündet werden. Unter anderem auch weil die Angeklagte gern ausführlich spricht und, selbst wenn sie Fragen stellt, sich in Monologen verliert und abschweift. Selbst ihr Anwalt sagte im Prozess, dass sie „lang formuliert und vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt“.

Die Angeklagte war die Riedstädterin, die Darmstädter, Stadt und Polizei als die Frau kennen, die die Tauben in der Innenstadt füttert. Was laut Darmstädter Satzung verboten ist, was aber die Angeklagte bestreitet, weil aus ihrer Sicht die Satzung nicht gültig ist. In dem Prozess ging es eigentlich nicht ums Füttern, sondern darum, dass die Angeklagte beim Füttern einen Passanten angegriffen haben soll.

Echo online: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Der Prozess gestern war auch ein Beispiel, wie etwas nicht so läuft wie gedacht. Ein Zeuge sollte gestern zugunsten der Angeklagten aussagen Weiterlesen

Warten auf einen Gerichtstermin

Die Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum.


In Darmstadt kommt seit Jahren ein Prozess um eine gefährliche Körperverletzung nicht in die Gänge. Weil – ja, weil es nach den Ermittlungen eine gefährliche Körperverletzung war (ausgerenkte Halswirbel, Unterkiefer- und Rippenwirbelbrüche). Damit ist der Angeklagte natürlich nicht automatisch in Untersuchungshaft. Aber damit ist das Verfahren auch nicht mehr eilig. Und da die Justiz genug zu tun hat, kommt so ein Verfahren dann nicht voran.

Echo online: Nach drei Jahren kein Prozesstermin: Verfahren um Körperverletzung in Arheilgen

Dass das so lange dauert, liegt meiner Meinung nach aber nicht an den Richtern oder Staatsanwälten, sondern Weiterlesen

Amts- und Landgericht wieder am Mathildenplatz vereint

Ein Gorgonenhaupt ziert den Eingang zu einem Gerichtssaal im Alten Amtsgericht.

Mittwoch (15.) war der Festakt zur Vollendung des dritten Bauabschnitts des Justizzentrums am Mathilddenplatz. (Echo online: „Ein ordentliches Kleid“ für die Justiz)

Zwei Zitate sollte man vielleicht noch erwähnen. Justizminister Jörg-Uwe Hahn erinnerte daran, dass sich alle Darmstädter Landtagsabgeordneten für die Neubauten und Sanierung eingesetzt hatten. „Wenn es um Darmstädter Interessen geht, stehen sie ganz eng zusammen.“ Und er erwähnte seine FDP-Parteifreundin Ruth Wagner als die, „die immer wieder genervt hat“.

Architekt Jürgen Rittmansperger, dessen Büro die Sanierung der historischen Amts- und Landgerichtbauten geplant hatte, hatte in seiner Ansprache auch auf das gute Raumklima verwiesen, „wie das oft in Bestandsbauten festzustellen ist“. Das könnte eine Spitze gewesen sein, denn mit dem Raumklima im neuen Landgericht sind nicht immer alle zufrieden. Was übrigens ein Kollege entworfen hatte, mit dem es bei einem anderen Projekt nicht so rund lief.

Ich nutzte die Gelegenheit zu einer kleinen Führung, um auch mal auf zwei der drei Brücken zwischen den Gerichten zu kommen.

Der Blick von der sogenannten „Seufzerbrücke“ nach Süden. Die Brücke verbindet das Amtsgericht von 1905 mit dem Landgericht von 1874.

Zwischen dem alten Landgericht und dem Neubau mit Oberlandesgericht und ersten Polizeirevier ist auch eine Brücke von der man die Achse bis zu St. Ludwig sehen kann. Wie mir erzählt wurde, sollte auf diese Brücke zugunsten eines (vermutlich billigeren) Tunnels verzichtet werden. Da aber habe das Justizministerium widersprochen, weil es den Tunnel für unpraktischer und noch unsicherer bei den Kosten (Straße aufgraben, Altlasten finden etc.) hielt.