Kein Angeklagter und kein Anwalt im Amtsgericht

Auf einem dieser Stühle hätten Anwalt und Mandant sitzen können.

Eigentlich sollte vorm Amtsgericht wegen eines „Hitlergrußes“ verhandelt werden. Aber der Angeklagte, der angeblich an einer Querdenken-Aktion teilgenommen und den laut Staatsanwaltschaft gezeigt haben soll, kam nicht ins Gericht. Und ein Anwalt kam auch nicht.

Echo online: Strafbefehl gegen Querdenker