Veruntreuungsprozess geht in die zweite Instanz

Ein Mann hebt von einem Konto Bargeld ab und zahlt wenige Minuten später einen ähnlichen Betrag auf einem anderen Konto ein. Das eine Konto gehört dem Sportverein, dessen Vorsitzender er ist, das andere ist sein Girokonto. Insgesamt passiert das 19 Mal in den Jahren 2016 und 2017.

Für das Amtsgericht Darmstadt war das vor zwei Wochen Veruntreuung von 22.455 Euro. Der – inzwischen – ehemalige Vorsitzende bestreitet das, die zeitliche Nähe der Geldtransaktionen seien Zufälle. Er geht nun in Berufung vors Landgericht. Die Staatsanwaltschaft hat auch Berufung eingelegt.

Echo online: Veruntreuungsprozess geht in zweite Runde

Essen, Trinken, Kinderschminken, Amts- und Landgericht

Ich bin etwas hintendran mit den Hinweisen auf meine Artikel. Also kommen jetzt ein paar Links.

Beim Prozess gegen einen Mehrfachintensivtäter gab es einen Hinweis, was man als Straftäter nicht machen sollte. Seit Anfang Juli verhandelt das Landgericht Darmstadt gegen den 24 Jahre alten Polen wegen Brandstiftung, 15 Fahrraddiebstählen und weil er am 7. November den Fahrkartenautomaten im Nordbahnhof gesprengt haben soll.

Echo online: „Wir haben dem Angeklagten eine Vorladung geschickt, um da mal was anzustoßen.“

Dann ging am Mittwoch ein Amtsgerichtsprozess zuende, der im Januar und dann nochmal im Mai begonnen hatte (weil ein Fortsetzungstermin platzte). Da erinnere ich mich noch an den ersten Verhandlungtag. Vor dem hatte ich nämlich geguckt, wer der Angeklagte sein könnte. Denn im Pressehinweis stand etwas von einem Vereinsvorsitzenden, der über 20.000 Euro seines Vereins veruntreut haben soll. Nur sah es nach meinen „Recherchen“ (ok, ich hatte einfach auf die Vereinswebsite geguckt) so aus, als wäre dieser Vorsitzende noch im Amt. Und so war es zu meiner Überraschung auch, er wurde erst im Juni auf einer Sonderhauptversammlung abgewählt.

Echo online: Bewährungsstrafe wegen Veruntreuung

Die Bewährungsstrafe ist das eine, das andere ist, dass die Gerichte inzwischen darauf gucken, dass zu Unrecht erlangtes Geld auch zurückgezahlt werden muss. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Und da es Amtsgericht war, gibt es noch das Landgericht als zweite Instanz. (Nachtrag: Der Angeklagte ist noch vor dem Landgerichtsverfahren leider verstorben. Somit wurde das Verfahren eingestellt und es gibt gar kein rechtskräftiges Urteil.

Und dann war ich noch im Weiterstädter Stadtteil Riedbahn, da hatte ein junger Verein es hinbekommen, dass die sprichtwörtliche Hütte voll war. Wie hat er das geschafft? Der Reim „Essen, Trinken, Kinderschminken“ trifft es ganz gut.

Echo online: Gelungene Premiere für die Riedbahner