Pilzesammler findet Babyknochen bei Viernheim – Prozess gegen Kindsmutter in Darmstadt


Mein erster Prozess in diesem Jahr hat keinen schönen Anlass. 2017 fand ein neugieriger Pilzesammler und Geocacher („neugierig“ sagte er über selbst) Kinderknochen in einer Tasche im Wald bei Viernheim. Nun steht eine Frau wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Darmstädter Landgericht, die laut einem DNA-Abgleich die Mutter des toten Babys ist.

Da die Tontechnik im Saal 3 des Darmstädter Landgerichts nicht richtig funktionierte, begann der Prozess eineinviertel Stunden später im ehemaligen Schwurgerichtssaal im Alten Landgericht. Durch den Saal war ich zwar schonmal bei einer Gebäudebesichtigung durchgelaufen, aber für einen Prozess war ich da noch nicht drin.

Rhein-Neckar-Zeitung (dpa): Viernheimer Babyleiche – Prozessbeginn in Darmstadt

Das Alte Landgericht auf einem Bild vom Februar 2018. Den Himmel habe ich etwas nachgegraut, da das Wetter heute eher so war.

Der 18. Dezember 2016 war kein guter Tag

Im 18. Dezember 2017 war der Wurm drin. Zweimal gingen an diesem vierten Advent Männer mit Messern auf Verwandte los. Zwischen fünf und sechs Uhr erstach ein Reinheimer seinen 80 Jahre alten Vater, und um die Mittagszeit griff ein Mann in Babenhausen seine Ehefrau und ihre Schwestern mit Messern an.

Im Babenhäuser Fall wurde Mitte August das Urteil gesprochen, die als Mord angeklagte Tat in Reinheim wird zur Zeit vor dem Darmstädter Landgericht verhandelt.

Echo online: Sohn räumt tödliche Messerstiche auf 80 Jahre alten Vater ein

Echo online, 17. August 2017: Wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen und einer gefährlichen Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

Von Festnahme bis zur Rechtskraft kann es dauern

Zwischen Verhaftung, Prozess, Urteil und dass das Urteil rechtskräftig wird, kann es dauern. Am 1. August 2012 war ein Mann in Untersuchungshaft gekommen, weil im sexueller Missbrauch seiner Töchter vorgeworfen wurde. Auf seinem Comnputer waren kinderpornografische Bilder und Filme gefunden worden, er hatte auch seine Töchter gefilmt.

Im Mai 2013 war dann der Prozess, in dem der Mann die Vorwürfe auch weitgehend einräumte. Er wurde am 29. Mai 2013 zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Im Juli 2014 prüfte der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler und verwarf die Strafzumessung, aber nicht die Schuld des Angeklagten. Der Bundesgerichtshof sah eine Doppelbestrafung, weswegen alle Strafen nochmal neu ermittelt werden müssen. Auch die Sicherungsverwahrung

BGH 2 StR 574/13 – Urteil vom 9. Juli 2014 (LG Darmstadt): Sind die beim Opfer festgestellten psychischen Schäden Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal – bei der Gesamtstrafenbildung – angelastet werden. Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden

Am 2. März 2015 verhandelte das Darmstädter Landgericht den Fall erneut und – wie vom Gesetz vorgesehen – vor einer anderen Kammer. Der Angeklagte ist formell immer noch in Untersuchungshaft, da das Urteil von 2013 immer noch nicht rechtskräftig ist. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird natürlich auf die Strafhaft angerechnet werden.

Echo online*: Landgericht muss Strafmaß überprüfen – Kindesmissbrauch – Mann aus Bickenbach erreicht Revision eines Urteils von 2013


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Wie eine Berufung für die Angeklagten scheitern kann

Die Angeklagten hatten Berufung eingelegt. Das Amtsgerichtsurteil hätte Gefängnis für den begangenen Raubüberfall bedeutet, denn die Haftstrafe lag über zwei Jahre, was eine Strafaussetzung zur Bewährung ausschloss. Und so berichteten die 20 Jahre alten Männer der zweiten Instanz von einem geänderten Lebenswandel. Weg von Drogen, hin zur Familie, neuen Freunden und Freundinnen. Einer legte der Landgerichtskammer freiwillige (natürlich negative) Drogentests und eine Ausbildungsbescheinigung vor, der andere ist seit einem Jahr in einer Ausbildung und soll das Geschäft übernehmen.

Wie kam es zur Tat?
Und dann fragt die Richterin, wie es denn zur Tat kam. Wer die Idee für den Überfall hatte und wieso man auf eine am Boden liegende Verkäuferin getreten habe. Der erste Angeklagte eiert herum: Man habe sich das zusammen überlegt. Was die Richterin nicht glaubt, denn einer muss ja zuerst einen Raubüberfall ins Gespräch gebracht haben – morgens um 6 Uhr, bei einer Flasche Wodka von einer Tankstelle und nach einer Disconacht mit Joints, Drinks und etwas Kokain. Woher übrigens das Kokain gewesen sei, will die Richterin wissen. Er wisse es nicht, sagt der Angeklagte. Zweifelnder Richterinnenblick. Von einem Discobesucher, dessen Namen er vergessen habe. Der zweifelnde Richterinnenblick hört nicht auf. Dieser Typ habe ihnen das Koks geschenkt. Der Verteidiger zieht die Notbremse und beantragt fünf Minuten Pause.

Von fünf Passanten gestellt
Nach der Pause scheint der zweite Angeklagte schon zu ahnen, dass das die Berufung kein Spaziergang wird und beschränkt seine Berufung nur noch auf das Strafmaß. Den Tatablauf, den das Amtsgericht festgestellt hatte, will er nicht nochmal aufrollen. Zumal die Täterschaft auch feststeht. Die beiden jungen Männer waren gleich nach dem Überfall von fünf Passanten gestellt und festgehalten worden. Fotos gab es auch.

Der erste Angeklagte erklärt schließlich, dass der zweite Angeklagte die Idee für den Raub gehabt habe. Aber es gibt noch weitere Fragen. Warum er denn die zu Boden geschlagene Verkäuferin getreten habe, will die Richterin wissen. Der Angeklagte kann es erst nicht erklären. Er sei schockiert gewesen, sagt er, als er die Frau auf dem Boden gesehen habe. Warum er nach ihr getreten hatte, konnte er aber immer noch nicht erklären. Nun unterbricht die Richterin die Verhandlung.

Der Rest scheint Formsache
Nach der Pause erklärt auch der erste Angeklagte, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken. Der Rest der Verhandlung scheint nur noch Formsache. Der medizinische Gutachter erklärt, dass die Angeklagten wegen der Drogen enthemmt gewesen seien, aber noch steuerungsfähig. Dafür spreche auch der planvolle Ablauf des Überfalls. Die Angeklagten hatten von der Idee bis zur Tat drei Stunden bis zur Ladenöffnungszeit warten müssen, sich maskiert, Messer dabei und die Jacken zur Verschleierung der Bekleidung vorher ausgezogen. Für eine spontane Tat ist das zu viel Vorbereitung und Planung.

Die beiden Vertreter der Jugendgerichtshilfe betonen noch einmal die positive Entwicklung der beiden Angeklagten, die seit einem Jahr nicht mehr negativ aufgefallen seien. Die Aussicht auf Gefängnis habe sie nachhaltig beeindruckt und geändert. Die Gesellschaft habe mehr davon, wenn man sie ihre Ausbildungen machen ließe. Für die Staatsanwaltschaft kein Argument, dann könne man ja die Jugendstrafanstalten gleich abschaffen, ein Platz koste dort schließlich 7000 Euro im Monat. Mangels Reue bei den Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft – die auch in Berufung gegangen war – drei Jahre Haft. Die beiden Verteidiger erinnern an die Geständnisse, Entschuldigungen bei den Geschädigten, die positive Entwicklung und plädieren auf Bewährungsstrafen.

„Die eigene Schuld noch nicht aufgearbeitet“
Die Kammer urteilt schließlich härter als das Amtsgericht und erhöht die Strafen um drei beziehungsweise vier Monate auf zweieinhalb Jahre Haft und zwei Jahre und zehn Monate. Das Gericht sieht die positive Entwicklung, aber auch beim Blick ins Bundeszentralregister eine Konstanz bei Straftaten, eine hohe kriminelle Energie und eine Schwere der Schuld. Für eine spontane Tat sei das zu viel Vorbereitung und Planung gewesen. Das zögerliche Aussageverhalten des ersten Angeklagten werten die Richter als „die eigene Schuld noch nicht aufgearbeitet“.

Amts- und Landgericht wieder am Mathildenplatz vereint

Ein Gorgonenhaupt ziert den Eingang zu einem Gerichtssaal im Alten Amtsgericht.

Mittwoch (15.) war der Festakt zur Vollendung des dritten Bauabschnitts des Justizzentrums am Mathilddenplatz. (Echo online: „Ein ordentliches Kleid“ für die Justiz)

Zwei Zitate sollte man vielleicht noch erwähnen. Justizminister Jörg-Uwe Hahn erinnerte daran, dass sich alle Darmstädter Landtagsabgeordneten für die Neubauten und Sanierung eingesetzt hatten. „Wenn es um Darmstädter Interessen geht, stehen sie ganz eng zusammen.“ Und er erwähnte seine FDP-Parteifreundin Ruth Wagner als die, „die immer wieder genervt hat“.

Architekt Jürgen Rittmansperger, dessen Büro die Sanierung der historischen Amts- und Landgerichtbauten geplant hatte, hatte in seiner Ansprache auch auf das gute Raumklima verwiesen, „wie das oft in Bestandsbauten festzustellen ist“. Das könnte eine Spitze gewesen sein, denn mit dem Raumklima im neuen Landgericht sind nicht immer alle zufrieden. Was übrigens ein Kollege entworfen hatte, mit dem es bei einem anderen Projekt nicht so rund lief.

Ich nutzte die Gelegenheit zu einer kleinen Führung, um auch mal auf zwei der drei Brücken zwischen den Gerichten zu kommen.

Der Blick von der sogenannten „Seufzerbrücke“ nach Süden. Die Brücke verbindet das Amtsgericht von 1905 mit dem Landgericht von 1874.

Zwischen dem alten Landgericht und dem Neubau mit Oberlandesgericht und ersten Polizeirevier ist auch eine Brücke von der man die Achse bis zu St. Ludwig sehen kann. Wie mir erzählt wurde, sollte auf diese Brücke zugunsten eines (vermutlich billigeren) Tunnels verzichtet werden. Da aber habe das Justizministerium widersprochen, weil es den Tunnel für unpraktischer und noch unsicherer bei den Kosten (Straße aufgraben, Altlasten finden etc.) hielt.

Medienaufgebot im Landgericht – Doppelmord in Babenhausen

Im April 2009 wurden in Babenhausen ein Mann und seine Frau erschossen, die Tochter angeschossen. Am Tatort gab es kaum Spuren, die erwachsene Tochter hat geschlafen, als auf sie geschossen wurden, sie ist zudem durch eine Behinderung eingeschränkt. Schüsse gehört hatte offenbar niemand.

Im Mai 2010 will die Polizei einen Nachbarn als Täter ermittelt haben. Er soll das Ehepaar erschossen haben, weil er sich durch den Lärm der Nachbarn gestört gefühlt haben soll. Heute startete der Prozess. Der Angeklagte bestreitet die Tat: „Ich bin unschuldig und habe den Menschen nichts angetan.“ Im Übrigen beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Angesetzt sind zehn Verhandlungstage, am ersten Tag kamen 50 Zuschauer (Saal war voll) fünf Fernsehteams und mindestens sechs Fotografen. Weggegangen, Platz vergangen, ist dann das Wachtmeister-Motto. „Wenn einer rausgeht, können sie rein.“ Und dann waren da noch mindestens sieben Reporten mit Blöckchen.

Verteidiger Veikko Bartel erklärt im Darmstädter Landgericht, dass sein Mandant unschuldig sei.

Der folgende Text ist aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen vom Mai 2010 zur Verhaftung des nun angeklagten Mannes.

Gut ein Jahr nach dem Gewaltverbrechen, bei dem die Eheleute K. und P. T. (damals 62 und 58 Jahre alt) erschossen und ihre damals 37 Jahre alte behinderte Tochter durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt worden war, hat die Polizei einen 40 Jahre alten Mann aus Babenhausen auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle festgenommen.

Bei seinen Vernehmungen vor der Polizei und später vor dem Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, nicht zur Sache auszusagen. Ungeachtet dessen sind sich Staatsanwaltschaft und Polizei sicher, dass das Motiv in einem lang andauernden nachbarschaftlichen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern lag.

Auf die Spur, die zu dem Vierzigjährigen führte, kamen die Ermittler durch eine Computerüberprüfung. Der Beschuldigte soll einige Zeit vor der Tat mit dem Firmencomputer auf eine Internetseite in der Schweiz zugegriffen haben, die sich mit dem Eigenbau von Schalldämpfern beschäftigt. Ein zufälliger Aufruf der Seiten kann ausgeschlossen werden. Spezialisten konnten eine bestimmte Wörterkombination, mit der nach selbstgebauten Schalldämpfern gesucht wurde, recherchieren. Kurz nach der Tat war der Firmencomputer des Tatverdächtigen durch einen angeblich technischen Defekt vernichtet worden. Dennoch gelang es Spezialisten im Firmennetzwerk die Spuren zu finden, die den Tatverdächtigen schwer belasteten. Gutachten, die erst seit Kurzem den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen, belegten diese Aktivitäten.

Daneben ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei zahlreiche weitere verdächtige Umstände, die einen dringenden Tatverdacht begründeten und keinen vernünftigen Zweifel an der Tatbegehung durch den Beschuldigten zuließen. Dazu gehörte die zweifelsohne schwer belastete Beziehung zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern. Viele Erkenntnisse hieraus stellten Stück für Stück ein Mosaik zusammen. Dieses Bild machte die seit Jahren bestehende und äußerst problematische nachbarschaftliche Beziehung deutlich.

Auch ein Einsatz von so genannten Man-Trailer-Hunden ließ erkennen, dass der Täter sich sehr gut am Tatort und dessen unmittelbarer Umgebung ausgekannt haben musste. Verblüffend war auch die Tatsache, dass die Hunde unabhängig voneinander zu der Firma des Tatverdächtigen liefen. Sie hatten lediglich den Geruch einer Tatortspur aufgenommen.

Schnelle Justiz: Urteil fünf Monate nach Raubüberfall

Sowas hat man ja selten bei einem Prozess: Zwischen Tat und Urteil liegen nur fünf Monate, sieben Kameras zeichneten den Tankstellenüberfall auf, ein Räuber wurde noch am Tatort gestellt und kein Video war verschwunden.

Echo online: Sieben Kameras filmen den Tatablauf – Gericht: Tankstellenüberfall in Arheilgen – Haftstrafen für die jugendlichen Täter aus Offenbach und Neu-Isenburg

Was man wieder sieht: Bei schwerem Raub (nicht unter drei Jahren, es sei denn minderschwerer Fall) verstehen die Gerichte auch bei noch jugendlichen Ersttätern keinen Spaß.