Wann offenbar eine jährliche Umsatzsteuererklärung reicht (Update)

Als ich vor Jahren wegen Auftragslosig- die Selbstständig- gegen Arbeitslosigkeit getauscht hatte, kam nochmal das Finanzamt. Ich sollte doch bitte – nachträglich – meine Umsatzsteuererklärung, aus dem Jahr in dem ich noch selbstständig war, auf 12 Monate verteilt, anstelle auf zwei Halbjahre verteilt, in das Formblatt eintragen. Ich fragte, warum, denn mehr Geld werde es dadurch ja auch nicht. Und es hieß, das sei so Vorschrift. (Nachher schien doch eingeleuchtet zu haben, dass zweimal sechs und zwölfmal eins dasselbe ergibt, und es kamen keine Briefe mehr.)

Vermutlich habe ich aber nur im falschen Finanzamtsbezirk gewohnt, denn beim Finanzamt Offenbach musste man nur jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, und unter Umständen noch nicht einmal eine Steuererklärung:

Frankfurter Rundschau, 23.12.2009: Hat das Finanzamt Akten frisiert? – Wer befreite Michael W. ohne Rechtsgrundlage für die Jahre 2001 bis 2004 von seiner Pflicht der Umsatzsteuer-Voranmeldung? Richter Rainer Buss fragt nach, warum seitens des Finanzamtes nichts geschah, obwohl W. dann jahrelang gar keine Steuererklärung abgab. Das könne sie nicht erklären, sagt die Beamtin. […]

Naja, das wird schon richtig gewesen sein, schließlich war ich nur ein kleines Licht und der Mann vor Gericht hat mit Millionen Euro jongliert.

Update, 31.12.2009: Die Sache ist ganz einfach, die Sachbearbeiter im Finanzamt hatten einfach jahrelang vergessen ihren Kalender zum Jahresende abzureißen, der stand einfach immer zwischen den Jahren. Und in der Zeit sind die Finanzämter gnädig. Zwischen 21.12. und 31.12 sollen sie nämlich unter anderem „ keine Steuern oder andere Abgaben anmahnen oder Zwangsgelder weder androhen noch festsetzen.“ (siehe auch W. für alle)