Medienaufgebot im Landgericht – Doppelmord in Babenhausen

Im April 2009 wurden in Babenhausen ein Mann und seine Frau erschossen, die Tochter angeschossen. Am Tatort gab es kaum Spuren, die erwachsene Tochter hat geschlafen, als auf sie geschossen wurden, sie ist zudem durch eine Behinderung eingeschränkt. Schüsse gehört hatte offenbar niemand.

Im Mai 2010 will die Polizei einen Nachbarn als Täter ermittelt haben. Er soll das Ehepaar erschossen haben, weil er sich durch den Lärm der Nachbarn gestört gefühlt haben soll. Heute startete der Prozess. Der Angeklagte bestreitet die Tat: „Ich bin unschuldig und habe den Menschen nichts angetan.“ Im Übrigen beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Angesetzt sind zehn Verhandlungstage, am ersten Tag kamen 50 Zuschauer (Saal war voll) fünf Fernsehteams und mindestens sechs Fotografen. Weggegangen, Platz vergangen, ist dann das Wachtmeister-Motto. „Wenn einer rausgeht, können sie rein.“ Und dann waren da noch mindestens sieben Reporten mit Blöckchen.

Verteidiger Veikko Bartel erklärt im Darmstädter Landgericht, dass sein Mandant unschuldig sei.

Der folgende Text ist aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen vom Mai 2010 zur Verhaftung des nun angeklagten Mannes.

Gut ein Jahr nach dem Gewaltverbrechen, bei dem die Eheleute K. und P. T. (damals 62 und 58 Jahre alt) erschossen und ihre damals 37 Jahre alte behinderte Tochter durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt worden war, hat die Polizei einen 40 Jahre alten Mann aus Babenhausen auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle festgenommen.

Bei seinen Vernehmungen vor der Polizei und später vor dem Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, nicht zur Sache auszusagen. Ungeachtet dessen sind sich Staatsanwaltschaft und Polizei sicher, dass das Motiv in einem lang andauernden nachbarschaftlichen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern lag.

Auf die Spur, die zu dem Vierzigjährigen führte, kamen die Ermittler durch eine Computerüberprüfung. Der Beschuldigte soll einige Zeit vor der Tat mit dem Firmencomputer auf eine Internetseite in der Schweiz zugegriffen haben, die sich mit dem Eigenbau von Schalldämpfern beschäftigt. Ein zufälliger Aufruf der Seiten kann ausgeschlossen werden. Spezialisten konnten eine bestimmte Wörterkombination, mit der nach selbstgebauten Schalldämpfern gesucht wurde, recherchieren. Kurz nach der Tat war der Firmencomputer des Tatverdächtigen durch einen angeblich technischen Defekt vernichtet worden. Dennoch gelang es Spezialisten im Firmennetzwerk die Spuren zu finden, die den Tatverdächtigen schwer belasteten. Gutachten, die erst seit Kurzem den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen, belegten diese Aktivitäten.

Daneben ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei zahlreiche weitere verdächtige Umstände, die einen dringenden Tatverdacht begründeten und keinen vernünftigen Zweifel an der Tatbegehung durch den Beschuldigten zuließen. Dazu gehörte die zweifelsohne schwer belastete Beziehung zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern. Viele Erkenntnisse hieraus stellten Stück für Stück ein Mosaik zusammen. Dieses Bild machte die seit Jahren bestehende und äußerst problematische nachbarschaftliche Beziehung deutlich.

Auch ein Einsatz von so genannten Man-Trailer-Hunden ließ erkennen, dass der Täter sich sehr gut am Tatort und dessen unmittelbarer Umgebung ausgekannt haben musste. Verblüffend war auch die Tatsache, dass die Hunde unabhängig voneinander zu der Firma des Tatverdächtigen liefen. Sie hatten lediglich den Geruch einer Tatortspur aufgenommen.