Wie damals 2006: „Was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“

Aktuell wundern sich Russlandfreunde, warum sich eine Musikband zur Ermordung des russischen Politikers Boris Nemzow äußert.

Und ein ehemaliger Bundestagsabgeordnete fragt, warum ihn Til Schweiger kommentiere?

Die Antwort ist in all den Fällen ganz einfach:

Grundgesetz Artikel 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

Da hat sich nichts geändert seit 2006, als ein Werbeagenturbesitzer fragte, „was berechtigt eigentlich jeden Computerbesitzer, ungefragt seine Meinung abzusondern?“
Auch da war die Antwort: Artikel 5. Es gibt keine Publikations- oder Presselizenz.

Dass die Äußerungen in einem gewissen Rahmen bleiben müssen, ist auch klar, steht nämlich ebenfalls in Artikel 5, im zweiten Absatz:

Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.