Freier Mitarbeiter bei einem Anzeigenblättchen – Tipps

Neben den großen Tageszeitungen in der Gegend gibt ja auch immer einen ganzen Satz anzeigenfinanzierter Wochen- oder Monatszeitungen, die doch auch etwas lokalen Inhalt bringen müssen, weil sie um den die Anzeigen garnieren. Je nach Herausgeberambitionen gibt es da viel oder wenig eigenes, was auch recherchiert oder berichtet werden will. In der Regel gibt es aber wenig pro Zeile, was man erstmal hinnimmt, da man die Tätigkeit als Praktikum etc. – oder tatsächlich das Geld, und sonstwo keines bekommt – braucht.

Irgendwann merkt man aber, wo man drauflegt, was die an für sich schöne Arbeit (dumme Fragen beim Feuerwehrfest stellen) einem etwas vermiest.

An was man denken sollte habe ich mal aufgeschrieben. Nur so als Liste zum dran denken, vielleicht kann man es ansprechen, ob man es durchsetzen kann, ist ja was anderes.

1. Pauschalen für die Artikel vereinbaren. Da weiß man was man woran man ist, und hat es auch leichter (erkennbaren) Extraaufwand (wie halbtägige Grenzgänge, sechs Stunden Karnevalssitzung) vorher geltend zu machen. Am besten eine Pauschale für Artikel mit Foto und für reinen Text machen. Auch hat man ja die Schieflage nicht im Griff, wenn der Kunde den Text kürzt (Gibt weniger? Klar, Pech gehabt) oder mit irgendwas ergänzt (Gibt mehr? Nö, war ja nicht deine Arbeit). Zudem kann man mit Pauschalen den Artikel nach der Lieferung abrechnen (wollen) und nicht erst nach dem Druck.

Wird der Text in zwei verschiedenen Ausgaben gedruckt – oder von einem Partnerblättchen übernommen – sollte man auch dafür was ausmachen. Schließlich werden die Anzeigen um den Text herum ja auch zweimal verkauft.

Ebenso sollte man Ausfallhonorare unterbringen, wenn ein Termin unverhofft platzt, weil der Veranstalter – warum auch immer – plötzlich und unerwartet nichts macht. Schließlich hat man dann einen anderen Termin dafür sausen lassen.

2. Nutzungrechte so klären, dass man seine Artikel und Fotos zumindest auf seiner eigenen Website (eventuell nach einer bestimmten Zeit) nochmal verwenden kann. Oder, dass man eine bestimmte Anzahl in seinem Online-Portefolio halten darf.

Auch festlegen, dass der Nutzer die Bilder und Texte nicht unentgeltlich an Dritte weitergeben darf. Es sei denn, er zahlt einen deutlich höheren Satz. Kann ja nicht sein, dass ein Verein oder ein anderes Blättchen von einem das Foto nicht kauft, weil man es von der Zeitung oder den Kunden ja umsonst bekommt.

3. Fahrtkostenerstattung regeln. Entweder ist das in den Pauschalen mit drin, oder man bekommt wenigstens das Geld für ÖPNV-Fahrkarten wieder.

4. Fotos und Texte, die für einen bestellten PR-Text (der womöglich im Blättchen als redaktioneller Beitrag getarnt erscheint) oder für eine Anzeige sind, sollte man sich höher bezahlen lassen. Der Anzeigenkunde spart sich nämlich so den guten Fotografen, der für das Bild ansonsten mindestens 50 Euro will, oder den PR-Schreiberling, der auch nicht billiger ist.

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