Galida hakt beim Sozialticket nach – und der RMV sagt auch was dazu

Die Galida erinnert vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt an ihre Anträge zur Fahrpreisermäßigung für ALG II-Bezieher.

Die Diskussion ums Darmstädter Sozialticket geht in die nächste Runde. Gestern war die Galida beim Verwaltungsgericht (allerdings erstmal nur symbolisch) um Untätigkeitsklage gegen die Stadt Darmstadt einzureichen.

Echo online: Galida wird Stadt verklagen

Aber ich möchte noch auf den letzten Absatz im Artikel mit der Spekulation um ein vom RMV organisiertes Sozialticket hinweisen … (ja, das ist laienhaftes Clickbaiting).

Kein verkaufsoffener Sonntag am 2. April in Weiterstadt – Überlegungen

Am 2. April 2017 bleiben die Geschäfte in Weiterstadt geschlossen. (Archivfoto)

Am Sonntag (2.) wird es keinen verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt geben, der hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Antrag der Stadt Weiterstadt abgelehnt. Und der VGH geht sogar noch weiter als das Verwaltungsgericht Darmstadt. Das hatte noch erlaubt, dass einige Läden aufmachen.

Echo online: Kein verkaufsoffener Sonntag in Weiterstadt

Rückblick
Damit hat sich die Rechtsprechung seit 2013 deutlich verändert. Für den 6. Januar 2013 hatte die Stadt Weiterstadt vor vier Jahren eine Sonntagsöffnung erlaubt und erstmals hatte damals die „Allianz für einen freien Sonntag“ (Gewerkschaften und Kirchen) widersprochen. Damals dachte ich aber schon, dass die Sonntagsallianz den Hebel gegen die von ihr ungeliebten Sonntagsöffnungen gefunden hat: Denn das Gesetz verlangt einen Anlassbezug. Damals wurde in einer VGH-Eilentscheidung jedoch die Sonntagsöffnung erlaubt.
Aber der 6. Januar war kein besonderer Tag, es war der erste Sonntag nach Silvester, eine gute Gelegentheit weihnachtliche Geldgeschenke auszugeben; Heilige Drei Könige ist hier in Hessen auch kein Feiertag. Mit dem heutigen Wissen ist die VGH-Entscheidung für mich allerdings unverständlich, denn damals galt auch schon das hessische Ladenöffnungsgesetz. Es verlangt für eine Sonntagsöffnung, dass es eine Veranstaltung (Markt, Messe oder Fest) gibt, die von sich aus viele Besucher anlockt – und die dann um eine Sonntagsöffnung ergänzt werden kann. Eine reine Sonntagsöffnung, die sehr wahrscheinlich auch alleine viele Kunden anzieht, ist keine Veranstaltung im Sinnes des Gesetzes.

Unklares Gesetz
Allerdings sind ein ganzer Satz Details in dem Gesetz nicht geregelt, sodass die Gerichte ran mussten und nach und nach durch Urteile die Bedingungen für eine Sonntagsöffnung aus dem Gesetzestext ableiteten. Wäre das Gesetz eindeutiger formuliert gewesen, hätte das Kommunen, Gewerbevereinen und der Sonntagsallianz (und den Gerichten) viel Zeit und Geld für Anwälte gespart. Und man wäre schon 2013 soweit gewesen wie jetzt.
Und so guckten die Gerichte in den folgenden Jahren dann immer genauer. Sie guckten beispielweise, wie weit der Anlass von den Geschäften entfernt ist, da im Gesetz steht, dass die Sonntagsöffnungen auf einen Teil des Orts beschränkt werden können. Und dann ging es auch noch um die Relation zwischen Anlass- und Verkaufsflächen. Womit eine Kerb kein Grund mehr sein wird, ein deutlich größeres Einkaufszentrum zu öffnen.

Überlegungen
Damit wird das – meiner Einschätzung nach – für Kommunen wie Weiterstadt (25.000 Einwohner, Flächenkommune mit fünf verteilten Stadtteilen) sehr schwer nochmal einen verkaufsoffenen Sonntag durch die Gerichte zu bekommen. Die traditionellen Veranstaltungen sind in den alten Ortskernen, aber die Läden, die man öffnen will, sind in den umliegenden Gewerbegebieten (was ja von der Regionalplanung auch gewollt ist). Wenn, dann haben eigentlich nur noch große Städte mit Innenstadtgeschäften eine Chance eine Innenstadtveranstaltung als rechtskonformen Anlass durchzusetzen. Wenn ich auf Darmstadt schaue, scheint es mir so zu sein, dass Sonntagsöffnungen nur noch zum Heiner- und Schlossgrabenfest gerichtsfest sind – das sind große Feste, es kommen ganz viele Menschen und Läden sowie Feste sind in der Innenstadt. Aber: Eine Frankfurter Sonntagsöffnung zur Buchmesse im Oktober 2016 war von den Gerichten auch kassiert worden.

Genehmigung für einen verkaufsoffenen 8. Mai in Weiterstadt laut VGH „offensichtlich rechtswidrig“

Echo online, 4. Mai 2016: Verwaltungsgerichtshof: Kein verkaufsoffener 8. Mai in Weiterstadt

Immerhin wurde das Ganze nicht so knapp, dass man bis Samstag warten musste. Das gab es auch schonmal. Der Hessische Rundfunk geht über die VGH-Entscheidung hinaus und fragt auch, ob es sinnvoll ist, dass immer erst Gerichte über die Sonntagsöffnungen entscheiden?

hessenschau.de: Spargel sticht nicht – Bis Ende 2019 sei die derzeitige Regelung befristet, erläuterte Sozialminister Grüttner. Zwar werde man sich im Vorfeld mit allen relevanten Gruppen über das künftige Ladenschlussgesetz austauschen. Bis 2020 „sieht die Landesregierung aber keinen Änderungsbedarf“, so Grüttner.

Es folgen noch die Pressemitteilungen der Stadt Weiterstadt, die sich wundert, warum gegen den verkaufsoffenen 1. Mai in Gernsheim nicht geklagt worden war; und eine der Sonntagsallianz, die zudem noch den Parkplatzbedarf überprüft hatte. Weiterlesen

Hessenderby: Gerichts- und Anwaltskosten für die Stadt

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in der Sache „Aufenthaltsverbot für Eintracht Frankfurt-Fans“ die Eilanträge der Frankfurter durchgezählt: Insgesamt seien 303 Eilanträge gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Darmstadt zum Aufenthaltsverbot für Eintracht Frankfurt-Fans gestellt worden, so der Gerichtssprecher Jürgen Gasper.

Acht Antragsteller stellten ihre Eilanträge doppelt. In zwölf Fällen erging eine gerichtliche Sachentscheidung. Die übrigen Anträge hatten sich mit Aufhebung der Allgemeinverfügung am vergangenen Samstagvormittag in der Hauptsache erledigt. Insgesamt dürften die von der Stadt Darmstadt zu tragenden Gerichts- und Anwaltskosten etwas weniger als 165.000 Euro betragen, so der Pressesprecher.

Verwaltungsgericht kassiert verkaufsoffenen 8. Mai in Weiterstadt

(PM VG Darmstadt) Die von der Stadt Weiterstadt ausgesprochene Genehmigung, die Verkaufsstellen im Gewerbegebiet der Stadt anlässlich des Hoffestes des Bauern Lipp im Rahmen des „16. Weiterstädter Spargel- und Grillfestivals“ am Sonntag, dem 8. Mai 2016, offen zu halten, ist offensichtlich rechtswidrig. Dies hat die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt in ihrem Beschluss vom 18. April 2016 (Az. 3 L 540/16.DA) entschieden und damit einem von der Gewerkschaft ver.di und dem Evangelischen Dekanat Darmstadt Land gestellten Eilantrag stattgegeben.

In der Begründung der Entscheidung heißt es unter Weiterlesen

Saisonstart bei den juristischen Auseinandersetzungen um Sonntagsöffnungen

Der Weiterstädter Gewerbeverein und der Bürgermeister erleben die Tage ein deja vu mit der „Allianz für einen freien Sonntag“ in der Gewerkschaften und Kirchen organisiert sind. Der Gewerbeverein hatte für die Weiterstädter Automobilausstellung (15. WAA am 21. und 22. März) einen verkaufsoffenen Sonntag beantragt, die Stadt hat Sonntagsöffnung (22.) für zwei Gewerbegebiete und die Darmstädter Straße erlaubt. In den Gewerbegebieten Weiterstadt West und Riedbahn liegen zahlreiche Geschäfte wie Segmüller oder das Einkaufszentrum „Loop 5“.

Nun legt die Sonntagsallianz Widerspruch ein, bekräftigt von den Mitgliedern Verdi und dem evangelischen Dekanat Darmstadt-Land.

Echo Online: Widerspruch gegen Sonntagsöffnung – Weiterstädter Gewerbe will zur Autoschau öffnen – Nur in der Innenstadt?

Echo Online: Auch Dekanat gegen Sonntagsöffnung – Kirche schließt sich Widerspruch gegen Weiterstädter Genehmigung an

Das hesssische Ladenöffnungsgesetz
Die Allianz hat seit einigen Jahren einen Hebel gegen die von ihr ungeliebten Sonntagsöffnunge gefunden. Weiterlesen