Genehmigung für einen verkaufsoffenen 8. Mai in Weiterstadt laut VGH „offensichtlich rechtswidrig“

Echo online, 4. Mai 2016: Verwaltungsgerichtshof: Kein verkaufsoffener 8. Mai in Weiterstadt

Immerhin wurde das Ganze nicht so knapp, dass man bis Samstag warten musste. Das gab es auch schonmal. Der Hessische Rundfunk geht über die VGH-Entscheidung hinaus und fragt auch, ob es sinnvoll ist, dass immer erst Gerichte über die Sonntagsöffnungen entscheiden?

hessenschau.de: Spargel sticht nicht – Bis Ende 2019 sei die derzeitige Regelung befristet, erläuterte Sozialminister Grüttner. Zwar werde man sich im Vorfeld mit allen relevanten Gruppen über das künftige Ladenschlussgesetz austauschen. Bis 2020 „sieht die Landesregierung aber keinen Änderungsbedarf“, so Grüttner.

Es folgen noch die Pressemitteilungen der Stadt Weiterstadt, die sich wundert, warum gegen den verkaufsoffenen 1. Mai in Gernsheim nicht geklagt worden war; und eine der Sonntagsallianz, die zudem noch den Parkplatzbedarf überprüft hatte.

PM Stadt Weiterstadt, 4. Mai 2016: VGH-Urteil zum verkaufsoffenen Sonntag sorgt für Unsicherheit – Die Stadt Weiterstadt bedauert die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH), dass die Genehmigung des verkaufsoffenen Sonntags am 8. Mai 2016 nicht rechtmäßig gewesen ist.

„Wir respektieren das Urteil des VGH in Kassel“, sagt Bürgermeister Ralf Möller. Bisher sei jeder Bescheid letztinstanzlich bestätigt worden. Daher wünsche man sich für die Zukunft mehr Rechtssicherheit, so Möller weiter. „Inwiefern das Urteil eine Signalwirkung für künftige städtische Entscheidungen hat, kann ich aktuell noch nicht beurteilen.“ Wie Möller weiter mitteilt, werde er daher die Hessische Landesregierung auffordern, für Rechtssicherheit durch eine klare und nachvollziehbare Gesetzgebung zu sorgen. Es könne nicht sein, dass regelmäßig der VGH der Landesregierung diese Aufgabe abnimmt. Wie Möller weiter betont, gehe es ihm nicht darum „auf Teufel komm raus“ verkaufsoffene Sonntage durchzuboxen. Vielmehr wünsche er sich klare Vorgaben für den antragstellenden Gewerbeverein, die beteiligten Unternehmen und nicht zuletzt für die Beschäftigten selbst. Er teilt die Auffassung des Gewerbevereins, dass zwei oder drei rechtssichere verkaufsoffene Sonntage allemal zielführender seien als das ständige Hin und Her.

Interessant sei auch das scheinbar willkürliche Verhalten der Allianz für einen freien Sonntag, die gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai 2016 – an dem für Gewerkschaften höchsten Feiertag – in Gernsheim nicht vorgegangen ist, aber gegen die Entscheidungen in Weiterstadt jedes Mal vor Gericht zieht. „Offensichtlich wird hier mit zweierlei Maß gemessen“, so Möller weiter.

Ver.di und das Evangelische Dekanat Darmstadt Land hatten zunächst erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt gegen den verkaufsoffenen Sonntag geklagt. Daraufhin legte die Stadt Weiterstadt Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein.

PM Verdi: Sonntagsschutz durch VGH gestärkt – Für Feinschmecker halten Bauer Lipp und Metzger Hamm beim
„16. Spargel- und Grillfestival“ auch am diesjährigen „Muttertag“ ein vielfältiges kulinarisches und kulturelles Angebot bereit, doch reicht dieser „Event“ als Anlass für eine Ausnahmegenehmigung zur Ladenöffnung am kommenden Sonntag nicht aus. Deshalb stufte nach dem Verwaltungsgericht Darmstadt auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in seinem Urteil vom 4. Mai 2016 die Sondergenehmigung der Stadt Weiterstadt für den am 8. Mai geplanten verkaufsoffenen Sonntag als „offensichtlich rechtswidrig“ ein.

Geklagt hatten das Evangelische Dekanat Darmstadt-Land und die Gewerkschaft ver.di im Auftrag der „Allianz für den freien Sonntag“. Der VGH schloss sich in seiner Entscheidung inhaltlich dem Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts an und betonte ausdrücklich, bei seiner „umfassenden Kontrolle“ sei „nicht ersichtlich“ gewesen, „dass gerade die im Bereich des Loop5 ansässigen Betriebe einen Beitrag zur Versorgung eines durch das Hoffest ausgelösten Besucherstroms leisten könnten“.

Mehr noch: Der die Stadtverwaltung Weiterstadt vertretende Hessische Städte- und Gemeindebund hatte in seiner Beschwerde beim VGH behauptet, die erfahrungsgemäß zu erwartende Anzahl der Besucher des „Spargel- und Grillfestivals“ sei am 8. Mai derart hoch, dass „die Parkplätze der großen Gewerbetreibenden benötigt“ würden. Denn am Hofgelände des Bauern Lipp seien „lediglich 450 Parkplätze vorhanden, die bei weitem nicht ausreichen“, weshalb „zwangsläufig auf die Großparkplätze beim Segmüller und dem Loop5 zurückgegriffen werden“ müsse. Demgegenüber zeigten vom VGH in seine Prüfung einbezogene Beobachtungen der „Allianz“ an den Sonntagen 24. April und 1. Mai: „Die Parkplätze im Bereich des Einrichtungshauses Segmüller sowie der Märkte von Tegut, Lidl und Dehner waren nahezu leer. Das Parkhaus Loop5 war nicht in Betrieb. Alle Parkplätze waren frei.“ Selbst die Stellplätze am Hof des Bauern Lipp waren an den Nachmittagen des etwas kühlen 24. April nur zu einem Drittel und am 1. Mai bei sonnigwarmem Wetter lediglich zur Hälfte belegt.