Auf Regen folgt Sonnenschein

Ich kann mich gerade nicht daran erinnern, wann mich das letzte Mal ein Gewitter, wie heute nach um halb vier, aus dem Schlaf geholt hat. Muss also schon länger her gewesen sein. Mit Fotos kann ich nicht dienen, damit habe ich bis heute morgen gewartet.

Tropfen auf Ginkoblatt.

(PM Polizei) Am Freitag zwischen 3 Uhr und 4.15 Uhr entlud sich eine sehr langsam ziehende Gewitterzelle, die den Kreis Darmstadt-Dieburg und das Stadtgebiet Darmstadt langsam von Südwesten nach Nordosten überquerte. Im Gepäck hatte sie starke Niederschläge, Wind und Hagel. Die Feuerwehren und die Polizei befinden sich noch in ständigem Einsatz. Gemeldet werden vollgelaufene Keller, überflutete Straßen, herausgehobene Gullydeckel, Schlammlawinen, Windbruch, abgesoffene Fahrzeuge und wetterbedingte Verkehrsunfälle. Bisher wurden nur Sach- aber keine Personenschäden gemeldet. Die Zahl der Einsätze dürfte die Hundert leicht überschreiten. Das endgültige Ausmaß der Schäden wird sich wohl erst bei Tageslicht zeigen. Schwerpunkte waren Pfungstadt, Darmstadt (insbesondere Eberstadt, Bessungen, Arheilgen) und Messel. Der Ostkreis kam dagegen diesmal relativ glimpflich davon. Zur Schadenhöhe kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.

„Anna und der Prinz“ – Das ZDF am Puls der Zeit

Am Sonntag (21.) um 20.15 Uhr wird das ZDF im Fernsehfilm „Anna und der Prinz“ ungewollt aktuell. Es geht um die Liebe zwischen Johann von Habsburg (Bruder des Kaisers Franz I.) und der Postmeisterstochter Anna Plochl.

Als sie sich das erste Mal 1819 trafen, war Johann von Habsburg 37 Jahre alt und Anna Plochl 15.

1823 wollen sie dann heiraten, aber der Kaiser verbietet es bis 1829. 1833 darf die Ehe dann auch bekannt gegeben werden.

Künstlersozialver­sicherungsgesetz gilt auch für Online-Journalisten mit eigener werbefinanzierter Site

Jetzt kann ich das Blog ja doch mit Werbebannern zupflastern. Wie ich gerade feststelle, hat das Bundessozialgericht (Az.: B 3 KS 5/10 R) im Juli entschieden, dass ein Journalist, der seine Artikel auf seiner werbefinanzierten Internetseite veröffentlicht, nach dem Künstlersozialver­sicherungsgesetz zu versichern ist. Und er bleibt Freiberufler, stelle das Gericht auch fest: Die in den Steuerbescheiden vorgenommene Einstufung der Einnahmen aus dem Verkauf der Werbeflächen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb trifft nicht zu.

Versicherungspflicht des werbefinanzierten Online-Journalismus nach dem Künstlersozialver­sicherungsgesetz
(PM BSG) Der Kläger begehrt von der beklagten Künstlersozialkasse die Feststellung seiner Versicherungs­pflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Er betreibt seit 1996 einen Fachinforma­tionsdienst zum Thema „Internet“, indem er von ihm zu diesem Thema verfasste aktuelle Beiträge auf einer eigenen Website kostenlos zur Verfügung stellt. Einnahmen erzielt er überwiegend durch den Verkauf von Werbeflächen auf dieser Website. In geringem Umfang bezieht der Kläger darüber hinaus Honorare aus der Veräußerung von ihm verfasster Beiträge an andere Website-Betreiber, die jährlich den Betrag von 3.900 Euro aber nicht übersteigen. Die Beklagte lehnte die vom Kläger begehrte Fest­stellung ab. Die hiergegen gerichtete Klage war in den Vorinstanzen erfolglos.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner heutigen Sitzung der Revision des Klägers statt­gegeben, die vorinstanzlichen Urteile geändert und die Versicherungspflicht des Klägers nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz festgestellt.

Der Kläger übt eine selbständige publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig, dh mit der Absicht aus, ein über der Geringfügigkeitsgrenze des § 3 Künstlersozialversicherungsgesetz liegendes Einkommen zur Finanzierung seines Lebensunterhalts zu erzielen und unterliegt daher der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Zu den im Rahmen von § 1 Abs 1 Nr 1 iVm § 3 Abs 1 Satz 1 Künstlersozialversicherungsgesetz berücksichtigungsfähigen Einnahmen „aus“ einer publizistischen Tätigkeit zählen nicht nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit, dh „für“ diese Tätigkeit, erzielten Einkünfte aus der Veräußerung von Beiträgen an andere Website-Betreiber, sondern auch die in einem mittelbaren Zusammenhang mit der publizistischen Tätigkeit stehenden Einnahmen aus dem Verkauf von Werbeflächen auf der eigenen Website.

Analog zu dem in § 14 SGB IV definierten Begriff des Arbeitsentgelts, der alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung erfasst, unabhängig davon, ob sie unmittelbar aus der Beschäftigung oder im Zusammenhang mit ihr erzielt werden, ist auch der Begriff des Arbeitseinkommens (§ 15 SGB IV) „aus einer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit“ auszulegen.

Zwischen den vom Kläger aus dem Verkauf von Werbeflächen erzielten Einnahmen und seiner primären publizistischen Arbeit besteht ein untrennbarer wirtschaftlicher und inhaltlicher Zusammenhang, aufgrund dessen die „Werbeeinnahmen“ dem von einem Verlag oder einer Redaktion für eine publizistische Leistung ge­zahlten Honorar vergleichbar und somit als Einnahmen „aus“ publizistischer Tätigkeit zu werten sind. Wirtschaftlich ist die Refinanzierung einer über das Trägermedium „Internet“ ausgeübten journalisti­schen Tätigkeit durch Werbeeinnahmen wegen der dort vorherrschenden kostenfreien Verfügbarkeit von Informationen („Gratiskultur“) eine notwendige Bedingung für die Ausübung dieser Tätigkeit. In­haltlich ist der Erfolg der Werbung abhängig von der Websitefrequentierung, die wiederum durch die dort veröffentlichen Inhalte beeinflusst wird.

Die in den Steuerbescheiden vorgenommene Einstufung der Einnahmen aus dem Verkauf der Werbeflächen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb trifft nicht zu und ist aufgrund der abweichenden Zweckbestimmung des Künstlersozialversicherungsgesetzes nicht bindend.

Der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz steht vorliegend auch nicht entgegen, dass bei dem vom Kläger gewählten Finanzierungsmodell ein zur Zahlung der Künstler­sozialabgabe verpflichteter Verwerter fehlt, weil es sich um einen besonderen Fall der Selbstver­marktung handelt, bei der die fehlende Abgabepflicht über den Bundeszuschuss nach § 34 Künstler­sozialversicherungsgesetz auszugleichen ist.

Totgesagte leben länger – Was für Rote gilt, gilt auch für Schwarze

Wie war das noch nach der Bundestagswahl 2009? Die politischen Kommentatoren beschieden der SPD eine lange Zeit in der Opposition und den Untergang. Und jetzt?

sueddeutsche.de: Die Koalition regiert so mies, dass eine kürzlich noch schwer vorstellbare Situation eingetreten ist: Die SPD hat wirklich die Chance, 2013 den Kanzler zu stellen

Na sowas. Aber hatte ich nicht im November 2009 schon gesagt, Totgesagte leben länger?

Gilt natürlich jetzt auch andersherum. Helmut Kohl stand jedes Mal Mitte der Legislaturperiode so schlecht da, dass man ihn bei der kommenden Bundestagswahl abschrieb. Zu recht, denn er war ja nur 16 Jahre Kanzler.

Wir sind hier nicht auf der „Enterprise“

„Captain, das müssen Sie sich ansehen“, war ein gern gesagter Satz bei „Star Trek – The Next Generation“. Jean-Luc Picard marschierte daraufhin zur Brücke und bekam dann auf dem Großbildmonitor den in dieser Folge zu lösenden Weltuntergang präsentiert.

So kryptisch was anzukündigen, klappt aber nur im Fernsehen, denn da geht es darum Spannung beim Publikum zu erzeugen. In Wirklichkeit würde man natürlich sagen, „Captain, einen romulanische Flotte enttarnt sich vor uns“. (Ja, wenn es Romulaner geben würde, ich weiß.) Es geht schließlich um was und spannungssteigernde Ratespielchen braucht keiner im Job.

Und nun habe ich hier eine Mail in der sinngemäß steht, dass man doch bitte anrufen solle, weil man was interessantes vorhabe. Soll das etwa jetzt auch außerhalb des Fernsehens klappen? Mal überlegen … nein.

Es macht mir nämlich echt Arbeit. Bevor ich anrufe, überlege ich, was da kommen könnte. Und wenn es dann in meinen Augen Müll ist, muss ich das dennoch sagen. Und verweise direkt auf die Redaktion. Und am Ende bin ich der Böse, weil ich so unsensibel bin und nicht bereit mir mehr unbezahlte Arbeit ans Bein zu binden.

Und etwas Kommunikationsberatung zum Nulltarif, denn eigentlich bin ich Netter, ich mag’s nur nicht „durch die kalte Küche“: In der E-Mail einfach gleich beschrieben, was man vorhat. Wenn ich etwas nicht verstehe oder mehr wissen will, rufe ich an und frage nach. Und nachdenken, ob was dabei ist, was einen Termin anders als sonst macht. Z.B.: Ein Brunch in einem Gemeindezentrum ist relativ normal, wenn dabei aber Krabbenpuhlen mit dabei ist, dann ist das schon wieder ungewöhnlich, eventuell auch lustig. Jedenfalls hier in Südhessen.

Siehe auch: Durchlauferhitzer, oder was?

Veröffentlicht unter Job

Amy Winehouse (†) – Wenn eines ihrer Lieder lief, bekam ich Gänsehaut

Es waren nur leider nicht Amy Winehouses Texte oder Stimme, die mir beim Hören ihrer LIeder Gänsehaut machte. Es war meine Ahnung, dass sie wie eine Kerze war, die an beiden Enden brannte.

Wegen dem was ich von Amy Winehouse‘ Abstürzen über die Medien mitbekam, kam mir der Gedanke, dass es für jeden eine Droge gibt, der er verfallen kann. Und Reichtum davor auch nicht schützt, sondern nur andere Möglichkeiten sie sich (unter Umständen in besseren Qualitäten) zu beschaffen.

Doppelmord in Babenhausen: Urteil – Schneller als die Agentur – Zerbrechende Hoffnungen

Die Justizia auf dem Landgericht Darmstadt. Foto: Marc Wickel

Da war ich doch einen Tick schneller als die Agentur mit meiner Meldung. Dazu gehört aber neben einem Galaxy Tablet auch ein Mobilfunknetz, nur das ist Voodoo im Darmstädter Landgerichtsgebäude.

Ist aber morgen nicht mehr so wichtig (sogar schon heute abend, meine Meldung ist zugunsten des vollen Artikels verschwunden.)

Siehe auch: Lebenslange Haft für Doppelmord von Babenhausen – Chronologie der Ermittlungen – Medienrummel, Mikros, eine fassungslose Familie – Babenhausen-Doppelmord: Anklage fordert lebenslange Haft

Ich war ganz froh, dass mich keiner der Angehörigen vor der Verkündung gefragt hatte, wie ich das sehe. Denn ich hatte eine Woche zuvor über ein Urteil in einem anderen Indizienmordprozess (gleiche Kammer, zufällig der gleiche Staatsanwalt) geschrieben und da war der Angeklagte mit weniger Indizien schuldig gesprochen worden.

Heute saß ich – wie die Verhandlungstage zuvor auch – hinter einem Teil der Familie, die felsenfest davon überzeugt war und ist, dass der Ehemann, Vater dreier Kinder, Bruder, Sohn und Schwiegersohn unschuldig ist. Die bis zuletzt gehofft hatte. Und jetzt den Glauben in die Justiz endgültig verloren hat.

Fassungs- und ratlos, teilweise weinend, immer wieder die Köpfe schüttelnd verfolgte die Familie die Urteilsbegründung. „Das gibt‘s doch nicht“, hörte man regelmäßig jemanden flüstern. Die Angehörigen und Freunde des Angeklagten überzeugte die Urteilsbegründung in keiner Hinsicht. Immer wieder stießen sie hilflose Seufzer aus, holten tief Luft und fühlten sich der Justiz ausgeliefert, da diese nur Fakten bewerte, mit denen sie den Angeklagten verurteilen könne. „Die machen ihr Ding, wir hätten gar keine Rechtsanwälte gebraucht“, stellte die Mutter des Angeklagten resignierend fest. „Der wahre Täter lacht sich ins Fäustchen“.

Auch wenn ich angesichts der Indizien beim Urteil und Staatsanwalt bin („Es kommen zu viele Umstände zusammen, als das man von einem Zufall sprechen könnte“), wünsche ich keinem so etwas als Verwandter oder Freund zu erleben. Oder wie ich mitzubekommen. Das ist traurig zu spüren, wie Hoffnungen schlagartig verschwinden. Das kurzzeitig wächsern erscheinende Gesicht der Ehefrau, die nach der Urteilsverkündung erstmal vergaß sich zu setzen, bleibt im Gedächtnis.

Nachtrag: Mich beschäftigt ja ein wenig die Einschätzung der Lage bei Prozessbeobachtern und Verwandten des Angeklagten. Kollegen und ich gingen von einem Schuldspruch aus, aber die Verwandten waren fassungslos und einige Zuschauer hatten mit einem Freispruch gerechnet. War die Berichterstattung jetzt so unklar, haben die Menschen den Prozess doch eher beiläufig verfolgt oder will man sich einfach alles offen halten?