Am 2. April 2017 bleiben die Geschäfte in Weiterstadt geschlossen. (Archivfoto)
Am Sonntag (2.) wird es keinen verkaufsoffenen Sonntag in Weiterstadt geben, der hessische Verwaltungsgerichtshof hat einen Antrag der Stadt Weiterstadt abgelehnt. Und der VGH geht sogar noch weiter als das Verwaltungsgericht Darmstadt. Das hatte noch erlaubt, dass einige Läden aufmachen.
Echo online: Kein verkaufsoffener Sonntag in Weiterstadt
Rückblick
Damit hat sich die Rechtsprechung seit 2013 deutlich verändert. Für den 6. Januar 2013 hatte die Stadt Weiterstadt vor vier Jahren eine Sonntagsöffnung erlaubt und erstmals hatte damals die „Allianz für einen freien Sonntag“ (Gewerkschaften und Kirchen) widersprochen. Damals dachte ich aber schon, dass die Sonntagsallianz den Hebel gegen die von ihr ungeliebten Sonntagsöffnungen gefunden hat: Denn das Gesetz verlangt einen Anlassbezug. Damals wurde in einer VGH-Eilentscheidung jedoch die Sonntagsöffnung erlaubt.
Aber der 6. Januar war kein besonderer Tag, es war der erste Sonntag nach Silvester, eine gute Gelegentheit weihnachtliche Geldgeschenke auszugeben; Heilige Drei Könige ist hier in Hessen auch kein Feiertag. Mit dem heutigen Wissen ist die VGH-Entscheidung für mich allerdings unverständlich, denn damals galt auch schon das hessische Ladenöffnungsgesetz. Es verlangt für eine Sonntagsöffnung, dass es eine Veranstaltung (Markt, Messe oder Fest) gibt, die von sich aus viele Besucher anlockt – und die dann um eine Sonntagsöffnung ergänzt werden kann. Eine reine Sonntagsöffnung, die sehr wahrscheinlich auch alleine viele Kunden anzieht, ist keine Veranstaltung im Sinnes des Gesetzes.
Unklares Gesetz
Allerdings sind ein ganzer Satz Details in dem Gesetz nicht geregelt, sodass die Gerichte ran mussten und nach und nach durch Urteile die Bedingungen für eine Sonntagsöffnung aus dem Gesetzestext ableiteten. Wäre das Gesetz eindeutiger formuliert gewesen, hätte das Kommunen, Gewerbevereinen und der Sonntagsallianz (und den Gerichten) viel Zeit und Geld für Anwälte gespart. Und man wäre schon 2013 soweit gewesen wie jetzt.
Und so guckten die Gerichte in den folgenden Jahren dann immer genauer. Sie guckten beispielweise, wie weit der Anlass von den Geschäften entfernt ist, da im Gesetz steht, dass die Sonntagsöffnungen auf einen Teil des Orts beschränkt werden können. Und dann ging es auch noch um die Relation zwischen Anlass- und Verkaufsflächen. Womit eine Kerb kein Grund mehr sein wird, ein deutlich größeres Einkaufszentrum zu öffnen.
Überlegungen
Damit wird das – meiner Einschätzung nach – für Kommunen wie Weiterstadt (25.000 Einwohner, Flächenkommune mit fünf verteilten Stadtteilen) sehr schwer nochmal einen verkaufsoffenen Sonntag durch die Gerichte zu bekommen. Die traditionellen Veranstaltungen sind in den alten Ortskernen, aber die Läden, die man öffnen will, sind in den umliegenden Gewerbegebieten (was ja von der Regionalplanung auch gewollt ist). Wenn, dann haben eigentlich nur noch große Städte mit Innenstadtgeschäften eine Chance eine Innenstadtveranstaltung als rechtskonformen Anlass durchzusetzen. Wenn ich auf Darmstadt schaue, scheint es mir so zu sein, dass Sonntagsöffnungen nur noch zum Heiner- und Schlossgrabenfest gerichtsfest sind – das sind große Feste, es kommen ganz viele Menschen und Läden sowie Feste sind in der Innenstadt. Aber: Eine Frankfurter Sonntagsöffnung zur Buchmesse im Oktober 2016 war von den Gerichten auch kassiert worden.