Neulich im Gericht

Die Kammer versucht, mit den Anwälten Folgetermine zu finden. „Der 29. Dezember ist zwischen Weihnachten und Neujahr“, beschwert sich die Anwältin der Nebenklage mit Blick auf ihre Ferienpläne. „Ja, ich weiß. Ich bin voll hart drauf“, lächelt die Vorsitzende Richterin. „Wollen Sie mal unseren Terminkalender sehen?“

Anderer Prozess: „War der Angeklagte eher ordentlich oder unordentlich?“, fragt die Vorsitzende. „Er war halt ein Mann“, sagt die Zeugin.

Erinnerungslücken vor Gericht – kommen auch bei Polizisten vor

Ausgestanzte Erinnerungslücke“, nennt es hier am Landgericht ein Vorsitzender, wenn ein Angeklagter oder Zeuge genau das, worum es geht, vergessen hat. Kommt aber nicht nur bei Angeklagten vor, sondern auch bei höchsten Polizeibeamten:

Echo Online: Sabine Thurau, abberufene Chefin des Landeskriminalamts, ist als Zeugin in einem Mobbing-Prozess geladen, muss sich aber sogleich gegen Vorwürfe wehren. Am Rande sitzen sechs Polizeibeamte, die sie zuvor massiv belastet haben. Thuraus Beitrag zur Wahrheitsfindung beschränkt sich jedoch auffallend häufig auf die Feststellung: »Ich erinnere das nicht.« Sie sagt dies so oft, dass sie am Ende Gelächter erntet.

Cannabis-Kekse

Der Angeklagte soll Cannabis-Kekse gebacken haben. Er bestätigt das, aber es habe nicht gewirkt. Ihm sei sogar nach dem Verzehr schlecht gewesen. „Ja“, bestätigt der Staatsanwalt, „er habe nachgefragt und es könne sein, dass das Cannabis verbrennt, wenn man es oben draufstreut.“

Ein Kollege und ich gucken uns grinsend an: „Jetzt wissen wir wenigstens, wie man das macht.“

Der gesamte Fall ist allerdings gar nicht lustig:

Echo online: Ehemaliger Messdiener zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Neulich im Gericht: Zeugenmangel

Der Prozess ist geprägt von abwesenden oder verspäteten Zeugen. „Haben sie etwas von dem Herrn A. gehört?“, fragt der Vorsitzende Richter den Zeugen B. nach der Vernehmung. B: „Der wird wahrscheinlich nicht kommen.“ Sie hätten miteinander telefoniert, und da habe Herr A. ihm das gesagt. Wie aus der Pistole geschossen fragen beide Berufsrichter und die Staatsanwältin: „Haben Sie die Telefonummer?“

Fotos von Angeklagten in der Zeitung, die nicht fotografiert werden wollen …

… können auch einen Nachteil haben, der denen, die diese Art von Pranger schätzen, wohl weniger gefallen wird. Einer der Ankläger erklärte mir:

Echo online: Schöffin befangen – Prozess geplatzt
Oberstaatsanwalt Rainer Franosch aus Frankfurt gab zu bedenken, dass Presseberichte, in denen man Angeklagte erkenne, auch ein Strafmilderungsgrund sein könnten. (…)

Bei zwei innenpolitischen Themen des vergangenen Jahres sehen die Ankläger aber ein sowohl als auch:

Die Ermittlungen seien mit Daten aus der inzwischen vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Vorratsdatenspeicherung vorangekommen, erklärten die beiden Oberstaatsanwälte Andreas May und Rainer Franosch (…) Die im vergangenen Jahr noch diskutierten (…) Internetsperren für kinderpornografische Seiten hätten diese technisch versierten Angeklagten allerdings nicht abschrecken können, räumten die Anklagevertreter ein.

Dennoch sind ihnen Netzsperren lieber als gar keine.

Willkommen, Bild.de-Leser!

Gerade stelle ich fest, dass die Zugriffe auf meine Gerichtsreportagen hochgehen. Klar, ich berichtete auch von Prozessen unter dem heute in der „Bild“ angeprangerten Vorsitzenden Richter am hiesigen Landgericht. Ich habe bei meinen Terminen den Richter jedenfalls als korrekten Vorsitzenden erlebt, und auch nicht den Eindruck gehabt, dass er „zu lasch“ (darum geht es doch, hm?) urteilt. Ich erinnere mich noch, wie er beispielweise einen mehrfach aufgefallenen Autodieb, Einbrecher, Räuber und Urkundenfälscher zu Sicherungsverwahrung verurteilte.

Schnelle Justiz: Urteil fünf Monate nach Raubüberfall

Sowas hat man ja selten bei einem Prozess: Zwischen Tat und Urteil liegen nur fünf Monate, sieben Kameras zeichneten den Tankstellenüberfall auf, ein Räuber wurde noch am Tatort gestellt und kein Video war verschwunden.

Echo online: Sieben Kameras filmen den Tatablauf – Gericht: Tankstellenüberfall in Arheilgen – Haftstrafen für die jugendlichen Täter aus Offenbach und Neu-Isenburg

Was man wieder sieht: Bei schwerem Raub (nicht unter drei Jahren, es sei denn minderschwerer Fall) verstehen die Gerichte auch bei noch jugendlichen Ersttätern keinen Spaß.

„Wenn, nur das Urteil“ – Ist aber eigentlich egal

Zugegeben, primär ärgert es mich, keinen Auftrag bekommen zu haben, sekundär zeigt folgendes mir auch eine gewisse Gleichgültigkeit:

Da steht ein Bürger einer Stadt in einer anderen, weit entfernten Stadt, vor Gericht. Oder ein Bürger, der in einer entfernten Stadt eine Straftat verübt hat. Für die Zeitung, wo das Gericht steht, ist das berichtenswert. Für die Zeitung aus der Stadt, aus der auch der Angeklagte kommt oder wo er eine Straftat begangen hat, eigentlich nicht.

„Ich nehme nur das Urteil“, meint der eine Redakteur. „Wenn, dann ist nur das Urteil interessant“, sagt ein anderer Redakteur zu einem anderen Fall. Auf eine E-Mail mit Terminankündigung und Honorarvorschlag kommt natürlich keine Antwort. Dass es bei dem einen Fall dann aber gleich am ersten Tag ein Teilurteil gibt, weil der eine Angeklagte gleich gesteht und der andere nicht, ist uninteresant. Und dass gegen Typen verhandelt wird, die auf spektakuläre Art und Weise einen Geldautomaten aus der Wand gerissen hatten, ist auch egal. Weil der Leser es ja nicht mitbekommt. Und dem Reakteur in der weit entfernten Stadt in NRW sein lokaler Leser eigentlich egal ist. Hauptsache, ein paar Euro gespart. Der Leser merkt es ja nicht, da er von dem Prozess in Weitwegstadt nichts mitbekommt.

Richtig. Das merkt der Leser nicht. Aber er spürt die generelle Gleichtgültigkeit, die dahinter steckt. Und steckt irgendwann das mit dem Abo auf.

„Szenetypische Stückelung“

Na, da müssten sich doch jetzt einige Rechtsanwälte freuen, dass ich das mit der „szenetypischen Stückelung“ mal etwas kritisch aufgegriffen habe:

Szenetypische Stückelung ist ein – von Rechtsanwälten wegen seiner Unschärfe kritisierter – Ermittlerbegriff, der für viele kleine Geldscheine steht und auf Drogenhandel hindeutet.