Cannabis vs. Nikotin

Der psychiatrische Gutachter: „Es gibt Leute, die sagen ‚Cannabis ist weniger schädlich als Nikotin‘. Was in Teilen richtig ist.“ Und fügte hinzu: „Ich will das jetzt nicht propagieren.“ Denn der Facharzt für Psychiatrie merkte, dass die Richter anfingen zu grinsen.

In der Pause plauderte ich mit einem Verteidiger. „Als der Gutachter das mit dem Cannabis sagte, habe ich mich gleich umgedreht, weil ich mir dachte, dass Sie das bestimmt aufschreiben.“

Stimmt.

Fremde Gebäude können fotografiert werden

Heise.de meldet, dass das Oberlandesgericht Bandenburg ein Amtsgerichturteil kassiert hat. Das Urteil war für Fotografen ziemlich relevant, weil es die Panoramafreiheit betraf.

Gericht: Keine Rechtsverletzung bei Fotos von fremden Gebäuden
Das Fotografieren fremder Gebäude verletzt nicht die Rechte des Eigentümers. Weder der Fotograf noch Dritte – etwa Fotoportale – müssen dem Eigentümer Schadensersatz zahlen.

Warum man das Gericht auch Kammer nennt

Kaum laufen mal mehrere Prozesse mit Publikumsinteresse im Darmstädter Landgericht, wird es eng. Denn es gibt nur einen großen Saal. Und der wird zudem gebraucht, wenn es erhöhte Sicherheitsmaßnahmen gibt, denn er trennt mit einer Scheibe die Zuschauer vom Saal.

Gestern liefen beim Landgericht drei publikumsträchtige Verfahren: Der Prozess um den Tod des 29 Jahre alten Bensheimers Saremi, das Verfahren wegen der Schießerei in Rüsselsheim (Wie zuverlässig ist das Gedächtnis?) und der Wolski-Prozess.

Und damit ging es mir beim Saremi-Fall so, wie man es nicht mag: 30 Zuschauer, zwei Fernsehteams (vom gleichen Sender), vier Zeitungsreporter und das Risiko draußen bleiben zu müssen, wenn alle Sitzplätze belegt sind. Also wurde gedrängelt und geschoben als gestern mittag nach der Mittagspause die Tür für die Urteilsverkündung geöffnet wurde.

Jetzt ist jedenfalls klar, warum man das Gericht auch Kammer nennt. Wäre Platz, wäre das Synonym schließlich „Saal“.

Falscher Journalist ruft Angeklagten an

Neulich kam in einem Prozess heraus, dass ein Zeuge einen der Angeklagten angerufen hatte, und sich als Journalist einer Frankfurter Zeitung ausgegeben hatte. Der Angeklagte gab an, das Gespräch beendet zu haben, weil er dem Scheinjournalisten nicht glauben konnte, dass der ihm helfen könne. (Wie sich später herausstellte, war der Anrufer ein Bekannter der Geschädigten.)

Na danke, dachte ich mir. Hätte der Angeklagte dem Richter damals von dem ominösen Anruf erzählt, hätte möglicherweise ich den Gericht erklären dürfen, dass ich das nicht war. Denn ich bin der einzige männliche Journalist, der den Prozess beobachtet. Zwei andere Zeitungen haben Kolleginnen geschickt.

Und etwas nicht gemacht zu haben ist immer etwas knifflig zu belegen.

Voller Gerichtssaal – Handy konfisziert

Volle Gerichtssäle wie im Fernsehfilm oder den Gerichtsshows sind irre selten. Und wenn es voll ist, dann bedeutet das für Richter und Wachtmeister erhöhte Aufmerksamkeit. Denn die Zuschauer sind dann meistens da, weil Bekannte, Freunde oder Verwandte vor Gericht stehen oder Opfer waren.

Am Mittwoch war es entsprechend voll, der Fall hat Wellen geschlagen, weil die Familie es nicht einfach hinnehmen wollte, dass der Sohn und Bruder tot ist. Erstmal flogen die Jurastudenten aus dem Saal, die an dem Tag im Landgericht waren, um mal die Praxis zu beobachten; dafür durften die interessierte Öffentlichkeit dann rein. Praktischerweise war die erste Reihe für die Presse reserviert, denn neben den üblichen Schreibern der Lokalzeitungen, waren noch Radio und Fernsehen, teilweise vom gleichen Sender aber verschiedenen Redaktionen, da.

Der Vorsitzende erinnerte auch sofort ans absolute Handyverbot was recht schnell ein Opfer fand: Einen Agentur-Kollegen. Der schrieb auf seinem Smartphone gleich mit – was den Wachtmeister und Richter aber nicht interessierte. Das schlaue Kästchen wurde bis zur Mittagspause eingezogen und ich guckte, dass bei mir auch der Vibrationsalarm aus war.

Da alle Plätze besetzt waren, und vor dem Saal weitere Zuschauer und Journalisten warteten galt zudem die „weggegangen, Platz vergangen“-Regel. Der Kollege vom Radio, der zwischendurch was anderes erledigen wollte/musste musste daher zweimal draußen warten, bis ein anderer ging.

Justiz und Schnelligkeit – Zwei Welten treffen aufeinander

„Es muss eine möglichst zeitnahe Reaktion erfolgen“, sagte die Jugendstaatsanwältin zu den Zuhörern und alle nickten. Gegen Schluss fragte ich nach, was denn „zeitnah“ bedeutet. Ein Bagatellverfahren sei nach drei Monaten „schnell“ ausermittelt, meinte die Staatsanwältin. „Das ist aber nicht tatnah“, stellte eine Zuhörerin fest.

Da musste die Jugendstaatsanwältin einräumen, dass Juristen-„Schnell“ nicht das ist, was die Bürger unter „schnell“ verstehen. Ein ehemaliger Staatsanwalt versuchte das noch zu relativieren, indem er auf die Personalsituation bei Polizei und Justiz hinwies. Nur: Wenn ich in einem Artikel was falsches schreibe oder die Zeitung was verpasst, interessiert auch keinen warum – was zählt, ist auf dem Platz.

Und dieses „Schnell“ ist meiner Einschätzung nach eines der Probleme bei der Jugendkriminalität. Wenn frühestens nach drei Monaten eine Reaktion auf ein Fehlverhalten (das so übel war, dass ermittelt wurde und ein Richter darüber entscheiden muss) kommt, ist das einfach zu spät. Drei Monate (oder mehr) Zeit sich cool zu fühlen. Drei Monate, nach denen man die Hälfte von dem was passiert ist, vergessen hat. Drei Monate, in denen man glaubt dem zahnlosen Staat ausgetrickst zu haben. Drei Monate, in denen manche glauben wieder Scheiße bauen zu können, weil sie der Rechtsstaat vermeintlich nicht bremst.

Das fiel mir jedenfalls ein, als ich von der Vorgeschichte las, die die beiden Typen hatten, die nachmittags am 12. September wahrscheinlich einen Mann zu Tode getreten haben.

Süddeutsche Zeitung, 14.9.2009 – Urlaub in Stadelheim Ostbau

Hip-Hop, Drogen, Knast und die geliebten Eltern: Wer sind die mutmaßlichen Täter, die den 50-jährigen Geschäftsmann in München zu Tode geprügelt haben? Eine erste Annäherung.

Die Passauer Neue Presse formuliert da weniger zurückhaltend:

Sie leben in den Tag hinein, lassen sich treiben, lungern in der Stadt herum – und sind chronisch pleite. Die Totschläger Markus S. (18) und sein Spezl Sebastian L. (17) haben in ihrem kurzen Leben noch nichts zustande gebracht. Berufslos, arbeitslos.

Ach ja, Reuters: Zypries nach S-Bahn-Angriff gegen härtere Strafen. Hm, mein Problem geht ja nicht Richtung Sühne, wie lange man bestimmte Täter aus Rache wegsperren will, sondern wie lange man sie wegsperren muss, damit sie keine Gefahr mehr für andere sind?

Kindesmisshandlung

Wenn ein Erwachsener ein wenige Wochen altes Baby schüttelt (und so möglicherweise irreparable Hirnschäden bis lebensgefährliche Verletzungen verursacht) wäre das so, als würde diesen Erwachsenen ein fünf Meter großer Riese schütteln.

Hinweise auf ein Schütteltrauma sind Hirnblutungen (unter der Hirnhaut) und Netzhauteinblutungen. Ein Schädelbruch verursacht hingegen Blutungen über der Hirnhaut.

Zoff nach Bewährungsurteil

Der Angeklagte war noch einmal davon gekommen. Zahlreiche Taschendiebstähle, aber eine Bewährungstrafe; also wurde er auch aus der U-Haft entlassen.

Eine Woche später erzählte mir ein Anwalt, dass die Geschichte dann noch nicht zu Ende gewesen sei. Erstmal soll der Mann nach dem gefühlten Freispruch etwas gefeiert und gebechert haben. Und dann sei er auf dem Polizeipräsidium etwas laut und handgreiflich geworden, weil es ihm zu lange gedauert haben soll, bis die Beamten ihm sein Hab und Gut aushändigten, das sie ihm vor der U-Haft abgenommen hatten.