Auslandsbewerbung auf Kosten der Arbeitsagentur

Arbeitslose können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen aus dem Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit erhalten. Zu diesen Leistungen gehört auch die Kostenerstattung für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch in einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 7. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.

Arbeitsagentur lehnt Zahlung unter Hinweis auf die Gesetzeslage ab
Ein 39-jähriger Arbeitsloser beantragte im August 2005 bei der Bundesagentur für Arbeit die Übernahme von Reisekosten in Höhe von ca. 200 € für ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma in Dublin. Die Arbeitsagentur lehnte die Zahlung jedoch mit der Begründung ab, dass der Gesetzgeber die Erstattung von Reisekosten bei einer Bewerbung im Ausland nicht vorgesehen habe.

Landessozialgericht: Arbeitsagentur muss neu entscheiden
Das Hessische Landessozialgericht gab dem Arbeitssuchenden Recht. Die Übernahme von Reisekosten sei keineswegs auf Bewerbungen im Inland beschränkt. Zwar werde durch die Vermittlung einer Tätigkeit im Ausland regelmäßig keine Beschäftigung angestrebt, die eine Beitragspflicht zur deutschen Sozialversicherung begründe. Es verstoße jedoch gegen die europarechtlich garantierte Freizügigkeit der Arbeitnehmer, wenn die Erstattung von Reisekosten bei einer Bewerbung in einem anderen EU-Mitgliedstaat generell ausgeschlossen werde. Die Bundesagentur müsse daher erneut über den Antrag des reisewilligen Mannes aus dem Landkreis Offenbach entscheiden, der infolge seiner Bewerbung in Dublin fast 2 Jahre bei der irischen Firma beschäftigt war.

Zudem wiesen die Darmstädter Richter auf die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Neuregelung des Arbeitsförderungsrechts hin. Danach ist nunmehr ausdrücklich geregelt, dass die Anbahnung oder die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Wirtschaftsraum oder in der Schweiz gefördert werden kann. Der Gesetzesbegründung – so die Richter – sei zu entnehmen, dass auch bereits nach altem Recht die Kostenerstattung nicht auf die Anbahnung einer Beschäftigung im Inland beschränkt gewesen sei. (Pressemitteilung Hessisches Landessozialgericht)

Sympathiebalance

Der Angeklagte sitzt wegen eines Verkehrsdelikts vor Gericht. Er studiert Biologie. Das wirkt auf mich schon Mal positiv, das Fach habe ich schließlich auch studiert (und abgeschlossen).

Der Geschädigte, der Zeuge der Anklage, kommt in den Saal und ich stelle fest, dass der in meinem Semester war.

„Sind sie der Herr Müller?“, fragt der Richter. „Doktor Müller“, antwortet dieser. Nun, eine Promotion ist keine Monstranz – und ich darf das sagen.

Bei der Besprechung der Lebensverhältnisse erklärt der Angeklagte, dass er sein Studium abgebrochen habe. Hm, ich habe ja abgeschlossen.

Und schon sind die Sympathien wieder gleich verteilt. So einfach ist die Welt. Und jetzt schreibe ich einen fairen Artikel.

Unschuldig

„Ich bin unschuldig“, sagte mir der Angeklagte in einer Verhandlungspause. Und wollte seine Position besser in der Zeitung untergebracht wissen. Ich sagte ihm, dass ich mich an der Verhandlung orientieren werde, sein Anliegen sei kein Grund für mich, das zu ändern. Und dann etwas gemeines: „Dass sie unschuldig sind, sagen alle.“ Aber er könne gerne mit der Redaktion telefonieren, sagte ich und schrieb ihm die Telefonnummer auf – steht sowieso im Internet.

Er war eigentlich richtig nett zu mir. Denn in der Verhandlung sagte eine Polizistin aus, dass der Angeklagte mal Ärger mit ihr hatte, sich vor ihr aufbaute und sie anschrie – mit einem Fingerbreit Abstand zwischen den Nasenspitzen.

Bei Richters am Kaffeetisch

Richter werden im allgemeinen schnell pampig, wenn der Angeklagte ihnen dauernd dazwischenquakt. (Ja, zur Zeit sind viele Gerichtstermine.) Weswegen ich mich aber auch frage, wie es eigentlich bei Richters zuhause abläuft wenn die Kinder dem Papa widersprechen. Arrest, Taschengeldkürzung?

Neulich im Gericht …

… sagte ein Anwalt zu mir: „Dass mit meinem Beweisantrag schreiben sie aber bitte nicht.“ Ich konnte ihn beruhigen, es war genug passiert, dass ich diese Sequenz im Artikel nicht brauchte. Der Mandant hatte sich in einen Beweis verbissen, weil der mit einem falschen Datum versehen war. Und den Anwalt gedrängelt einen Antrag dazu zu stellen. Nur war das für die damit verbundene versuchte Körperverletzung unwichtig, die hatte der Angeklagte vorher schon eingeräumt.

Volle Gerichtssäle gibt es nicht

Die gespielten Gerichtsverhandlungen im Fernsehen laufen etwas anders als die echten Verhandlungen. Kann sich jeder denken. Dass die Zeugen manchmal grell gekleidet sind, will ich glauben. Die echten Zeugen kommen in ihrer normalen Kleidung und das muss nicht die beste sein.

Was aber vollkommen unrealistisch ist, sind die Zuschauermassen im Fernsehen. In der Regel ist es im Gerichtssaal leer. Und es gibt Situationen, in denen stört die Öffentlichkeit auch. Nämlich, wenn man einen Deal aushandeln will, dazu aber die Verhandlung erstmal schließen muss.

Wichtige Telefonnummer fürs Amtsgericht

Heute im Amtsgericht. Der Richter greift zum Telefon und fragt nach zwei Zeugen, die jetzt aussagen könnten. Aber Fehlanzeige. „Vielleicht sind sie im Café gegenüber?“, vermutet ein Schöffe. „Da habe ich gerade angerufen“, sagt der Vorsitzende. „Die Nummer hätte ich jetzt nicht im Kopf.“ „Die brauch‘ ich oft“, lächelt der Vorsitzende.