K.o.-Tropfen-Einsatz war versuchter Mord?

Die Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum am Mathildenplatz.


Da war doch tatsächlich im Pressehinweis ein Fehler: Ein 46 Jahre alter Mann aus Bensheim ist wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er im Mai zwei Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt hatte. Im Pressehinweis stand versuchter Totschlag. Das klang ja nachvollziehbar, K.o.-Tropfen betäuben ja auch – aber versuchter Mord?

K.o.-Tropfen als Tatmittel lassen ja einen erstmal an sexuellen Missbrauch denken (§177 StGB, Absatz 3.2, Mindesstrafe drei Jahre) und darum ging es ja auch. Aber die Staatsanwaltschaft sah auch die Dosierung kritisch. Der Angeklagte hatte den beiden Frauen zuviel von dem Zeug heimlich ins Bier geschüttet.

Jedenfalls zuviel, um erst zu enthemmen, die Frauen wurden recht schnell ohnmächtig. Und bewusstlose Menschen sind gefährdet. Sie können beispielsweise erbrechen und daran ersticken. Das bezoge die Staatsanwaltschaft in ihre Überlegungen mit ein. Und so kam sie auf versuchten Mord. Denn zwei Mordmerkmale Heimtücke (K.o.-Tropfen) und Befriedigung des Sexualtriebs (§211 StGB) waren aus ihrer Sicht erfüllt. Und dann noch die Frauen bewusstlos auf der Straße abladen ohne für Hilfe zu sorgen.

Echo online: Frauen mit K.o.-Tropfen fast getötet – Anklage fordert neun Jahre Haft

Allerdings kann man den Fall auch der sexuelle Nötigung sehen und der Einsatz der K.o.-Tropfen kann wegen der „in die Gefahr des Todes“ bringen mindestens fünf Jahre bedeuten. Oder drei Jahre, wenn man die K.o.Tropfen als „Werkzeug oder Mittel“ sieht den Widerstand einer Person zu überwinden.

Und deswegen ist das mit einem Urteil auch nicht so einfach.

Prozess um Geldautomatensprengung

Das Haus in der Braunshardter Georgenstraße blieb trotz Geldautomatensprengung stehen. Zur Zeit wird es saniert.

Im Sommer 2013 war der Geldautomat in der Braunshardter Georgenstraße gesprengt worden. Die Polizei ermittelte einen jungen Mann als Täter, der seit November vor dem Amtsgericht Darmstadt steht.

Am Mittwoch erläuterte einer der Ermittler ausführlich, warum die Polizei anhand von Indizien den 27 Jahre alten Angeklagten für den Täter hält. Der Mann aus Weiterstadt bestreitet die Tat.

Echo online: Brandexperten erläutern möglichen Ablauf der Automatensprengung in Braunshardt

Prozess gegen Leiter einer Hausnotrufservicestelle ist eingestellt

Da hat sich die jahrelange Präsenz bei Gerichtsverhandlungen doch mal gelohnt.

Echo online: Prozess um Notruf ist eingestellt

Normalerweise wäre das Verfahren nämlich heute am Montag (9.) weitergegangen, nun wusste ich das mit der Einstellung aber schon vergangene Woche und ich musste nur noch beim Amtsgericht die Bestätigung einholen.

Knackpunkt an dem Fall war, dass die Kundes des Hausnotrufs das Armband – das aussieht wie eine Digitalarmbanduhr – über 200 Mal in einem Jahr, und auch für mehrere Tage, abgelegt hatte. Das Gerät gibt solche Änderungen an die Zentrale weiter, wo das protokolliert wird. Ablegen ist auch kein Alarm. Und Angehörige werden auch nicht informiert – was aber auch den Kunden gesagt wird. Ebenso, dass Ablegen in dessen Veranwortung liegt. Weswegen es wohl auch kein Thema mehr, war, dass in den Unterlagen damals drinstand, dass nach Ablegen so oft angerufen wird, bis jemand erreicht wird.

Das (Ablegen) habe der Angeklagte mit ihr wohl auch besprochen so der Amtsgerichtssprecher, aber die Frau habe ihr Verhalten nicht geändert. Weswegen es für den Notrufanbieter fraglich war, ob es einen Notfall gab, als die Rentnerin am 8. Oktober 2012 um 10.31 Uhr das Armband wieder einmal abgelegt hatte. „Die Tochter schien ja auch nicht von einem Unglück ausgegangen zu sein, als die Mutter am 9. Oktober 2012 nicht vorbeikam, um ihr Taschengeld zu holen“, sagte Pressesprecher Ganster.

Eine Einstellung des Verfahrens ist jetzt kein richtiger Freispruch, aber ich vermute, der Angeklagte und sein Arbeitgeber hatten die Einstellung akzeptiert, um das Verfahren schnell zu beeenden. Schließlich waren am ersten Verhandlungstag ja nicht nur ich im Gericht, sondern auch die „Bild“, Radio und Fernsehen. Und egal wie das Amtsgericht entschieden hätte, wäre ja immer noch das Landgericht als zweite Instanz möglich gewesen.

Mutmaßlicher Automatensprenger vor Gericht

Wie die Polizei durch logisches Überlegen auf einen möglichen Täter kommt, zeigte gestern ein Prozess um ein am 25. Juni 2013 gesprengten Geldautomaten in einer Braunshardter Volksbank Filiale.

Die Ermittler überlegten, dass man sich bei einer Sprengung mit Propangas ja auch verbrennen kann und fragten nach entsprechend Verletzen in den umliegenden Krankenhäusern. Es gab in dieser Nacht nur einen jungen Mann, der sich zudem mit der Krankenkasse eine Freundes zunächst unter falschem Namen selbst eingeliefert hatte.

Echo online: Mutmaßlicher Automatensprenger vor Gericht

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Notrufarmband abgelegt und im Bad gestürzt – Notrufdienstleister wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt

Um die Passage „es wird so lange angerufen, bis der Teilnehmer erreicht wird“ geht es der Tochter der Verstorbenen. Der Hausnotrufanbieter weiß jedoch nicht, wie die Passage in die Unterlagen gekommen war.

Was erst wie ein einfacher Amtsgerichtsprozess aussah, ist doch komplizierter. Eine Seniorin hat einen Hausnotruf, stürzt im Bad, wird erst nach drei Tagen von der Tochter gefunden und stirbt an den Folgen des Sturzes.

Allerdings hatte sie das Notrufarmband – nicht zum ersten Mal und manchmal auch für zwei Tage – abgelegt. Andererseits merkt der Notrufservice, wenn das Band abgelegt wird. Ruft dann aber nur einmal an.

Jetzt stand aber damals in den Unterlagen “es wird so lange angerufen, bis der Teilnehmer erreicht wird”. Aber es steht auch da, dass Armband ablegen in der Veranwortung des Teilnehmers liege.

Echo online: Leiter eines Notrufdienstes wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt – Der Leiter eines Hausnotrufanbieters steht seit Montag wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht. Laut Anklage soll er im Oktober 2012 nicht adäquat reagiert haben, als eine Kundin ihr Notrufarmband im Wohnzimmer abgelegt hatte, danach im Bad stürzte und an den Folgen starb. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Update 9. November 2015: Prozess gegen Leiter einer Hausnotrufservicestelle ist eingestellt

Gestern im Landgericht

Ein Darmstädter Barbesitzer muss wegen gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf versuchten Totschlag sowie fünf Jahre und zehn Monate Haft plädiert, die Verteidigung auf gefährliche Körperverletzung und eine Bewährungsstrafe für den bis dahin strafrechtlich nicht aufgefallenen Mann.

Echo Online: Drei Jahre und zehn Monate Haft für schwere Körperverletzung Weiterlesen

Sonntagsöffnung am 22. März zur Weiterstädter Automobilausstellung ist zulässig

(PM VGH) Mit Beschluss vom 17. März 2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Erlaubnis der Stadt Weiterstadt zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften anlässlich der Automobilausstellung am 22. März 2015 für rechtlich zulässig erklärt.

Die Einschränkungen durch das Verwaltungsgericht Darmstadt vom 5. März 2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof damit abgeändert. Der Beschluss ist unanfechtbar, weil der VGH bei der Ländersache Ladenschluss die letzte Instanz ist.

Echo online: Alle Läden in Weiterstadt dürfen öffnen

Von Festnahme bis zur Rechtskraft kann es dauern

Zwischen Verhaftung, Prozess, Urteil und dass das Urteil rechtskräftig wird, kann es dauern. Am 1. August 2012 war ein Mann in Untersuchungshaft gekommen, weil im sexueller Missbrauch seiner Töchter vorgeworfen wurde. Auf seinem Comnputer waren kinderpornografische Bilder und Filme gefunden worden, er hatte auch seine Töchter gefilmt.

Im Mai 2013 war dann der Prozess, in dem der Mann die Vorwürfe auch weitgehend einräumte. Er wurde am 29. Mai 2013 zu zehneinhalb Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.

Im Juli 2014 prüfte der Bundesgerichtshof das Urteil auf Rechtsfehler und verwarf die Strafzumessung, aber nicht die Schuld des Angeklagten. Der Bundesgerichtshof sah eine Doppelbestrafung, weswegen alle Strafen nochmal neu ermittelt werden müssen. Auch die Sicherungsverwahrung

BGH 2 StR 574/13 – Urteil vom 9. Juli 2014 (LG Darmstadt): Sind die beim Opfer festgestellten psychischen Schäden Folge aller Taten, so können sie dem Angeklagten nur einmal – bei der Gesamtstrafenbildung – angelastet werden. Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden

Am 2. März 2015 verhandelte das Darmstädter Landgericht den Fall erneut und – wie vom Gesetz vorgesehen – vor einer anderen Kammer. Der Angeklagte ist formell immer noch in Untersuchungshaft, da das Urteil von 2013 immer noch nicht rechtskräftig ist. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird natürlich auf die Strafhaft angerechnet werden.

Echo online*: Landgericht muss Strafmaß überprüfen – Kindesmissbrauch – Mann aus Bickenbach erreicht Revision eines Urteils von 2013


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