Notrufarmband abgelegt und im Bad gestürzt – Notrufdienstleister wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt

Um die Passage „es wird so lange angerufen, bis der Teilnehmer erreicht wird“ geht es der Tochter der Verstorbenen. Der Hausnotrufanbieter weiß jedoch nicht, wie die Passage in die Unterlagen gekommen war.

Was erst wie ein einfacher Amtsgerichtsprozess aussah, ist doch komplizierter. Eine Seniorin hat einen Hausnotruf, stürzt im Bad, wird erst nach drei Tagen von der Tochter gefunden und stirbt an den Folgen des Sturzes.

Allerdings hatte sie das Notrufarmband – nicht zum ersten Mal und manchmal auch für zwei Tage – abgelegt. Andererseits merkt der Notrufservice, wenn das Band abgelegt wird. Ruft dann aber nur einmal an.

Jetzt stand aber damals in den Unterlagen “es wird so lange angerufen, bis der Teilnehmer erreicht wird”. Aber es steht auch da, dass Armband ablegen in der Veranwortung des Teilnehmers liege.

Echo online: Leiter eines Notrufdienstes wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt – Der Leiter eines Hausnotrufanbieters steht seit Montag wegen unterlassener Hilfeleistung vor dem Amtsgericht. Laut Anklage soll er im Oktober 2012 nicht adäquat reagiert haben, als eine Kundin ihr Notrufarmband im Wohnzimmer abgelegt hatte, danach im Bad stürzte und an den Folgen starb. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe.

Update 9. November 2015: Prozess gegen Leiter einer Hausnotrufservicestelle ist eingestellt