Das Letzte Wort

Beim Strafprozess hat der Angeklagte nach den Plädoyers das Letzte Wort. Wird es vergessen, kann der Prozess daran scheitern und müsste dann wiederholt werden. Bisher habe ich eher kurze letzte Worte erlebt, oft schließen sich die Angeklagten dem Plädoyer ihres Verteidigers an.

Neulich war das anders. Die Angeklagte sprache lange und ausführlich. Aber irgendwann räumte sie dabei auch die Anklage (Beleidigung) ein.

Echo Online: Ärztin wird wegen Beleidigung verurteilt

Beim Sozialgericht

Gestern war ich mal im Sozialgericht Darmstadt. Das ist im gleichen Gebäude wie das Hessische Landessozialgericht und das Arbeitsgericht Darmstadt. Es ging darum, ob OP-Krankenpfleger als selbstständige gelten können. Kurz: Nein

Echo online: Anders als der Belegarzt – Ein OP-Krankenpfleger ist Arbeitnehmer, nicht Selbstständiger

Ein Termin im Sozialgericht ist anders als ein Strafprozess. Ein Strafprozess hat da richtig Struktur, beim Sozialgericht wird vieles aus den Akten erarbeitet und vom Richter zusammengefasst vorgetragen. Dannach kommt eher ein Rechtsgespräch als eine Verhandlung mit scharf definierter Fragereihenfolge.

Saisonstart bei den juristischen Auseinandersetzungen um Sonntagsöffnungen

Der Weiterstädter Gewerbeverein und der Bürgermeister erleben die Tage ein deja vu mit der „Allianz für einen freien Sonntag“ in der Gewerkschaften und Kirchen organisiert sind. Der Gewerbeverein hatte für die Weiterstädter Automobilausstellung (15. WAA am 21. und 22. März) einen verkaufsoffenen Sonntag beantragt, die Stadt hat Sonntagsöffnung (22.) für zwei Gewerbegebiete und die Darmstädter Straße erlaubt. In den Gewerbegebieten Weiterstadt West und Riedbahn liegen zahlreiche Geschäfte wie Segmüller oder das Einkaufszentrum „Loop 5“.

Nun legt die Sonntagsallianz Widerspruch ein, bekräftigt von den Mitgliedern Verdi und dem evangelischen Dekanat Darmstadt-Land.

Echo Online: Widerspruch gegen Sonntagsöffnung – Weiterstädter Gewerbe will zur Autoschau öffnen – Nur in der Innenstadt?

Echo Online: Auch Dekanat gegen Sonntagsöffnung – Kirche schließt sich Widerspruch gegen Weiterstädter Genehmigung an

Das hesssische Ladenöffnungsgesetz
Die Allianz hat seit einigen Jahren einen Hebel gegen die von ihr ungeliebten Sonntagsöffnunge gefunden. Weiterlesen

Unterwegs … im Landgericht: Kugel auf Balkon im zweiten Stock

Beim Landgerichtsprozess um den Mord in der Taunusstraße am 21. März 2014 ging es am Donnerstag (28.) um Schmauch- und Treibladungsspuren sowie die Lage von Projektilen und Hülsen.

Unter anderem war ein Projektil von den fünf Schüssen auf offener Straße irgendwo so abgeprallt, dass es auf einer Couch auf einem Balkon im zweiten Stock landete.

Echo Online: Schussspuren belasten den Angeklagten

Zweiter Teil: Anwälte kritisieren, dass der Angeklagte nicht über seine Rechte belehrt wurde und beantragen Beweisverwertungsverbot

Nachtrag: Drei Schüsse in den Rücken, zwei auf den zu Boden gegangenen

Im Landgericht: Wo ist mein Prozess?

Da gucke ich auf den Aushang im Landgericht und frage mich, wo denn der eine Prozess vom Montag gebleiben ist? Tja, der Angeklagte hatte überraschend gestanden, wie ich erfuhr. Und daher gab es bei der Kolumbien-Odenwald-Connection schneller ein Urteil als gedacht.

Echo Online: Drogenschmuggler legt Geständnis ab – Mann aus Wald-Michelbach muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis

Fahrlässige Tötung


Der Fall ist tragisch, denn bei einem Unfall vor rund eineinhalb Jahren starb die Verlobte des Angeklagten, nachdem das Auto mit viel zu hoher Geschwindigkeit von der Straße abkam.

Nur gehen Staatsanwaltschaft (und im Frühjahr schon das Amtsgericht) davon aus, dass der junge Mann gefahren ist – was dieser aber vehement bestreitet. Weswegen er auch in Berufung ging. Obwohl er in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung (nur) zu einer Bewährungsstrafe mit Führerscheinsperre verurteilt worden war, will er auch vor Gericht nicht der Fahrer gewesen sein. Die Freundin sei gefahren. Allerdings scheinen seine Aussagen drumherum teilweise widersprüchlich.

Echo Online: Tragischer Unfall kurz vor der Hochzeit: Berufungsprozess startet

Papier ist zwar geduldig, aber nicht unendlich – Gestern im Amtsgericht …

Gerichtsverhandlungen, die an einem Tag fertig sind, mag ich ja nicht. Weil da mit Anklage, Aussagen, Plädoyers und Urteil eigentlich viel zu viel passiert, als dass es in einen Zeitungsartikel passt – und ich bin ja nicht die Frau Friedrichsen, die im Spiegel 15.000 Zeichen Platz hat, sondern schreibe für den Lokalteil.

Gestern im Amtsgericht gab es eine Fortsetzung eines Falls aus 2010/2011. Eine Buchhalterin hatte 2007 und 2008 ihre Kirchengemeinde um mehrere 100.000 Euro gebracht und das Geld an zwei ihrer Töchter weitergegeben. Die eine wollte damit ihre Baufirma retten, allerdings verspielte sie auch große Teile in Spielkasinos – sie sagte, dass das der verzweifelte Versuch war, das Geld durch einen Jackpot der Mutter wieder zurückgeben zu können.

Vor einem Jahr war die Mutter auch von der Berufungsinstanz wegen Veruntreuung verurteilt worden (Echo online: Haftstrafe nach Unterschlagung Gericht – Ehemalige Buchhalterin einer Baptistengemeinde wird verurteilt) nun stand die 35 Jahre alte Tochter wegen Anstiftung vor Gericht.

Echo online: Veruntreutes Geld landet in Spielkasinos Gericht – Griesheimerin drängt Mutter zum Abzweigen von 270 000 Euro – Haftstrafe

Wofür leider kein Platz war, obwohl ich es so noch nicht erlebt hatte: Eigentlich sollte eine Absprache zwischen den Prozessparteien gelten: Geständnis und dafür gibt es zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Aber, erste Überraschung: Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass sie sich daran nicht gebunden fühle, es gebe auch gar keine Absprache. (Der Richter: „Das nehme ich staunend zur Kenntnis.“) Zweite Überraschung: Das Gericht sah im Laufe der Verhandlung neue belastende Tatsachen, sodass es dann selbst von der Absprache abrückte.

Für den Fall sieht das Gesetz eine abstrakte Situation vor: Das Geständnis gilt nicht und darf auch nicht verwertet werden. Die Angeklagte blieb aber trotzdem dabei und die Verhandlung wurde fortgesetzt. Allerdings blieb es nicht bei den ausgehandelten zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Wegen Anstiftung zur Untreue verurteilte das Amtsgericht die geständige Griesheimerin zu zweieinhalb Jahren Haft.

Kritisch sah die Kammer, dass die Angeklagte, der der Gutachter Spielsucht attestiert hatte, noch keinen Therapieplatz hat. Ebenfalls negativ sah die Kammer, dass die Angeklagte im Juni 2012 versucht hatte, offiziell klingende „Gebühren“ für ein von ihr privat geschaffenes „Gewerberegister“ zu kassieren (das waren die neuen Tatsachen, weswegen die Kammer den Deal zurückzog). „Es ist klar, dass die Leute damit hinters Licht geführt werden sollten“, fand der Amtsrichter.

Und noch eine Überraschung (jedenfalls für mich): Die Mutter war Ende März 2012 wegen Untreue zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Allerdings ist sie noch auf freiem Fuß. Es sei noch nicht entschieden, ob seine Mandantin haftfähig sei, erklärte ihr Verteidiger am Mittwoch und wies auf ihren schlechten Gesundheitszustand hin.

Wie eine Berufung für die Angeklagten scheitern kann

Die Angeklagten hatten Berufung eingelegt. Das Amtsgerichtsurteil hätte Gefängnis für den begangenen Raubüberfall bedeutet, denn die Haftstrafe lag über zwei Jahre, was eine Strafaussetzung zur Bewährung ausschloss. Und so berichteten die 20 Jahre alten Männer der zweiten Instanz von einem geänderten Lebenswandel. Weg von Drogen, hin zur Familie, neuen Freunden und Freundinnen. Einer legte der Landgerichtskammer freiwillige (natürlich negative) Drogentests und eine Ausbildungsbescheinigung vor, der andere ist seit einem Jahr in einer Ausbildung und soll das Geschäft übernehmen.

Wie kam es zur Tat?
Und dann fragt die Richterin, wie es denn zur Tat kam. Wer die Idee für den Überfall hatte und wieso man auf eine am Boden liegende Verkäuferin getreten habe. Der erste Angeklagte eiert herum: Man habe sich das zusammen überlegt. Was die Richterin nicht glaubt, denn einer muss ja zuerst einen Raubüberfall ins Gespräch gebracht haben – morgens um 6 Uhr, bei einer Flasche Wodka von einer Tankstelle und nach einer Disconacht mit Joints, Drinks und etwas Kokain. Woher übrigens das Kokain gewesen sei, will die Richterin wissen. Er wisse es nicht, sagt der Angeklagte. Zweifelnder Richterinnenblick. Von einem Discobesucher, dessen Namen er vergessen habe. Der zweifelnde Richterinnenblick hört nicht auf. Dieser Typ habe ihnen das Koks geschenkt. Der Verteidiger zieht die Notbremse und beantragt fünf Minuten Pause.

Von fünf Passanten gestellt
Nach der Pause scheint der zweite Angeklagte schon zu ahnen, dass das die Berufung kein Spaziergang wird und beschränkt seine Berufung nur noch auf das Strafmaß. Den Tatablauf, den das Amtsgericht festgestellt hatte, will er nicht nochmal aufrollen. Zumal die Täterschaft auch feststeht. Die beiden jungen Männer waren gleich nach dem Überfall von fünf Passanten gestellt und festgehalten worden. Fotos gab es auch.

Der erste Angeklagte erklärt schließlich, dass der zweite Angeklagte die Idee für den Raub gehabt habe. Aber es gibt noch weitere Fragen. Warum er denn die zu Boden geschlagene Verkäuferin getreten habe, will die Richterin wissen. Der Angeklagte kann es erst nicht erklären. Er sei schockiert gewesen, sagt er, als er die Frau auf dem Boden gesehen habe. Warum er nach ihr getreten hatte, konnte er aber immer noch nicht erklären. Nun unterbricht die Richterin die Verhandlung.

Der Rest scheint Formsache
Nach der Pause erklärt auch der erste Angeklagte, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken. Der Rest der Verhandlung scheint nur noch Formsache. Der medizinische Gutachter erklärt, dass die Angeklagten wegen der Drogen enthemmt gewesen seien, aber noch steuerungsfähig. Dafür spreche auch der planvolle Ablauf des Überfalls. Die Angeklagten hatten von der Idee bis zur Tat drei Stunden bis zur Ladenöffnungszeit warten müssen, sich maskiert, Messer dabei und die Jacken zur Verschleierung der Bekleidung vorher ausgezogen. Für eine spontane Tat ist das zu viel Vorbereitung und Planung.

Die beiden Vertreter der Jugendgerichtshilfe betonen noch einmal die positive Entwicklung der beiden Angeklagten, die seit einem Jahr nicht mehr negativ aufgefallen seien. Die Aussicht auf Gefängnis habe sie nachhaltig beeindruckt und geändert. Die Gesellschaft habe mehr davon, wenn man sie ihre Ausbildungen machen ließe. Für die Staatsanwaltschaft kein Argument, dann könne man ja die Jugendstrafanstalten gleich abschaffen, ein Platz koste dort schließlich 7000 Euro im Monat. Mangels Reue bei den Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft – die auch in Berufung gegangen war – drei Jahre Haft. Die beiden Verteidiger erinnern an die Geständnisse, Entschuldigungen bei den Geschädigten, die positive Entwicklung und plädieren auf Bewährungsstrafen.

„Die eigene Schuld noch nicht aufgearbeitet“
Die Kammer urteilt schließlich härter als das Amtsgericht und erhöht die Strafen um drei beziehungsweise vier Monate auf zweieinhalb Jahre Haft und zwei Jahre und zehn Monate. Das Gericht sieht die positive Entwicklung, aber auch beim Blick ins Bundeszentralregister eine Konstanz bei Straftaten, eine hohe kriminelle Energie und eine Schwere der Schuld. Für eine spontane Tat sei das zu viel Vorbereitung und Planung gewesen. Das zögerliche Aussageverhalten des ersten Angeklagten werten die Richter als „die eigene Schuld noch nicht aufgearbeitet“.

Nach einem Jahr hat der Bundesgerichtshof entschieden

Zufälle gibt’s. Erster Zufall: Gestern traf ich im Gericht die Staatsanwältin, die die Anklage im Doppelmordprozess von Babenhausen mitvertreten hatte und fragte, ob die Revision zu dem Urteil schon entschieden sei. Sie wusste aber nichts.

Kurz darauf kam via E-Mail die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, dass keine Rechtsfehler vorlagen und das Urteil rechtskräftig ist. Zweiter Zufall: Als ich die Staatsanwältin fragte, war mir nicht bewusst, dass das Urteil vor genau einem Jahr gesprochen worden war.

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Doppelmordprozess

Lebenslange Haft für Doppelmord von Babenhausen

Medienrummel, Mikros, eine fassungslose Familie

Die Familie des Angeklagten glaubt weiterhin an seine Unschuld. Und der Verein „Monte Christo“ wurde gegründet, um schuldlos in Not geratenen Opfern von Strafverfolgung und Justiz sowie deren Angehörigen zu helfen.

Heute im Gericht: Blogger, was ist das?

Ja, manchmal kennt man sich in Dingen aus und glaubt, das wäre nichts besonderes und es würde sich im Lauf der Jahre herumgesprochen haben. Natürlich ist das nicht so.

Ich saß heute im Darmstädter Landgericht und war dann doch überrascht, dass der Anwalt des Angeklagten Udo Vetter war. (Ich war vorher nicht bei dem Verfahren und nur eingesprungen.) Nur kannte keiner der Reporterkollegen den in Bloggerkreisen sehr bekannten Rechtsanwalt. Und auch das „law blog“ kannten die nicht.