Sonntagsöffnung am 22. März zur Weiterstädter Automobilausstellung ist zulässig

(PM VGH) Mit Beschluss vom 17. März 2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Erlaubnis der Stadt Weiterstadt zur Sonntagsöffnung von Ladengeschäften anlässlich der Automobilausstellung am 22. März 2015 für rechtlich zulässig erklärt.

Die Einschränkungen durch das Verwaltungsgericht Darmstadt vom 5. März 2015 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof damit abgeändert. Der Beschluss ist unanfechtbar, weil der VGH bei der Ländersache Ladenschluss die letzte Instanz ist.

Echo online: Alle Läden in Weiterstadt dürfen öffnen