Darmstädter Blogger soll Blogeintrag über AfD löschen

Jörg vom darmundestat-Blog hat nach seinen Angaben eine E-Mail von der Darmstädter AfD bekommen. Er solle einen Blogeintrag vom 27. April 2016, in dem er einen Antrag der Darmstädter AfD-Fraktion kommentiert (Die AfD-Stadtverordneten regen sich … naja, irgendwie …), bis zum 15. Juli, 12 Uhr, entfernen. Was genau das Problem sei, sei in der E-Mail aber nicht benannt, antwortet Jörg einem Kommentator.
Das erinnert an den September 2011, da wurde Jörg schonmal aufgefordert einen Artikel zu löschen. Da hatte er die – inzwischen eingestellte – Onlinezeitung „Heinertown“ (ein guter Name, er vermeidet das ä in der URL) kritisiert. Den Blogeintrag hatte Jörg damals gelöscht. Allerdings hatte Uffbasse den Beitrag über Heinertown dann auf seine Website übernommen – wo er heute noch steht.

Vor zehn Jahren: Anwaltspost und heftige Schadensersatzforderung

Der Deutsche Werberat hat seine Rügen für 2014 veröffentlicht.

Rote und gelbe Karten für 111 Kampagnen – Werberat setzt Bürgerwillen bei Unternehmen durch – Wie jetzt der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Henning Wiegmann, im Jahresbericht mitteilte, habe es 2014 erneut zum Teil deutliche Grenzüberschreitungen in der Werbung gegeben. Allerdings: „Die übergroße Anzahl der Werbeaktivitäten berücksichtigt die rechtlichen und selbstdisziplinär gesetzten Vorgaben. Verbraucher und Unternehmen profitieren gleichermaßen davon.“

Meedia ist da etwas knackiger in der Überschrift: Werbung wird immer sexistischer

Vor über zehn Jahren hatte ich hier im Blog mal über eine Werbung eines lokalen Unternehmens geschrieben, das Ende der 90er Jahre vom Werberat gerügt worden war.

Ich hatte 2004 einen damals aktuellen Zeitungsartikel aufgegriffen. Bei der Zeitung rutschte damals der Text irgendwann von der Website, bei mir im Blog blieb er bestehen. Das entdeckte der Unternehmer und schickte eine Abmahnung. Ich hätte falsche Tatsachen behauptet, sein Geschäft geschädigt und nun wolle er 30.000 Euro Schadensersatz (gegenüber der Zeitung hatte er noch gesagt, dass Beschwerden über die Werbung gut fürs Geschäft seien).

Ach ja, und ich wäre auch dafür verantwortlich, dass mein Blogeintrag so weit oben (dritter Platz) bei Google erscheint. Nun, wenn ich wüsste, wie man das beeinflusst – oder es gewusst hätte – wäre ich reich, aber so richtig.

Tatsächlich hatte ich leider fehlerhaft abgeschrieben. Ich hatte „seit 2001“ anstelle „bis 2001“ geschrieben. Wie sich dann herausstellte, hatte die Zeitung von drei Rügen geschrieben (was ich einfach übernommen hatte), aber es waren nur zwei. Die Zeitung habe übrigens keinen Brief bekommen, sagte mir damals der Redakteur.

Ich hatte den Text und eine von mir ausführlich formulierte Korrektur meines Fehlers (die hatte dem Unternehmer auch nicht gefallen), wie vom Anwalt der Gegenseite verlangt, von meiner Seite genommen.

Aber als die Texte weg waren, kam wieder Anwaltspost. Denn bei Google erschienen noch die Snippets, nur gab es dazu keine Blogeinträge mehr. Nun war ich also schuld daran, dass der Sachverhalt nicht mehr nachvollziehbar sei. Da bekam ich eine Ahnung, woher so mancher Anwaltswitz kommt.

Was mich auch etwas ärgerte: Ich hatte damals mangels Geld einen Beratungsschein für einen Anwalt bekommen. Der dann plötzlich fand, dass er noch einen Beratungsschein (nochmal eine Pauschale) brauche, weil der Sachverhalt sich geändert habe. Das sah die Rechtspflegerin vom Amtsgericht aber anders. Und ich fühlte mich etwas zwischen den Stühlen. Und hätte der Anwalt mir mal gesagt, was der Schein wert ist und was er normalerweise abrechnet, dann wäre das vielleicht auch besser für mein damaliges Bild von der Anwaltschaft gewesen.

Damals wusste ich auch nichts davon dass der Darmstädter Anwaltsverein und Südhessen im Landgericht eine Erstberatung für 15 Euro anbietet. Die Beratungsstelle im Anwaltszimmer im Landgericht Darmstadt hat immer dienstags von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr geöffnet.

Wenn Satire konkret wird: Soviel „Charlie“ ist nach einem Monat beim Berliner Senat übrig

Aktuell meldet das Blog „Metronaut“, dass es zwei Abmahnungen wegen satirischer Olympia-Plakate bekommen habe: Doppelt abgemahnt wegen Satire-Olympia-Motiven.

Nachtrag: Die Bilder sind wieder online, das Blog sieht diese als zulässige Satire.

Das Blog hatte vermutlich Olympia-Motive von 1936 mit dem Logo und Claim der aktuellen Pro-Olympiakampagne gemixt. Einen Eindruck davon gibt es noch beim Tagesspiegel.

Eine Abmahnung ist angeblich von Land Berlin, schreibt Metronaut:

Um 17:34 folgte dann die Aufforderung des Landes Berlin und des Senats auf Unterlassung der Weiterverbreitung des Artikels mit den satirischen Plakatmotiven.

Soviel ist von „Charlie“ also bei den politisch Verantwortlichen nach ziemlich genau einem Monat übrig, wenn Satire mal (und ja, vielleicht geschmacklos) konkret wird. Und nicht gegen Araber oder Moslems geht.

Und heute morgen twitterte ich noch halb im Scherz: Sind Events, die wie Olympia Spezialgesetze brauchen, überhaupt seriös?

Ich dachte da an das Olympiaschutzgesetz (haben wir), die Steuerbefreiung (wie in London) oder die ganzen Volunteers, die für wenig Geld einen millionenschweren Verein unterstützen.

Telepolis vom 14.7.2012: London wird während der Olympischen Spiele zu einer Steueroase Dem Staat entgehen so über 600 Millionen Pfund an Steuern, wovon Unternehmen, der IOC, Organisatoren, Medien und Athleten profitieren

Ich denke beim Olympiaschutzgesetz immer noch an das was dem Saftblog 2006 unverhofft passierte, weil es ganz unsatirisch einfach Obst in der Form der Olympischen Ringe abgebildet hatte.

Zusammenfassung: Heinertown mahnt Darmstädter Blogger ab – letztes Update: 14.9.

Abmahnung gegen einen Darmstädter Blogger. Das gab es schon länger nicht – oder es ist gar das erste Mal. Die Darmstädter Online-Zeitung Heinertown.de (die Darmstädter werden auch Heiner genannt) fand vergangene Woche einen Eintrag des Blogger Jörg Helene (renegadenation.wordpress.com) als Beleidigung sowie ehrenrührig und hat den Kommentar zu ihrer Arbeitsweise am 1. September abgemahnt.

Helene hatte eine von Heinertown ausgemachte „Hass-Kampagne“ der Darmstädter Oppositionsparteien gegen die neue grün-schwarze Stadtregierung, als „Kampagne, die jeden Mucks, den die Opposition von sich gibt, mit Angriffen im Stürmer-Stil auf die Führungspersönlichkeiten der oppositionellen Fraktionen beantwortet“, kritisiert.Auch einen Boykottaufruf sah der Anwalt. Denn der Blogger hatte geschrieben: „Ich würde mir wünschen, dass die Großkopferten der Stadt geschlossen aufhören würden, mit Heinertown zu sprechen.“

Helene nahm den Blogeintrag vom 30. August aus seinem Blog, weil er keine Lust hatte vor Gericht zu ziehen, wunderte sich aber. „Für eine Zeitung, die einen solchen Duktus pflegt wie Heinertown und zudem es schon als Angriff auf Presse- und Meinungsfreiheit ansah, als sie von der Stadt keine Auskunft bekamen, ist das reichlich unsouverän.“ Helene sieht seinen Kommentar als Meinungsäußerung.

Die Meldung über die Abmahnung machte die Runde, ganz geräuschlos lief die Abmahnung nicht ab, für Darmstädter Verhältnisse sind die Zugriffszahlen auf Jörg Helenes Blog jedenfalls enorm. Und der Kommentar fand mehr Beachtung als zuvor, der klassische Streisand-Effekt fand statt.

Wegen der Unterlassungserklärung verhandelte Helene dann mit dem Heinertown-Anwalt, letzter Stand war, dass er die Anwaltskosten nicht übernimmt, dafür aber alles über Heinertown aus seinem Blog entfernt. Nach eigenen Bekunden hat er die Vereinbarung nicht unterschrieben, die Einträge über Heinertown aber entfernt. Er werde sich auch nicht mehr öffentlich dazu äußern, versicherte er.

Am 8. September verkündete Jörg Helene dann sein Blog zu schließen und im Laufe der Zeit zu löschen. „Es ist mir einfach zu mühselig ständig bedenken zu müssen, ob nicht irgendein Wort, das man in einem Beitrag schreibt, irgendwer glaubt, als Beleidigung oder Lüge wahrnehmen zu müssen und mich dann zu Handlungen zwingt (wie z.B. einem Rechtstreit), die ich nicht tun will.“

Noch am gleichen Tag entschloss sich die Darmstädter alternative Wählergruppe „Uffbasse“ den abgemahnten Blogeintrag auf ihrer Website (www.uffbasse-darmstadt.de) erneut zu veröffentlichen und um gegen dei Abmahnung zu protestieren. „Nach der Lektüre kann jeder selbst entscheiden, ob der Text die ganze Aufregung wert ist und warum Heinertown solche Geschütze auffährt um wirklich kritische Menschen mundtot zu machen“, schrieb die Stadtverordnete Kerstin Lau. „Wir brauchen in Darmstadt dringend eine Alternative Presse zum Darmstädter Echo – aber so was brauchen wir nicht!“

Am 9. September regierte nun auch Heinertown in einer Antwort auf einen Leserbrief. Man habe abgemahnt, weil „Herr Hélene den Verlags-Kollegen jüdischer Herkunft de facto unterstellt hat, sie würden bei einer tendenziell faschistoiden beziehungsweise faschistischen Berichterstattung mitwirken“, erklärte Chefredakteurin Angela Barani. Auch blieb sie dabei, dass der Blogger zum Boykott aufgerufen habe. Und: „Bei Lichte betrachtet hat Herr Hélene (…) einen alten braunen Satz mit einem rötlichen Anstrich versehen: ‚Kauft nicht bei Juden.‘

Nachträge:
11.9., 8 Uhr: Die Darmstädter FDP lobt Uffbasse für das wiederveröffentlichen des Kommentars und findete, dass wegen der Ereignisse in der nächsten Stadtverordnetenversammlung (29.9.) eine Aktuelle Stunde stattfinden sollte.

12.9.: Die Linkspartei Darmstadt kritisiert sie Abmahnung.

„Heinertown ist mit dem Anspruch angetreten, dem Darmstädter Medienmonopol eine alternative Stimme zur Seite zu stellen. Stattdessen ist nun eine andere Stimme bis auf weiteres zum verstummen gebracht …“

Und hat ebenfalls den abgemahnten Kommentar auf ihre Website veröffentlicht.

13.9.: Die Darmstädter „SPD-Fraktion erklärt sich mit Darmstädter Blogger solidarisch. Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen der online-Zeitung heinertown und dem Darmstädter Blogger Jörg Heléne, stößt bei der SPD-Fraktion auf völliges Unverständnis und Entsetzen.“

14.9.: Die Darmstädter Piratenpartei hat den abgemahnten Kommenatar ebenfalls auf ihrer Site veröffentlicht und hatte dies wohl schon recht bald nach dem 1. September angeboten.
Werden dann “kleine” Autoren mit langwierigen und kostspieligen Verfahren bedroht, so geben sie in der Regel klein bei, da sie dafür weder ihre Nerven noch ihr Geld auf’s Spiel setzen wollen. Dabei würden solche Verfahren oft erkennbar mit der Niederlage des “großen” Prozessgegners enden, würde man sie bis zum Ende durchstehen. Diese Kultur schadet einer ausgewogenen, freiheitlichen und vielfältigen Meinungsäußerung in diesem Lande, denn so setzt sich das “Recht des Stärkeren” auf Dauer durch.

Heinertown läd Jörg Dillmann zum Streitgespräch, das Uffbasse aber ablehnt:

Vor allem aber geht es nicht um Jörg Dillmann, sondern um Jörg Helene. (…) es geht darum, dass durch eine Unterlassungsklage versucht wurde, einen Blogger, der seine Meinung geäußert hat, mundtot zu machen. Als das nicht funktioniert hat, hat Heinertown den schmerzhaftesten und demütigensten Vorwurf erhoben, der einen gebildeten, klugen und offenen Menschen wie Jörg Helene treffen kann: der Vorwurf des Antisemitismus und der Ausländerfeindlichkeit. Deshalb gibt es nur einen Menschen, den ihr einladen und aus tiefstem Herzen demütig um Entschuldigung bitten solltet, und das ist Jörg Helene.

Dokumentation:
Jörg Helenes Blogeintrag vom 30. August (dokumentiert bei Uffbasse)
Chefredakteurin Angela Baranys Erklärung vom 9. September (auch dokumentiert bei Uffbasse)

Wie Blogs aus dem Internet verschwinden

Wie leicht man doch einen Kritiker loswerden kann, lerne wir jetzt gerade. Und die meisten Leute denken, wenn sie was in der Zeitung oder im Internet lesen, was sie nicht für richtig halten, an eine Gegendarstellung. Pfft. Pillepalle. Die Abmahnung trifft viel tiefer. Wie die Geschichte Heinertown./.Jörg zeigt:

Und schluss… – … Ansonsten sehe ich mich ab sofort nicht mehr in der Lage weiterhin zu bloggen. Hiermit ist schluss. Wenn man etwas in seiner Freizeit betreibt, kann es kompliziert werden, wenn man Menschen, die dasselbe professionell betreiben, ein Dorn im Auge ist …

Wie sich jetzt auch heraustellt, hatte Jörg die Vereinbarung mit Heinertown doch nicht unterschrieben, aber dennoch alles gemacht, wie vorgeschlagen.

So sehr ich es auch versucht habe, ich konnte meine Unterschrift nicht unter einen Vertrag setzen, mit dem ich eines meiner elementarsten Grundrechte beschneide. Jeder Muskel in meinem Körper hat sich dagegen gewehrt.

Was soll man sagen? Ein Blog zumachen ist nie schön, man hat doch viel Zeit reingesteckt, und was aufgebaut.

Jörgs Motivation kann ich verstehen, dass es so einfach wie oben beschrieben ist, ist mir seit Jahren klar. Eigentlich müsste man alleine deswegen zumachen und den Spruch bestätigen, denn ich neulich ausgegraben hatte: „Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre Meinung zu verbreiten.“ Nur will man das? Will man sich auf Katzenfotos beschränken? Selbst da könnte einer kommen.

Ich hätte da ja eine Schlagzeile für eine unabhängige Großstadt-Tageszeitung: Wie man freche Typen im Internet in ihre Schranken weisen kann … lesen Sie im Innenteil.

Presse-Freiheit: Verleger und Anwalt gegen Blogger

Darmstadt 06.09.2011 – Es ist eine Auseinandersetzung, die in diesen Tagen in die mit Mails von Schreibtisch zu Schreibtisch zwischen Woogsviertel und Bessungen und Bochum ausgetragen wird. Es geht um die Frage, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten ein unabhängiger deutscher Großstadt-Blogger seine Meinung schreiben darf. Etwa über den Herausgeber. Oder über seine Online-Zeitung Heinertown. Eine Betrachtung.

Wem der Duktus bekannt vorkommt, der hat recht

Mit dem Link zu obigen Artikelanreißer und dem zur Abmahnung eines Darmstadt-Blogs weil es auch mal die deutliche Aussprache pflegt – und für das auch Artikel 5 GG (Meinungs- und Pfessefreiheit) gilt – ist alles gesagt.

Inzwischen ist die Geschichte noch weiter rum, unter anderem bei Uffbasse

Mit großem Interesse verfolgen wir den Konflikt zwischen der Billig-Bild Abendpost Gazette Heinitown und dem Blogger Jörg H.

und bei Tribur.de

Jörg hat die unsachliche Berichterstattung des Bezahlmagazins Heinertown, (…), kritisiert und dabei darauf hingewiesen, dass Heinertown die Hoffnung,die er ihm als Gegenpol zum Echo bei ihrem Start zugestand bei weitem nicht erfüllt.

Oder ist das ganze ein Marketing-Maneuver, denn nicht nur bei Jörg werden die Klickzahlen hochgegangen sein? Nur so eine haltlose Vermutung.

Nebenbei fragt sich vielleicht einer, warum ich als freier Journalist nicht bei der Online-Zeitung engeheuert habe? Nein, es gab keinen Interessenkonflikt, weil ich vieles fürs ECHO mache …

Heinertown.de mahnt Darmstädter Blogger ab

Bloggerkollege Jörg vom „darmstadt – geschichte, politik, kultur“-Blog hatte einen kritischen Kommentar über die Online-Zeitung Heinertown.de geschrieben und berichtet nun, deswegen vom Herausgeber eine E-Mail bekommen zu haben, in der dieser mit Einschaltung eines Anwalts droht. Update: Nun ist auch Anwaltspost mit der Abmahnung da.

Damit ist das kleine Blog doch glatt eine Liga aufgestiegen. Jörg hat aber schon angekündigt den Artikel offline zu nehmen.

Und ich hätte gedacht, dass sich zuallererst Uffbasse beschwert. Wegen der Überschrift: „Uffbasse, Heinertown: …“.

Musiktipp: Duck Sauce – Barbra Streisand

Eine aktualisierte Zusammenfasung steht hier.

Nachtrag, 9.1.12: Ich finde es allerdings erstaunlich, welche konstante Leistung Heinertown im Austeilen gegen alle möglichen Einrichtungen zeigt, aber wie schlecht es damals im September im Einstecken war. Ich empfehle die Briefe der Chefredakteurin (Startseite oben rechts) zu lesen.

Stadt Augsburg mahnt wegen der Domain augsburgr.de ab (Update 2)

Da registriert ein junger Mann die Domain „augsburgr.de“, fragt bei der Stadt Augsburg nach, ob er diesen Namen verwenden darf und bekommt anstelle ein „Nein“ eine Abmahnung. Ist zwar auch ein „Nein“, aber ein teures.

Die Absage kommt nämlich nicht vom städtischen Rechtsamt, sondern von einem Anwalt, der deswegen auch etwas mehr als 1800 Euro von dem Augsburger Bürger haben will. Schließlich hat er ja wegen dem für die Stadt einen Brief schreiben müssen.

Augsburger Allgemeine, 23.11.2009 Dass für die anschließende Abmahnung ein externer Anwalt eingeschaltet wurde, hält [Jurist Joachim Pfeilsticker vom OB-Referat] für völlig in Ordnung. „Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen“, sagt er.

Naja, die spezielle Rechtsfrage hat meiner Meinung nach die Stadt selber daraus gemacht. Sie hätte auch einfach ihre Auffassung („Nein, wir sind nicht einverstanden …“) bekanntgeben sowie die Übertragung für sich fordern können („… und jetzt her mit der Domain“). Das wäre meiner Meinung nach alles ohne externe Prüfung locker im Rechtsamt gegangen. Ist zwar nur die Augsburger Auffassung, aber wenn der Typ nicht sofort (Frist setzen) mitspielt, kann man ja immer noch abmahnen.

Vielleicht stellt mal ein Augsburger Stadtparlamentarier eine ähnliche kleine Anfrage. Und dann mal schauen, ob die Stadt das dann ohne Anwaltsrückfrage kostenlos beantworten kann oder nicht.

via netzpolitik.org

Update: Augsburger Allgemeine – Stadt Augsburg rudert zurück

Update 2: Augsburger Domainaffäre: Nachgefragt beim Bürgermeister

Aber auch hier finde ich keine Erklärung dafür, dass die Stadt nicht einfach schreibt, dass nach ihrer Auffassung augsburgr.de nicht verwendet werden dürfe. Und sie vor Gericht ziehen, wenn es einer doch tut.

Was macht die Stadt Augsburg eigentlich bei einer Presseanfrage zu – sagen wir – einem Bauprojekt? Schicken die dann auch gleich ein Gutachten und stellen das der Zeitung in Rechnung? Schließlich ist auch da der Sachverhalt oft kompliziert und man braucht fachmännischen Rat?

Da gibt’s was auf die Pfoten (Update)

Jetzt im Oktober, wenn es draußen kälter wird, mahnt ein größerer Kleiderhersteller wegen Katzenpfoten auf Lätzchen ab.

taz: Wenn die Wildnis abmahnt.
SpOn: Outdoor-Riese mahnt ohne Vorwarnung Hobby-Handarbeiter ab.

Einerseits kann ich die Rechsposition des Unternehmens verstehen, anderseits sind Wolfstatzen einige tausend Jahre älter als die Firma.

Nachtrag, 23.10.2009,

Netzeitung – Jack Wolfskin zieht die Tatze ein

– Das Unternehmen verzichtet auf rechtliche Schritte gegen die Webplattform und einige ihrer Nutzer und erlässt den Abgemahnten die Kosten.
„Der Werbeblogger“ meint: Jack Wolfskin hat soeben eine Pressemitteilung veröffentlicht (pdf), die zeigt, wie wenig das Unternehmen tatsächlich verstanden hat.