Da registriert ein junger Mann die Domain „augsburgr.de“, fragt bei der Stadt Augsburg nach, ob er diesen Namen verwenden darf und bekommt anstelle ein „Nein“ eine Abmahnung. Ist zwar auch ein „Nein“, aber ein teures.
Die Absage kommt nämlich nicht vom städtischen Rechtsamt, sondern von einem Anwalt, der deswegen auch etwas mehr als 1800 Euro von dem Augsburger Bürger haben will. Schließlich hat er ja wegen dem für die Stadt einen Brief schreiben müssen.
Augsburger Allgemeine, 23.11.2009 – Dass für die anschließende Abmahnung ein externer Anwalt eingeschaltet wurde, hält [Jurist Joachim Pfeilsticker vom OB-Referat] für völlig in Ordnung. „Es handelte sich dabei um sehr spezielle Rechtsfragen“, sagt er.
Naja, die spezielle Rechtsfrage hat meiner Meinung nach die Stadt selber daraus gemacht. Sie hätte auch einfach ihre Auffassung („Nein, wir sind nicht einverstanden …“) bekanntgeben sowie die Übertragung für sich fordern können („… und jetzt her mit der Domain“). Das wäre meiner Meinung nach alles ohne externe Prüfung locker im Rechtsamt gegangen. Ist zwar nur die Augsburger Auffassung, aber wenn der Typ nicht sofort (Frist setzen) mitspielt, kann man ja immer noch abmahnen.
Vielleicht stellt mal ein Augsburger Stadtparlamentarier eine ähnliche kleine Anfrage. Und dann mal schauen, ob die Stadt das dann ohne Anwaltsrückfrage kostenlos beantworten kann oder nicht.
via netzpolitik.org
Update: Augsburger Allgemeine – Stadt Augsburg rudert zurück
Update 2: Augsburger Domainaffäre: Nachgefragt beim Bürgermeister
Aber auch hier finde ich keine Erklärung dafür, dass die Stadt nicht einfach schreibt, dass nach ihrer Auffassung augsburgr.de nicht verwendet werden dürfe. Und sie vor Gericht ziehen, wenn es einer doch tut.
Was macht die Stadt Augsburg eigentlich bei einer Presseanfrage zu – sagen wir – einem Bauprojekt? Schicken die dann auch gleich ein Gutachten und stellen das der Zeitung in Rechnung? Schließlich ist auch da der Sachverhalt oft kompliziert und man braucht fachmännischen Rat?