Galida will Sozialticket auch für ALG 2-Bezieher einklagen und verweist auf ein Urteil aus Augsburg

Die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (Galida) forderte ein Sozialticket für den ÖPNV. Und macht nun wahr, was sie im Februar bei einer Diskussion mit Beispielen aus Aschaffenburg und Heidelberg angekündigt hatte: Sie will es einklagen.

Echo online, 6. Mai 2016: Galida bereitet Klage gegen die Stadt vor

Galida-Blog, 4. Mai 2016: GALIDA reicht Musteranträge für Darmstädter Sozialticket ein – 1. Schritt zur möglichen Klage – Die Stadt Darmstadt hatte diese kommunale Leistung vor einigen Jahren gestrichen, gewährt sie aber im Bereich SGB XII fortlaufend weiter. Die GALIDA sieht hier eine Ungleichbehandlung von ALG II Berechtigten und beruft sich auf ein entsprechendes Urteil(ausAusgsburg).

Ohne einen zurückgewiesenen Antrag kann man formell nicht auf ungleiche Behandlung klagen, da es dann ja hieße: „Wer wird hier ungleich behandelt, ist ja keiner da.“

Augsburger Allgemeine, 27. Dezember 2014: Sozialticket für Bus und Tram: Augsburg muss nachbessern – Im Urteil befand das Augsburger Verwaltungsgericht, dass es nicht nachvollziehbar sei, wenn ein Teil der Bedürftigen billiger mit Tram und Bus fahren dürfe, Hartz-IV-Empfänger aber ausgeschlossen werden. Das verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes. Geklagt hatten vier Betroffene, die das Ticket nicht bekommen hatten.

Sollte die Klage auch in Darmstadt erfolgreich sein, kann es auch dazu führen, dass (vorerst) keiner mehr ein Sozialticket bekommt. Denn gerecht ist es auch, wenn alle gleich schlecht behandelt werden.