Bislang sind die Vorstrafen des Angeklagten noch nicht in den Mordprozess eingeführt, der zur Zeit beim Darmstädter Landgericht läuft. Der 30 Jahre alte Mann soll Ende März 2023 in Bensheim eine Frau zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beim Sex erwürgt haben. Dass er mit der Frau zusammen war und dass er sie gewürgt hat, ist ziemlich sicher, es gibt seinen Notruf von der Tatnacht als Audiodatei.
Zu den Vorstrafen wollte bislang keiner etwas sagen. Aber dann war am zweiten Verhandlungstag in einer Aufzählung ein Landgerichtsurteil nur mit dem Datum „4. Dezember 2017“ dabei. Nun, bei dem Prozess war ich damals, wie ich nach einem Blick in meine alten Artikel feststellte. Da ging es um Brandstiftung. Der Angeklagte hatte 2016 seine Zelle in Brand gesteckt. Und da ich so diesen Prozess hatte, hatte ich dann auch das Urteil, wegen dem der Mann 2016 in Haft war.
Der Richter im Dezember 2017, ein anderer als jetzt, hatte den Angeklagten damals gewarnt, dass er nach einer weiteren Straftat mit Sicherungsverwahrung rechnen müsse.
(+) Echo online: Dem Angeklagtem droht Sicherungsverwahrung