Haft für Raub mit Schere in einer Arheilger Bäckereifiliale

Akten auf dem Richtertisch in Saal 3.

Durch einen pensionierten Polizisten und den Kranichsteiner Stadteilpolizisten konnte am 7. Oktober 2021 ein Raubüberfall auf eine Bäckereifiliale in Darmstadt-Arheilgen noch am gleichen Tag aufgeklärt werden. Gestern war der Prozess.

Und wieder mal zeigt sich: Besonders schwerer Raub ist leicht zu begehen und wird heftig bestraft

(€) Echo online: Vier Jahre Gefängnis für Überfall in Darmstadt

Drei Mal überfallener Spargelstand lag auf dem Weg

Die Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum.Dass auch Spargelstände überfallen werden, ja, das passiert leider. Dass aber ein- und derselbe Stand drei Mal überfallen wird, das ist schon seltsam. So aber war es im April 2021 in der Kranichsteiner Straße in Darmstadt gelaufen. Der Täter wurde im Juli 2021 gefasst, nun war der Prozess.

(€) Echo online: Fünf Jahre Haft für Spargelstand-Räuber von Darmstadt

Mein erster Gerichtsprozess als Reporter

Heute vor 15 Jahren war ich das erste Mal als Reporter im Gericht. Ich war für eine Stadtteilzeitung bei einem Schöffengerichtsprozess wegen Untreue gegen den ehemaligen Chef eines Stadtmarketings. Das Stadtmarketing hatte damals eine Sportmannschaft eines Vereins gesponsert, bei dem der Angeklagte aber auch Vorsitzender war.

Wie ich im Rückblick feststellen muss, hatte ich am ersten Verhandlungstag Glück und keine Ahnung. Glück, weil es keine Überraschungen gab. Und damals keine Ahnung, was so alles einen Prozessbeginn verzögern könnte. So saß ich relativ unbefangen auf der Pressebank und schrieb halt mit.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst bestritten. Vom Amtsgericht wurde er wegen Untreue zu 14 Monaten auf Bewährung und in der Berufung beim Landgericht dann zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. In der zweiten Instanz hatte er die Untreue dann eingeräumt.

Und wer sich wegen der Überschrift wundert: Ich war mal zu Schulzeiten Zeuge bei einem Verfahren um einen Verkehrsunfall.

Zivilkammer verurteilt Babenhausener Familienvater ebenfalls

Das alte Landgericht am Mathildenplatz, davor eine der Osterglocken, die auf der Wiese blühen.

Das alte Landgericht am Mathildenplatz.

Das ging ja dann doch schnell. Eine Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt sieht den wegen Doppelmord verurteilten Babenhausener Familienvater ebenfalls als den Täter. Somit hat das Land Hessen einen Anspruch darauf, dass der Verurteilte Kosten für die Betreuung der Tochter der Getöteten übernimmt. Die Tochter ist Autistin und lebt seit den Morden 2011 in einer Einrichtung, vorher wohnte sie bei ihren Eltern in Babenhausen.

(€) Echo online: Keine neue Beweisaufnahme im Doppelmordfall Babenhausen

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden.

Zum Hintergrund, warum es jetzt ein Zivilverfahren gab und wie das so läuft, gibt es einen RND-Artikel vom ersten Verhandlungstag, der das sehr schön erklärt.

RND: Zivilprozess gegen verurteilten Doppelmörder

Nachtrag: Ich verstehe ja nicht so ganz, warum der Verteidiger sich so darauf stützt, dass die Tat nicht mit einem Bauschaumschalldämpfer auf der Pistole begangen werden konnte. Ja, es gibt Schusswaffengutachter, die zeigen, dass so eine Konstruktion ihre Tücken hat und den Lauf verstopfen kann. Auf der anderen Seite haben wir aber ein Resultat: Zwei erschossene Menschen und Bauschaumpartikel an den Tatorten. Eine Kombi aus Schusswaffe und Bauschaum hat also funktioniert.

Haftstrafen nach versuchten Überfällen

Ein Papierschild mit dem Aufdruck "Zeuge" steht auf einem Tisch in einem Gerichtssaal von 1870. Dahinter sieht man unscharf die leere Richterbank mit Fenstern dahinter.

Ein Zeuge, der bei einem Überfall mit dabei war, war es, der die Polizei auf die Spur der Angeklagten gebracht hat.

Es waren zwei getrennte Meldungen, die das Polizeipräsidium Südhessen Ende April 2021 veröffentlichte. Eine ging um einen versuchten Raubüberfall beim Darmstädter Staatstheater und eine andere über einen versuchten Raub auf dem Parkplatz beim Steinrodsee in Gräfenhausen.

Wie sich zeigte, waren beide Male aber die gleichen zwei jungen Männer dabei, die nun vom Darmstädter Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden. Dabei glaubte das Gericht dem einen Angeklagten nicht, dass er beim Staatstheater nur zugeguckt haben will. So dass er, der erst eine Haftstrafe verbüßt hatte, zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Dem anderen Angeklagten, ein Ersttäter, wurde zum Verhängnis, dass auch er nach dem ersten Fehlschlag weitergemacht hatte und es so zwei Taten hintereinander waren, bei denen die Opfer mit Messern bedroht und mit Pfefferspray attackiert worden waren.

Auf die Spur der beiden Angeklagten kam die Polizei durch einen jungen Mann, der beim versuchten Überfall auf den Taxifahrer dabei war. Der junge Mann hatte die beiden angezeigt und sie als Zeuge belastet. Gegen den Zeugen wird zur Zeit noch ermittelt, ob er nicht auch Mittäter war.

(€) Echo online: Mehrjährige Haftstrafen im Raubüberfall-Prozess

Etwas einfach so dahinsagen, kann vor Gericht enden


Was man auch aus Strafprozessen mitnehmen kann: Nie jemanden mit Gewalt, dem Tod oder ähnlichem drohen. Am Ende passiert tatsächlich was und dann erinnern sich Leute, an die Sachen, die man so in seinem Zorn gesagt hat.

In einem Prozess um eine Brandstiftung hat der Angeklagte so ein Problem. Er drohte einem Mann, dass ein Unfall passieren könne und er dann leuchte. Kurze Zeit später brannte das Zimmer des Angeklagten in der Einrichtung. Und zudem hatte er anderen Mitarbeiter gedroht, sie abzustechen, weil sie nicht das machten, was er sich vorgestellt hatte. Die Unterkunft durch einen Brand aus Rache aufzumischen, könnte ein Motiv sein.

(€) Echo online: Angeklagte bestreitet den Brandstiftungsvorwurf

Berufungsverfahren gegen ehemaligen Odenwälder Landrat

Dieses Mal ist ein Aktenstapel auf dem Richtertisch das Symbolfoto (aufgenommen 2018) und nicht die Justizia auf dem Landgericht.

Zwei Dinge zeigt der Landgerichtsprozess, der heute gegen einen ehemaligen Landrat des Odenwaldkreises begann.

1. Nur wenige Prozesse verlaufen nach Schema. 2. Er bestätigte die Pressemitteilung des Darmstädter Landgerichts von Ende Dezember 2021: Es fehlen Richterstellen. Was der hessische Richterbund heute nochmal bestätigte: „Insgesamt fehlen in Hessen 200 Richter und Staatsanwälte“, sagt die Sprecherin des hessischen Richterbunds, Christine Schröder.

Denn der Prozess gegen den Ex-Landrat ist ein Berufungsverfahren. Der Angeklagte war Ende 2017 wegen Untreue vom Amtsgericht Michelstadt zu einer Bewährunsgstrafe verurteilt worden, und er war damit nicht einverstanden. Aber da es „nur“ eine Bewährungsstrafe war, und keine Haftsache, musste die Berufung nicht beschleunigt verhandelt werden.

Das Landgericht habe im Dezember 2021 gemeldet, dass es in den Seilen hänge, sagte der Vorsitzende Richter heute zu der Verzögerung, „aber ich hänge schon länger in den Seilen“. Und der Prozess gegen den Ex-Landrat ist auch relativ aufwändig, das Amtsgericht Michelstadt hatte ein Dutzend Tage verhandelt.

Nun zum Schema. Eigentlich könnte man meinen, Gerichtsprozesse laufen so: Anklage, Einlassung des Angeklagten (oder auch nicht), Zeugen, Gutachter, Plädoyers und Urteil. Aber in der Regel muss man das dann doch anders schreiben, zum Beispiel, weil das wichtigste am Ende des Verhandlungstages kam. Konnte es aber hier schonmal nicht, es war eine Berufungsverhandlung. Und da wurde erstmal das Amtsgerichtsurteil verlesen. Dann gab der Vorsitzende eine vorläufige Einschätzung zum Fall ab und regte an, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung prüfen, ob eine Einstellung des Verfahrens nach § 153a StGB in Frage komme. Das war natürlich interessant. Bei sowas zahlt der Angeklagte eine Geldauflage und das Verfahren wird eingestellt. Der Angeklagte wird nicht verurteilt und ist deswegen auch nicht vorbestraft.

Fürs inhaltliche verlinke ich auf meine Meldung:

sueddeutsche.de, dpa: Richter sieht Fehlverhalten von Ex-Landrat

Und fürs Ergebnis ebenfalls:

t-online.de, dpa: Ex-Landrat entgeht Untreue-Prozess

Der Doppelmord von Babenhausen wird vor einer Zivilkammer verhandelt und ich weiß nicht so recht

Ich war ja 2011 für das Darmstädter Echo bei vielen Verhandlungstagen der Gerichtsreporter beim Prozess um den „Babenhäuser Doppelmord“. Leider sind die Echo-Artikel nicht mehr online.

Nun steht ein aktuelles Echo-Interview mit dem Verurteilten (€) online (ist aber nicht von mir). Es darin auch darum, dass 2022 ein Zivilprozess kommt. Denn das Land Hessen möchte Schadensersatz vom Verurteilten. Es geht um zivilrechtliche Ansprüche des Landes, das nun für die Betreuung der Tochter der beiden Toten aufkommen muss. Nur: Die Zivilkammer übernimmt nicht einfach das Landgerichtsurteil von 2011, sie muss sich selbst einen Eindruck verschaffen. Und könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.

2011 und danach hatte ich ja keine Zweifel am Landgerichtsurteil und hatte es auch noch im Jahr 2021 verteidigt; manchmal wird man als Gerichtsreporter ja von Zuschauern angesprochen und tatsächlich nach dem alten Verfahren gefragt. Und ich hatte es auch 2011 in meinem Blog geschrieben (der damals noch „verwickeltes“ hieß).

Denn für mich waren das bei dem Fall zu viele Zufälle wie ich 2011 schrieb.

Auch wenn ich angesichts der Indizien beim Urteil und Staatsanwalt bin („Es kommen zu viele Umstände zusammen, als das man von einem Zufall sprechen könnte“), wünsche ich keinem so etwas als Verwandter oder Freund zu erleben. Oder wie ich es mitzubekommen. Das ist traurig zu spüren, wie Hoffnungen schlagartig verschwinden. Das kurzzeitig wächsern erscheinende Gesicht der Ehefrau, die nach der Urteilsverkündung erstmal vergaß, sich zu setzen, bleibt im Gedächtnis.

Aber nur am Urteil zweifeln, weil es sexier ist, von Fehlurteil zu raunen, ist nicht mein Stil. Zudem das Landgericht Kassel einige Jahre später ein Wiederaufnahmeverfahren ablehnte – und die Kasseler Richter sind nicht solche, die Darmstädter Urteile stets durchwinken.

Dazu war für mich gekommen, dass der Angeklagte im Prozess so gut wie nichts zur Sache gesagt hatte. Klar, das musste er nicht, aber in der Lage? Ich frage mich, wie die Anwälte ihn beraten hatten? Ich fragte mich auch, was die Anwälte zur Familie gesagt hatten, denn die gingen von einem Freispruch aus. Es kann natürlich auch so gewesen sein, dass der Angeklagte nicht wollte, dass die Anwälte der Familie sagen, dass sie mit einer Verurteilung rechnen, denn Anwälte sind den Mandanten verpflichtet und nicht den Angehörigen.

Eigentlich hatte ich keine Zweifel, bis zum (€) Prozess gegen einen ehemaligen Kriminalpolizisten und jetzt Bürgermeister wegen Geheimnisverrats über die damals möglicherweise einseitigen Ermittlungen (dpa: Pfungstädter Bürgermeister freigesprochen). Dazu kam der mehrteilige und aufwändig recherchierte Podcast „Die Nachbarn“ (der eigentlich „Mord auf Ex“ heißt). Bis dahin wusste ich nicht, dass sich der damalige Polizeipräsident massiv eingemischt hatte und dass es unter den Ermittlern die Meinung gab, dass man vielleicht nur einseitig ermittle. Und auch wenn die Familie des Angeklagten und Freunde sagten, dass nur einseitig ermittelt worden sei, nun, das hört man leider in zu vielen Prozessen.

Jetzt aber weiß ich auch nicht mehr so recht. Das andere ist natürlich, dass sich der Bundesgerichtshof in seiner Revision, das Landgericht Kassel im Wiederaufnahmeverfahren, das Oberlandesgericht Frankfurt und das Bundesverfassungsgericht mit dem Verfahren beschäftigt haben. Das OLG hatte die Beschwerde gegen die Kasseler Entscheidung, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen, verworfen und das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde dagegen abgelehnt.

Landgericht Darmstadt meldet landunter – Kapazitätsprobleme

Das Landgericht Darmstadt meldet ein Personalproblem und spricht in einer Pressemitteilung von einem langjährig wachsenden Personaldefizits „von zuletzt immer noch 25 Richterinnen und Richtern“. Durch Umverteilen sei das nicht mehr zu lösen, so das Gerichtspräsidium:

Angesichts der nicht ausreichenden Anzahl der dem Landgericht Darmstadt zur Verfügung stehenden Richterinnen und Richter kann die in vielen Bereichen bereits eingetretene erhebliche Verlangsamung der Rechtspflege nicht mehr durch Maßnahmen der Geschäftsverteilung abgewendet werden.

(€) Echo online: Gerichtspräsidium sieht ordnungsgemäßen Betrieb nicht gewährleistet. Ministerin widerspricht

So neu scheint mir das alles nicht. 2018 hatte das Landgericht zeitweise zwei „Hilfskammern“ für Wirtschaftsverfahren gebildet, um in dem Bereich hinterher zu kommen, eine davon hatte ehemalige Geschäftsführer der eines Fußballvereins unter anderem wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ende 2018 wurden die Hilfstrafkammern aufgelöst, Anfang 2019 teile das Landgericht dazu mit, dass es zwar 75,5 Richterstellen habe, aber „„der errechenbare Bedarf liegt allerdings um über zehn Stellen höher“ (€)

Und Anfang 2019 hatte der hessische Richterbund hingewiesen, dass nach seinen Berechnungen „mindestens 300 Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte mehr benötigt werden, um den gegenwärtigen Arbeitsanfall zu bewältigen

Dass das Land Hessen meiner Meinung nach zuwenig Personal einstellt, ist das eine, das andere ist etwas Grundsätzliches was 2017 Juraprofessor Henning Ernst Müller von der Uni Regensburg in einer Bundestagsanhörung sagte:

BT-Drucksache 18/11161 – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften: „Eigentlich müsste in jedem neuen Gesetz, in dem höhere Strafe beziehungsweise neue Strafgesetze stehen, auch aufgenommen werden, dass in den Ländern entsprechend viele Stellen bei Staatsanwaltschaft und Richterschaft geschaffen werden, damit das umgesetzt werden kann. Sonst hat das alles keinen Sinn.“

Rotlicht, Blaulicht und Erpressung

Ein Amtsgerichtsprozess, der schon zweimal terminiert und ausgefallen war, fand nun statt:

(€) Echo online: Früherer Stripper für Erpressung einer Polizistin bestraft

Interessant war auch, wie die Erpressung aufflog. Die Geschädigte hatte nichts unternommen. Aber der Angeklagte schien seiner Ex-Freundin unbedingt noch einen mitgeben zu wollen und hatte sie wegen Arzneimittelmissbrauch angezeigt. Aber die Polizei ermittelte dann auch gegen ihn.