Beim Prozess um sexuellen Kindesmissbrauch im Odenwald wurde nun die zweite Enkelin befragt. Und da es keinen Antrag gab, war die Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen. Das Mädchen wurde vernommen, weil es in späteren Aussagen, seinen Großvater schwerer belastet hatte als angeklagt.
In einer Verhandlungspause hatte der Angeklagte von sich aus zu mir gesagt, dass er sich an den Fall Horst Arnold erinnert fühle (weil er über Gebühr belastet werde).
Wobei der Fall Arnold anders lag. Horst Arnold war 2002 zu Unrecht vom Darmstädter Landgericht wegen Vergewaltigung einer Kollegin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Urteil war 2011 aufgehoben worden, weil die Kollegin ihre Beschuldigungen frei erfunden hatte. Allerdings hatte Horst Arnold die damalige Anklage komplett vor Gericht und auch in Haft stets bestritten, weswegen er auch nicht vorzeitig entlassen wurde.
Im aktuellen Fall hat der 65 Jahre alte Angeklagte die Vorwürfe aus der Anklage mehrfach eingeräumt. Gegenüber seiner Ehefrau. Gegenüber seinen Söhnen. Weitere Geständnisse hatte er bei der Polizei und am ersten Verhandlungstag im Gericht abgelegt. Anders als bei Horst Arnold war da etwas passiert. Frage ist nur noch wieviel?
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