Ich bin doch recht oft im Gericht :-)

Bislang sind die Vorstrafen des Angeklagten noch nicht in den Mordprozess eingeführt, der zur Zeit beim Darmstädter Landgericht läuft. Der 30 Jahre alte Mann soll Ende März 2023 in Bensheim eine Frau zur Befriedigung des Geschlechtstriebs beim Sex erwürgt haben. Dass er mit der Frau zusammen war und dass er sie gewürgt hat, ist ziemlich sicher, es gibt seinen Notruf von der Tatnacht als Audiodatei.

Zu den Vorstrafen wollte bislang keiner etwas sagen. Aber dann war am zweiten Verhandlungstag in einer Aufzählung ein Landgerichtsurteil nur mit dem Datum „4. Dezember 2017“ dabei. Nun, bei dem Prozess war ich damals, wie ich nach einem Blick in meine alten Artikel feststellte. Da ging es um Brandstiftung. Der Angeklagte hatte 2016 seine Zelle in Brand gesteckt. Und da ich so diesen Prozess hatte, hatte ich dann auch das Urteil, wegen dem der Mann 2016 in Haft war.

Der Richter im Dezember 2017, ein anderer als jetzt, hatte den Angeklagten damals gewarnt, dass er nach einer weiteren Straftat mit Sicherungsverwahrung rechnen müsse.

(+) Echo online: Dem Angeklagtem droht Sicherungsverwahrung

Bensheimer wegen Kinderpornografie verurteilt

Sieht älter aus als es ist. Das neoromantische Bensheimer Amtsgericht, gebaut 1902.

(€) Bergsträßer Echo: Bewährungsstrafe für Bensheimer wegen Kinderpornografie

Dass an dem Cartoon „Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist“ von 1993 was dran ist, zeigte sich am Donnerstag (2.7.) im Amtsgericht Bensheim. Angeklagt war ein junger Mann, der eine Chatgruppe für Kinderpornografie gegründet und ziemlich straff geführt hatte. Im Gericht war der Angeklagte aber ruhiger, in einem gewissen Rahmen auch unscheinbar und fand nicht so recht die passenden Worte, wenn er sich äußerte. Da war er eben nicht der Admin, sondern ein Typ, der in einem Büro halt seine Arbeit macht.

K.o.-Tropfen-Einsatz war versuchter Mord?

Die Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum am Mathildenplatz.


Da war doch tatsächlich im Pressehinweis ein Fehler: Ein 46 Jahre alter Mann aus Bensheim ist wegen versuchten Mordes angeklagt, weil er im Mai zwei Frauen mit K.o.-Tropfen betäubt hatte. Im Pressehinweis stand versuchter Totschlag. Das klang ja nachvollziehbar, K.o.-Tropfen betäuben ja auch – aber versuchter Mord?

K.o.-Tropfen als Tatmittel lassen ja einen erstmal an sexuellen Missbrauch denken (§177 StGB, Absatz 3.2, Mindesstrafe drei Jahre) und darum ging es ja auch. Aber die Staatsanwaltschaft sah auch die Dosierung kritisch. Der Angeklagte hatte den beiden Frauen zuviel von dem Zeug heimlich ins Bier geschüttet.

Jedenfalls zuviel, um erst zu enthemmen, die Frauen wurden recht schnell ohnmächtig. Und bewusstlose Menschen sind gefährdet. Sie können beispielsweise erbrechen und daran ersticken. Das bezoge die Staatsanwaltschaft in ihre Überlegungen mit ein. Und so kam sie auf versuchten Mord. Denn zwei Mordmerkmale Heimtücke (K.o.-Tropfen) und Befriedigung des Sexualtriebs (§211 StGB) waren aus ihrer Sicht erfüllt. Und dann noch die Frauen bewusstlos auf der Straße abladen ohne für Hilfe zu sorgen.

Echo online: Frauen mit K.o.-Tropfen fast getötet – Anklage fordert neun Jahre Haft

Allerdings kann man den Fall auch der sexuelle Nötigung sehen und der Einsatz der K.o.-Tropfen kann wegen der „in die Gefahr des Todes“ bringen mindestens fünf Jahre bedeuten. Oder drei Jahre, wenn man die K.o.Tropfen als „Werkzeug oder Mittel“ sieht den Widerstand einer Person zu überwinden.

Und deswegen ist das mit einem Urteil auch nicht so einfach.

Kleinigkeiten, von uns allen bezahlt

Heute morgen berichtete das ZDF-Morgenmagazin über den Prozess, über den ich auch schreibe. Und gleich in Cherno Jobateys Anmoderation heute morgen (nicht zu sehen, aber steht auch auf der Website) die erste Nachlässigkeit: Bensheim mit Darmstadt verwechselt.

Und im Beitrag wurden Tombolaspenden (etwa bei 1 Minute 34 Sekunden) zu Geschenken für die Familie Saremi, die Interviews mit der Schwester und dem Vater sind von Mitte September und die Schlägerei-Szenen sind natürlich gestellt, aber nicht gekennzeichnet.

Dass der Prozess noch mindestens bis zum 30. Oktober geht, konnten das ZDF nicht ahnen, aber man hätte den Richter ja gestern mal fragen können. Aber Fernsehen kommt ja nur zum Auftakt und zum Finale – um dann alles erfahren zu wollen und einem – weil man ja so wichtig ist – in seine Interviews dazwischen zu quatschen.

(Sicherlich mache auch ich Fehler, nur kann der Konsument bei mir Konsequenzen ziehen und den Konsum verweigern – ohne auf andere Print-Produkte verzichten zu müssen. Bei den ÖR muss man zahlen, solange man ein Empfangsgerät bereit hält. Und wenn man die ÖR nicht mehr will, muss man auch auf die Privaten verzichten. Das ist wie Leseverbot wegen Zeitungsabokündigung.)