Wenn Zeugen vor Gericht nicht die Wahrheit sagen, aber trotzdem nicht lügen

Auch Prozess um die in Mörlenbach getöteten Kinder gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen zu einigen Abläufen. Die gehen von ‚beide sind rausgelaufen‘ über ‚die Frau bewegte sich nicht‘ bis ‚der Mann wurde aus dem Auto gehoben‘. Ich habe dazu mit der Psychologin Katrin Streich vom „Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement“ gesprochen.

Echo online: Unterschiedliche Zeugenaussagen

Dritter Verhandlungtag zu den Kindermorden von Mörlenbach

Im Darmstädter Landgericht wird zur Zeit der Mord an zwei Kindern in Mörlenbach verhandelt.

Echo online: Angeklagte Zahnärzte „juristisch und menschlich überfordert“

Echo online (26.3.2019): Bekenntnis im Gefängnis

Echo online (23.3.2019): Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Echo online (22.3.2019): Mörlenbacher Mordprozess beginnt

Kindermord in Mörlenbach, zweiter Verhandlungstag

Im Darmstädter Landgericht wird zur Zeit der Mord an zwei Kindern in Mörlenbach verhandelt.


In einem Brief aus der Haft an ein Mörlenbacher Nachbarehepaar, erklärt der Vater, der zugegeben hat seine beiden Kinder getötet zu haben, die Hintergründe. Der Brief endet mit „Die Eltern der verstorbenen Kinder waren keine Betrüger.“ Gestern war im Darmstädter Landgericht der zweite Verhandlungstag gegen die beiden Zahnärzte, die Ende August 2018 ihre Kinder getötet und das Haus angezündet haben sollen. Die Feuerwehr fand die toten Kinder und rettete die Eltern aus einer Garage aus einem Auto mit laufenden Motor.

Echo online (26.3.2019): Bekenntnis im Gefängnis

Echo online (23.3.2019): Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Echo online (22.3.2019): Mörlenbacher Mordprozess beginnt

Der 18. Dezember 2016 war kein guter Tag

Im 18. Dezember 2017 war der Wurm drin. Zweimal gingen an diesem vierten Advent Männer mit Messern auf Verwandte los. Zwischen fünf und sechs Uhr erstach ein Reinheimer seinen 80 Jahre alten Vater, und um die Mittagszeit griff ein Mann in Babenhausen seine Ehefrau und ihre Schwestern mit Messern an.

Im Babenhäuser Fall wurde Mitte August das Urteil gesprochen, die als Mord angeklagte Tat in Reinheim wird zur Zeit vor dem Darmstädter Landgericht verhandelt.

Echo online: Sohn räumt tödliche Messerstiche auf 80 Jahre alten Vater ein

Echo online, 17. August 2017: Wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen und einer gefährlichen Körperverletzung zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

Doppelmord in Babenhausen: Urteil – Schneller als die Agentur – Zerbrechende Hoffnungen

Die Justizia auf dem Landgericht Darmstadt. Foto: Marc Wickel

Da war ich doch einen Tick schneller als die Agentur mit meiner Meldung. Dazu gehört aber neben einem Galaxy Tablet auch ein Mobilfunknetz, nur das ist Voodoo im Darmstädter Landgerichtsgebäude.

Ist aber morgen nicht mehr so wichtig (sogar schon heute abend, meine Meldung ist zugunsten des vollen Artikels verschwunden.)

Siehe auch: Lebenslange Haft für Doppelmord von BabenhausenChronologie der ErmittlungenMedienrummel, Mikros, eine fassungslose FamilieBabenhausen-Doppelmord: Anklage fordert lebenslange Haft

Ich war ganz froh, dass mich keiner der Angehörigen vor der Verkündung gefragt hatte, wie ich das sehe. Denn ich hatte eine Woche zuvor über ein Urteil in einem anderen Indizienmordprozess (gleiche Kammer, zufällig der gleiche Staatsanwalt) geschrieben und da war der Angeklagte mit weniger Indizien schuldig gesprochen worden.

Heute saß ich – wie die Verhandlungstage zuvor auch – hinter einem Teil der Familie, die felsenfest davon überzeugt war und ist, dass der Ehemann, Vater dreier Kinder, Bruder, Sohn und Schwiegersohn unschuldig ist. Die bis zuletzt gehofft hatte. Und jetzt den Glauben in die Justiz endgültig verloren hat.

Fassungs- und ratlos, teilweise weinend, immer wieder die Köpfe schüttelnd verfolgte die Familie die Urteilsbegründung. „Das gibt‘s doch nicht“, hörte man regelmäßig jemanden flüstern. Die Angehörigen und Freunde des Angeklagten überzeugte die Urteilsbegründung in keiner Hinsicht. Immer wieder stießen sie hilflose Seufzer aus, holten tief Luft und fühlten sich der Justiz ausgeliefert, da diese nur Fakten bewerte, mit denen sie den Angeklagten verurteilen könne. „Die machen ihr Ding, wir hätten gar keine Rechtsanwälte gebraucht“, stellte die Mutter des Angeklagten resignierend fest. „Der wahre Täter lacht sich ins Fäustchen“.

Auch wenn ich angesichts der Indizien beim Urteil und Staatsanwalt bin („Es kommen zu viele Umstände zusammen, als das man von einem Zufall sprechen könnte“), wünsche ich keinem so etwas als Verwandter oder Freund zu erleben. Oder wie ich mitzubekommen. Das ist traurig zu spüren, wie Hoffnungen schlagartig verschwinden. Das kurzzeitig wächsern erscheinende Gesicht der Ehefrau, die nach der Urteilsverkündung erstmal vergaß sich zu setzen, bleibt im Gedächtnis.

Nachtrag: Mich beschäftigt ja ein wenig die Einschätzung der Lage bei Prozessbeobachtern und Verwandten des Angeklagten. Kollegen und ich gingen von einem Schuldspruch aus, aber die Verwandten waren fassungslos und einige Zuschauer hatten mit einem Freispruch gerechnet. War die Berichterstattung jetzt so unklar, haben die Menschen den Prozess doch eher beiläufig verfolgt oder will man sich einfach alles offen halten?

Medienaufgebot im Landgericht – Doppelmord in Babenhausen

Im April 2009 wurden in Babenhausen ein Mann und seine Frau erschossen, die Tochter angeschossen. Am Tatort gab es kaum Spuren, die erwachsene Tochter hat geschlafen, als auf sie geschossen wurden, sie ist zudem durch eine Behinderung eingeschränkt. Schüsse gehört hatte offenbar niemand.

Im Mai 2010 will die Polizei einen Nachbarn als Täter ermittelt haben. Er soll das Ehepaar erschossen haben, weil er sich durch den Lärm der Nachbarn gestört gefühlt haben soll. Heute startete der Prozess. Der Angeklagte bestreitet die Tat: „Ich bin unschuldig und habe den Menschen nichts angetan.“ Im Übrigen beruft er sich auf sein Aussageverweigerungsrecht.

Angesetzt sind zehn Verhandlungstage, am ersten Tag kamen 50 Zuschauer (Saal war voll) fünf Fernsehteams und mindestens sechs Fotografen. Weggegangen, Platz vergangen, ist dann das Wachtmeister-Motto. „Wenn einer rausgeht, können sie rein.“ Und dann waren da noch mindestens sieben Reporten mit Blöckchen.

Verteidiger Veikko Bartel erklärt im Darmstädter Landgericht, dass sein Mandant unschuldig sei.

Der folgende Text ist aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen vom Mai 2010 zur Verhaftung des nun angeklagten Mannes.

Gut ein Jahr nach dem Gewaltverbrechen, bei dem die Eheleute K. und P. T. (damals 62 und 58 Jahre alt) erschossen und ihre damals 37 Jahre alte behinderte Tochter durch mehrere Schüsse lebensgefährlich verletzt worden war, hat die Polizei einen 40 Jahre alten Mann aus Babenhausen auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle festgenommen.

Bei seinen Vernehmungen vor der Polizei und später vor dem Ermittlungsrichter machte der Beschuldigte von seinem Recht Gebrauch, nicht zur Sache auszusagen. Ungeachtet dessen sind sich Staatsanwaltschaft und Polizei sicher, dass das Motiv in einem lang andauernden nachbarschaftlichen Streit zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern lag.

Auf die Spur, die zu dem Vierzigjährigen führte, kamen die Ermittler durch eine Computerüberprüfung. Der Beschuldigte soll einige Zeit vor der Tat mit dem Firmencomputer auf eine Internetseite in der Schweiz zugegriffen haben, die sich mit dem Eigenbau von Schalldämpfern beschäftigt. Ein zufälliger Aufruf der Seiten kann ausgeschlossen werden. Spezialisten konnten eine bestimmte Wörterkombination, mit der nach selbstgebauten Schalldämpfern gesucht wurde, recherchieren. Kurz nach der Tat war der Firmencomputer des Tatverdächtigen durch einen angeblich technischen Defekt vernichtet worden. Dennoch gelang es Spezialisten im Firmennetzwerk die Spuren zu finden, die den Tatverdächtigen schwer belasteten. Gutachten, die erst seit Kurzem den Ermittlungsbehörden zur Verfügung standen, belegten diese Aktivitäten.

Daneben ermittelten Staatsanwaltschaft und Polizei zahlreiche weitere verdächtige Umstände, die einen dringenden Tatverdacht begründeten und keinen vernünftigen Zweifel an der Tatbegehung durch den Beschuldigten zuließen. Dazu gehörte die zweifelsohne schwer belastete Beziehung zwischen dem Tatverdächtigen und den Opfern. Viele Erkenntnisse hieraus stellten Stück für Stück ein Mosaik zusammen. Dieses Bild machte die seit Jahren bestehende und äußerst problematische nachbarschaftliche Beziehung deutlich.

Auch ein Einsatz von so genannten Man-Trailer-Hunden ließ erkennen, dass der Täter sich sehr gut am Tatort und dessen unmittelbarer Umgebung ausgekannt haben musste. Verblüffend war auch die Tatsache, dass die Hunde unabhängig voneinander zu der Firma des Tatverdächtigen liefen. Sie hatten lediglich den Geruch einer Tatortspur aufgenommen.