Wie eine Berufung für die Angeklagten scheitern kann

Die Angeklagten hatten Berufung eingelegt. Das Amtsgerichtsurteil hätte Gefängnis für den begangenen Raubüberfall bedeutet, denn die Haftstrafe lag über zwei Jahre, was eine Strafaussetzung zur Bewährung ausschloss. Und so berichteten die 20 Jahre alten Männer der zweiten Instanz von einem geänderten Lebenswandel. Weg von Drogen, hin zur Familie, neuen Freunden und Freundinnen. Einer legte der Landgerichtskammer freiwillige (natürlich negative) Drogentests und eine Ausbildungsbescheinigung vor, der andere ist seit einem Jahr in einer Ausbildung und soll das Geschäft übernehmen.

Wie kam es zur Tat?
Und dann fragt die Richterin, wie es denn zur Tat kam. Wer die Idee für den Überfall hatte und wieso man auf eine am Boden liegende Verkäuferin getreten habe. Der erste Angeklagte eiert herum: Man habe sich das zusammen überlegt. Was die Richterin nicht glaubt, denn einer muss ja zuerst einen Raubüberfall ins Gespräch gebracht haben – morgens um 6 Uhr, bei einer Flasche Wodka von einer Tankstelle und nach einer Disconacht mit Joints, Drinks und etwas Kokain. Woher übrigens das Kokain gewesen sei, will die Richterin wissen. Er wisse es nicht, sagt der Angeklagte. Zweifelnder Richterinnenblick. Von einem Discobesucher, dessen Namen er vergessen habe. Der zweifelnde Richterinnenblick hört nicht auf. Dieser Typ habe ihnen das Koks geschenkt. Der Verteidiger zieht die Notbremse und beantragt fünf Minuten Pause.

Von fünf Passanten gestellt
Nach der Pause scheint der zweite Angeklagte schon zu ahnen, dass das die Berufung kein Spaziergang wird und beschränkt seine Berufung nur noch auf das Strafmaß. Den Tatablauf, den das Amtsgericht festgestellt hatte, will er nicht nochmal aufrollen. Zumal die Täterschaft auch feststeht. Die beiden jungen Männer waren gleich nach dem Überfall von fünf Passanten gestellt und festgehalten worden. Fotos gab es auch.

Der erste Angeklagte erklärt schließlich, dass der zweite Angeklagte die Idee für den Raub gehabt habe. Aber es gibt noch weitere Fragen. Warum er denn die zu Boden geschlagene Verkäuferin getreten habe, will die Richterin wissen. Der Angeklagte kann es erst nicht erklären. Er sei schockiert gewesen, sagt er, als er die Frau auf dem Boden gesehen habe. Warum er nach ihr getreten hatte, konnte er aber immer noch nicht erklären. Nun unterbricht die Richterin die Verhandlung.

Der Rest scheint Formsache
Nach der Pause erklärt auch der erste Angeklagte, die Berufung auf das Strafmaß zu beschränken. Der Rest der Verhandlung scheint nur noch Formsache. Der medizinische Gutachter erklärt, dass die Angeklagten wegen der Drogen enthemmt gewesen seien, aber noch steuerungsfähig. Dafür spreche auch der planvolle Ablauf des Überfalls. Die Angeklagten hatten von der Idee bis zur Tat drei Stunden bis zur Ladenöffnungszeit warten müssen, sich maskiert, Messer dabei und die Jacken zur Verschleierung der Bekleidung vorher ausgezogen. Für eine spontane Tat ist das zu viel Vorbereitung und Planung.

Die beiden Vertreter der Jugendgerichtshilfe betonen noch einmal die positive Entwicklung der beiden Angeklagten, die seit einem Jahr nicht mehr negativ aufgefallen seien. Die Aussicht auf Gefängnis habe sie nachhaltig beeindruckt und geändert. Die Gesellschaft habe mehr davon, wenn man sie ihre Ausbildungen machen ließe. Für die Staatsanwaltschaft kein Argument, dann könne man ja die Jugendstrafanstalten gleich abschaffen, ein Platz koste dort schließlich 7000 Euro im Monat. Mangels Reue bei den Angeklagten fordert die Staatsanwaltschaft – die auch in Berufung gegangen war – drei Jahre Haft. Die beiden Verteidiger erinnern an die Geständnisse, Entschuldigungen bei den Geschädigten, die positive Entwicklung und plädieren auf Bewährungsstrafen.

„Die eigene Schuld noch nicht aufgearbeitet“
Die Kammer urteilt schließlich härter als das Amtsgericht und erhöht die Strafen um drei beziehungsweise vier Monate auf zweieinhalb Jahre Haft und zwei Jahre und zehn Monate. Das Gericht sieht die positive Entwicklung, aber auch beim Blick ins Bundeszentralregister eine Konstanz bei Straftaten, eine hohe kriminelle Energie und eine Schwere der Schuld. Für eine spontane Tat sei das zu viel Vorbereitung und Planung gewesen. Das zögerliche Aussageverhalten des ersten Angeklagten werten die Richter als „die eigene Schuld noch nicht aufgearbeitet“.

Weil ich den Mann nicht wähle, umgehe ich den US-Wahlkampf so gut es geht

Um die Überschriften komme ich ja nicht herum, aber ansonsten ignoriere ich die lesbare Berichterstattung zum US-Wahlkampf, weil sie mich – bis auf das was zur Allgemeinbildung zählt – nicht interessiert.

Denn: Ich wähle den Mann nicht. Ich habe keinen Vorteil, wenn ich glaube zu wissen wie die Kandidaten ticken. Denn: Ich wähle den Mann nicht. Es nützt auch nichts, wenn ich das weiß und vielleicht eine ihrer Entscheidungen verstehe. Denn: Ich wähle den Mann nicht. Es bringt mir nichts, wenn ich mir großartig Gedanken darüber mache, wen ich mag und wen nicht. Denn: Das interessiert den Mann nicht. Und es juckt auch die wenigsten amerikanischen Wähler, wenn ein Kandidat hier in Grund und Boden geschrieben wird. Denn: Wir hier wählen den Mann nicht.

Brand an Lebensmittelmarkt

(PM Polizei) Sonntag (26.) gegen 3.10 Uhr rückte die Feuerwehr Darmstadt (BF und FFI) zu einem Brand an einem Lebensmittelmarkt in der Kasinostraße aus. Dort brannten alte Kartonagen in einem vergitterten Außenlager am Wareneingangsbereich. Die Feuerwehr brachte den Brand schnell unter Kontrolle, dennoch wurde das Gebäude beschädigt. Durch den Brand wurde auch die Kühlanlage des Marktes in Mitleidenschaft gezogen und fiel aus, weswegen vermutlich ein Großteil der Ware im Markt vernichtet werden muss. Der Schaden wird auf 200.000 Euro geschätzt und kommt zu den Gebäudeschäden für 50.000 Euro noch dazu. Personen kamen nicht zu Schaden. Die Ursache des Feuers ist noch unklar, Brandstiftung kann nicht ausgeschlossen werden. Die Kriminalpolizei ermittelt in alle Richtungen.

Also fuhr ich mal ans verlängerte Ende meiner Straße und schaute mir das an:

Google sucht auch nach Bildern

Vermutlich geht das schon recht lange, aber mir ist es erst vor kurzem aufgefallen. Bei der Google-Bildersuche kann man auch ein Foto per „drag and drop“ ins Suchfeld ziehen. Und dann schlägt Google Antworten und ähnliche Bilder vor. Klappt ganz gut bei Sehenswürdigkeiten.

Auch hilfreich sind aussagekräftige Betreffzeilen

Natürlich sollte man in meinem Job jede E-Mail mit einer Pressemitteilung öffnen und lesen. Nur schiebe ich das auch mal auf die lange Bank, wenn das eine Mail ist, in der in der Regel PR-Geschwurbel steht. Und in der Betreffzeile auch kein Hinweis steht, das es diesmal um Probleme – wie fliegende Gullideckel – und nicht um wie üblich „wir sind ganz toll“ geht.

Ach ja, kryptische Hinweise wie, wenn ich mal ein Thema suche, sollte ich mich melden, landen bei mir mit 90 Prozent Wahrscheinlichkeit in der Tonne. Ausnahmen gibt es bei guten Freuden und zuverlässigen Quellen. Künstlich aufgebaute Spannung nervt ansonsten eher. Und ich fühle mich blöd, weil ich im Zweifelsfall Desinteresse signalisieren muss, aber vorher interessiert nachgefragt habe.

Veröffentlicht unter Job

Jenseits der Grenze – Protest in Egelsbach

Propellermaschine im Anflug auf den Flugplatz Egelsbach am 19. August.

Am Wochenende führte mich ein Termin über die Kreisgrenze – nach Egelsbach im Landkreis Offenbach. Weil dort auch Erzhäuser gegen die Ausbaupläne des Egelsbacher Flugplatzes protestierten. Problem sind auch nicht primär die kleinen Propellermaschinen (wie das landende Flugzeug über dem Maisfeld) sondern die Hubschrauber und Jets.

Echo online: „Flugplatz soll so bleiben, wie er ist“ – Fahrradkorso – Zum vierten Mal sind Anwohner zum Protest rund um Egelsbach unterwegs

Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e.V.

Fundstücke: Casting-Shows, Videotheken

Es hilft etwas gegen Casting-Shows: Ausschalten. Dann funktioniert das wahre Motto „der Weg ist das Ziel“ nämlich nicht mehr.

dwdl.de: ProSieben beendet „Popstars“ früher – In der vergangenen Woche markierte die Castingshow mit nur noch 1,22 Millionen Zuschauern insgesamt und einem Marktanteil von gerade mal noch 8,6 Prozent in der werberelevanten Zielgruppe einen traurigen Tiefpunkt weit unter dem ProSieben-Senderschnitt.

Vergangene Woche war ein Echo-Artikel erschienen, in dem Darmstädter Videotheken sich über Umsatzrückgänge durch illegale Internetportale beklagten. Zufällig gibt es nun eine Studie:

Meedia.de: 3,1 Mio. Deutsche saugen illegal Medien – Mehr als ein Drittel aller Deutschen (22,1 Mio.) hat 2011 Medieninhalte online genutzt oder heruntergeladen (…) 3,1 Mio. nutzen dabei ausschließlich illegale Quellen.

Wikipedia: Videothek – Die Zahl der Kunden, die Filme physisch ausleihen, hat sich nach Angaben der GfK in Deutschland von 14,5 Mio. im Jahr 2000 auf 6,9 Mio. im Jahr 2010 halbiert. Seit 2009 gibt es einen Zuwachs im digitalen Leihmarkt (VoD/PpV) auf 1,4 Mio. Kunden in 2010.

Fundstücke: Faule Lehrer leisten geistiges Betreuungsgeld für Urheberrecht … oder so ;-)

NZZ.ch: Urheberrecht statt «geistiges Eigentum» – Der Begriff des geistigen Eigentums verstellt hier nur den Blick auf die wahre Komplexität, indem er mit propagandistischer Rhetorik versucht, die Gewährung von Ausschliesslichkeitsrechten an öffentlichen Gütern als vermeintlich zwingend hinzustellen.

(via lawblog, wo auch ein netter Kommentar dazu steht.)

Natürlich gibt es keine faulen Lehrer, die Überschrift beim Handelblatt-Online ist schlecht gewählt:

handelsblatt.com: Wie man faulen Lehrern auf die Sprünge hilft – Eine Schülergruppe war in dem Test besonders stark: Diejenigen, die von Lehrern unterrichtet wurden, denen die Forscher schon vor dem ersten Schultag 4000 Dollar gezahlt hatten. (…) „Menschen reagieren stärker auf das Risiko, eine bereits erhaltende Belohnung wieder zu verlieren als auf die Chance eines Gewinns“, schlussfolgern die Forscher.

Und dann noch der Trick mit dem die Regierung Betreuungsgeld spart:

taz.de: Krabbeln allein zu Haus – Wer mit seinem Kleinkind in einen Spielkreis geht, riskiert das Betreuungsgeld gestrichen zu bekommen.

Alles nicht so einfach: Waffenbesitz in den USA

Wir wundern uns hier ja immer gerne, warum es in den USA soviele Waffen gibt und da nichts gegen getan wird, weil doch auch so viel passiert. Beim rumsurfen bin ich nun über ein paar Dinge gestolpert, die die US-Situation vielleicht verständlicher machen.

Die Leute wollen mehrheitlich Waffen, es ist also ganz demokratisch, wenn man das als Poltiker berücksichtigt:

Zeit.de: Obama und Romney lassen lieber die Finger vom Waffenrecht – Die Meinungsforscher des Pew Research Center fragten zuletzt im April, was den Amerikanern wichtiger sei: das Recht auf Waffenbesitz zu schützen oder den Waffenbesitz stärker zu kontrollieren. Mit dem Ergebnis: 49 Prozent Waffenbesitz vs. 45 Prozent Waffenkontrolle.

Welt.de: Der hohe Preis der Freiheit in den USA Im Jahr 1990 forderten in einer Gallup-Umfrage noch 78 Prozent der US-Bürger strengere Gesetze, während 19 Prozent sich dagegen aussprachen. Beide Kurven bewegten sich kontinuierlich aufeinander zu, bis sie sich 2008 kreuzten. Seitdem ist die Zahl der Gegner strengerer Gesetze (54 Prozent) größer als die der Befürworter (44 Prozent).

Dann ist die Gleichung „viele Waffen – viele Verbrechen“ auch nicht linear:

USA erklärt: Unbeirrt panisch Amerikaner (und Briten) und der Rückgang der Gewaltverbrechen – Mit der “gefühlten Gewalt” ist das allerdings auch in Amerika selbst so eine Sache. In den vergangenen Jahrzehnten ist die Zahl der Gewaltverbrechen dramatisch zurückgegangen. So hat sich die Mordrate in den letzten 20 Jahren fast halbiert

Es gibt sogar eine Statistik, die Europa im Aufwind sieht bei Verbrechen pro 1000 Einwohner (Grafik).

Zeit.de: Warum die Amerikaner ihre Waffen so lieben – In den 1960ern fing man konsequent an, auch bei uns strengere Waffengesetze einzuführen. Nur leider haben diese die Mordrate nicht nach unten getrieben. Im Gegenteil, sie stieg bis in die Neunziger weiter an. Fiele die Statistik etwas eindeutiger zugunsten der Waffenkontrolle aus, wäre es vielleicht leichter, die National Rifle Association (NRA) und die anderen Waffenlobbys zu entmachten. Doch seit den 1990ern werden die Waffengesetze immer lockerer, und gleichzeitig fällt ausgerechnet seit dieser Zeit die Mordrate immer tiefer.

Und dann gibt es natürlich noch die historischen Gründe, nochmal Eric T. Hansen:

Zeit.de: Warum die Amerikaner ihre Waffen so lieben – Es fing vor mehr 250 Jahren an. Damals herrschte in Europa noch das mittelalterliche Prinzip: Nur der Adel darf Waffen tragen. (…) Als wir 1776 den englischen Adel abschütteln wollten, konnten wir uns nur deswegen behaupten, weil so gut wie jeder Mann zu Hause eine Knarre hatte.

Und der Bundesregierung in Washington traut(e) man auch nicht so recht über den Weg.