Ich war ja 2011 für das Darmstädter Echo bei vielen Verhandlungstagen der Gerichtsreporter beim Prozess um den „Babenhäuser Doppelmord“. Leider sind die Echo-Artikel nicht mehr online.
Nun steht ein aktuelles Echo-Interview mit dem Verurteilten (€) online (ist aber nicht von mir). Es darin auch darum, dass 2022 ein Zivilprozess kommt. Denn das Land Hessen möchte Schadensersatz vom Verurteilten. Es geht um zivilrechtliche Ansprüche des Landes, das nun für die Betreuung der Tochter der beiden Toten aufkommen muss. Nur: Die Zivilkammer übernimmt nicht einfach das Landgerichtsurteil von 2011, sie muss sich selbst einen Eindruck verschaffen. Und könnte zu einem anderen Ergebnis kommen.
2011 und danach hatte ich ja keine Zweifel am Landgerichtsurteil und hatte es auch noch im Jahr 2021 verteidigt; manchmal wird man als Gerichtsreporter ja von Zuschauern angesprochen und tatsächlich nach dem alten Verfahren gefragt. Und ich hatte es auch 2011 in meinem Blog geschrieben (der damals noch „verwickeltes“ hieß).
Denn für mich waren das bei dem Fall zu viele Zufälle wie ich 2011 schrieb.
Auch wenn ich angesichts der Indizien beim Urteil und Staatsanwalt bin („Es kommen zu viele Umstände zusammen, als das man von einem Zufall sprechen könnte“), wünsche ich keinem so etwas als Verwandter oder Freund zu erleben. Oder wie ich es mitzubekommen. Das ist traurig zu spüren, wie Hoffnungen schlagartig verschwinden. Das kurzzeitig wächsern erscheinende Gesicht der Ehefrau, die nach der Urteilsverkündung erstmal vergaß, sich zu setzen, bleibt im Gedächtnis.
Aber nur am Urteil zweifeln, weil es sexier ist, von Fehlurteil zu raunen, ist nicht mein Stil. Zudem das Landgericht Kassel einige Jahre später ein Wiederaufnahmeverfahren ablehnte – und die Kasseler Richter sind nicht solche, die Darmstädter Urteile stets durchwinken.
Dazu war für mich gekommen, dass der Angeklagte im Prozess so gut wie nichts zur Sache gesagt hatte. Klar, das musste er nicht, aber in der Lage? Ich frage mich, wie die Anwälte ihn beraten hatten? Ich fragte mich auch, was die Anwälte zur Familie gesagt hatten, denn die gingen von einem Freispruch aus. Es kann natürlich auch so gewesen sein, dass der Angeklagte nicht wollte, dass die Anwälte der Familie sagen, dass sie mit einer Verurteilung rechnen, denn Anwälte sind den Mandanten verpflichtet und nicht den Angehörigen.
Eigentlich hatte ich keine Zweifel, bis zum (€) Prozess gegen einen ehemaligen Kriminalpolizisten und jetzt Bürgermeister wegen Geheimnisverrats über die damals möglicherweise einseitigen Ermittlungen (dpa: Pfungstädter Bürgermeister freigesprochen). Dazu kam der mehrteilige und aufwändig recherchierte Podcast „Die Nachbarn“ (der eigentlich „Mord auf Ex“ heißt). Bis dahin wusste ich nicht, dass sich der damalige Polizeipräsident massiv eingemischt hatte und dass es unter den Ermittlern die Meinung gab, dass man vielleicht nur einseitig ermittle. Und auch wenn die Familie des Angeklagten und Freunde sagten, dass nur einseitig ermittelt worden sei, nun, das hört man leider in zu vielen Prozessen.
Jetzt aber weiß ich auch nicht mehr so recht. Das andere ist natürlich, dass sich der Bundesgerichtshof in seiner Revision, das Landgericht Kassel im Wiederaufnahmeverfahren, das Oberlandesgericht Frankfurt und das Bundesverfassungsgericht mit dem Verfahren beschäftigt haben. Das OLG hatte die Beschwerde gegen die Kasseler Entscheidung, das Verfahren nicht wieder aufzunehmen, verworfen und das Bundesverfassungsgericht hatte eine Beschwerde dagegen abgelehnt.