Heute im Landgericht: Messerstiche in Offenbach

Ende Juni 2018 wurde die Polizei zu einem Streit in den Offenbacher Stadttteil Senefelder Quartier gerufen. Ein Mann mit einem Messer lässt sich festnehmen, dabei findet die Polizei in der verwüsteten Wohnung unter Möbelstücken das mit 30 Messerstichen schwer verletzte Opfer, welches vier Tage später verstirbt.

sueddeutsche.de (dpa): Tödliche Attacke in Offenbach – Prozessbeginn in Darmstadt

Dritter Verhandlungtag zu den Kindermorden von Mörlenbach

Im Darmstädter Landgericht wird zur Zeit der Mord an zwei Kindern in Mörlenbach verhandelt.

Echo online: Angeklagte Zahnärzte „juristisch und menschlich überfordert“

Echo online (26.3.2019): Bekenntnis im Gefängnis

Echo online (23.3.2019): Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Echo online (22.3.2019): Mörlenbacher Mordprozess beginnt

Kindermord in Mörlenbach, zweiter Verhandlungstag

Im Darmstädter Landgericht wird zur Zeit der Mord an zwei Kindern in Mörlenbach verhandelt.


In einem Brief aus der Haft an ein Mörlenbacher Nachbarehepaar, erklärt der Vater, der zugegeben hat seine beiden Kinder getötet zu haben, die Hintergründe. Der Brief endet mit „Die Eltern der verstorbenen Kinder waren keine Betrüger.“ Gestern war im Darmstädter Landgericht der zweite Verhandlungstag gegen die beiden Zahnärzte, die Ende August 2018 ihre Kinder getötet und das Haus angezündet haben sollen. Die Feuerwehr fand die toten Kinder und rettete die Eltern aus einer Garage aus einem Auto mit laufenden Motor.

Echo online (26.3.2019): Bekenntnis im Gefängnis

Echo online (23.3.2019): Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Echo online (22.3.2019): Mörlenbacher Mordprozess beginnt

Auch beim Amtsgericht besser mit Anwalt

Muss man vors Amtsgericht, braucht man keinen Anwalt, man kann sich auch selbst verteidigen. Das spart natürlich Geld, aber ob das Nerven spart, weiß ich nicht. Anwältinnen und Anwälte sagen ja nicht nur das was man ihnen erzählt hat, sie kennen sich auch mit den Möglichkeiten zwischen Schuld- und Freispruch aus. Man kann zum Beispiel ein Verfahren gegen Geldauflage einstellen. Das ist zwar kein Freispruch, aber auch kein Schuldspruch. Außerdem wissen Anwältinnen und Anwälte, welche Fragen sie stellen müssen, um Sachverhalte herauszuarbeiten.

Gestern war ich im Amtsgericht. Angeklagt waren eine Frau und ein Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Ein Pitbull-Mischling, der seit zwei Wochen bei der Frau ihrer kleinen Tochter wohnte, hatte das zweijährige Mädchen schwer am Auge verletzt. Dem Mädchen geht es laut den Eltern wieder gut, die Verletzung sei abgeheilt und kaum noch sichtbar.

Echo online: Hund verletzt Kind: Eltern zu Geldstrafe auf Bewährung verurteilt

Jetzt standen die Eltern, die beide an dem Tag in der Wohnung waren, ohne Anwälte vor Gericht. Und ich habe das Gefühl, dass das mit Verteidger (wenigstens teilweise) anders gelaufen wäre. Beispielsweise hatte ein Polizeibeamter, der nach dem Rettungsdienst eintraf, sehr fest behauptet, dass die Verletzung ein Biss gewesen sei. Die Eltern sagten, dass der Hund das Kind mit einer Kralle verletzt habe. Ein Anwalt hätte hier wahrscheinlich die Expertise des Beamten abgefragt. Woher er denn wisse, dass das ein Biss sei? Ob er Erfahrung mit Hundebissen habe? Oder ob er einen Hund habe?

Auch in dem Moment als die Richterin überlegte, das Verfahren wegen Auflagen einzustellen, wäre ein Rechtsbeistand hilfreich gewesen, so aber konnte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Linie bleiben. Die Angeklagten, so mein Eindruck, wussten ja gar nicht was in den zwei Sätzen erörtert worden war. Und spätestens nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zeigte sich für mich, dass ein Rechtsbeistand sinnvoll gewesen wäre. Denn der Oberstaatsanwalt forderte die Eltern zu verwarnen und eine Geldbuße zur Bewährung zu verhängen. „Ich habe nichts verstanden“, sagte in dem Moment die Angeklagte. Zwar wurde ihr das von der Richterin nach dem Urteil dann erklärt, aber irgendwie wirkte das auf mich seltsam.

Totschlag in Kelsterbach, Prozessauftakt in Darmstadt

„Sein Gesicht war voller Blut“, beschreibt die 23 Jahre alte Frau im Darmstädter Landgericht wie sie im April 2018 ihren Vater in seinen Hobbykeller antraf. Vor dem 71-Jährigen lag seine 63 Jahre alte Ehefrau, die Mutter der 23-Jährigen. Der Rettungsdienst konnte die tödlich verletzte Frau nicht mehr retten.

Der Vater steht seit Montag vor der Schwurgerichtskammer des Landgericht, er ist wegen Totschlags angeklagt.

Frankfurter Rundschau (dpa): Kelsterbach: Frau im Streit um Steuern getötet?

Gestern im Gericht: Hat hier jemand Schwarzarbeit gesagt?

Die Richterin will vom Angeklagten wissen, was man als Verein heutzutage noch unbedingt bar bezahlen müsse. Ohne Rechnung sei es günstiger, erklärt der Vereinsvorsitzende.

„Das ist illegal“, sagt die Richterin.
„Können Sie so sehen“, entgegnet der Angeklagte.
Da wird die Richterin aber patzig: „Kann ich nicht, ist so.“

Pilzesammler findet Babyknochen bei Viernheim – Prozess gegen Kindsmutter in Darmstadt


Mein erster Prozess in diesem Jahr hat keinen schönen Anlass. 2017 fand ein neugieriger Pilzesammler und Geocacher („neugierig“ sagte er über selbst) Kinderknochen in einer Tasche im Wald bei Viernheim. Nun steht eine Frau wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Darmstädter Landgericht, die laut einem DNA-Abgleich die Mutter des toten Babys ist.

Da die Tontechnik im Saal 3 des Darmstädter Landgerichts nicht richtig funktionierte, begann der Prozess eineinviertel Stunden später im ehemaligen Schwurgerichtssaal im Alten Landgericht. Durch den Saal war ich zwar schonmal bei einer Gebäudebesichtigung durchgelaufen, aber für einen Prozess war ich da noch nicht drin.

Rhein-Neckar-Zeitung (dpa): Viernheimer Babyleiche – Prozessbeginn in Darmstadt

Das Alte Landgericht auf einem Bild vom Februar 2018. Den Himmel habe ich etwas nachgegraut, da das Wetter heute eher so war.

Heute im Landgericht

Ein Ehestreit im März diesen Jahres endete tödlich für die Ehefrau. Zwar überlebte sie zunächst die Attacke, verstarb dann aber nach der Not-OP im Krankenhaus. Das Gericht ging zwar von einer Affekttat aus, aber glaubte nicht, dass der Mann seine Frau aus Versehen erstach, als er mit dem Messer bogenförmig nach hinten stach. Da sprach das Verletzungsbild dagegen.

dpa: Frau erstochen – Rödermarker muss in Haft

„So einfach war es eben nicht“ gestern im Amtsgericht

„So einfach war es eben nicht“, steht auf der Wand im Saal 18 des Darmstädter Amtsgerichts. Wo am Donnerstag ein eigentlich kleines Verfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung stattfand. Aber weil es eben doch nicht so einfach war, konnte das Urteil – Freispruch wegen Schuldunfähigkeit- erst nach acht Stunden verkündet werden. Unter anderem auch weil die Angeklagte gern ausführlich spricht und, selbst wenn sie Fragen stellt, sich in Monologen verliert und abschweift. Selbst ihr Anwalt sagte im Prozess, dass sie „lang formuliert und vom Hölzchen aufs Stöckchen kommt“.

Die Angeklagte war die Riedstädterin, die Darmstädter, Stadt und Polizei als die Frau kennen, die die Tauben in der Innenstadt füttert. Was laut Darmstädter Satzung verboten ist, was aber die Angeklagte bestreitet, weil aus ihrer Sicht die Satzung nicht gültig ist. In dem Prozess ging es eigentlich nicht ums Füttern, sondern darum, dass die Angeklagte beim Füttern einen Passanten angegriffen haben soll.

Echo online: Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Der Prozess gestern war auch ein Beispiel, wie etwas nicht so läuft wie gedacht. Ein Zeuge sollte gestern zugunsten der Angeklagten aussagen Weiterlesen