Geständnis bei „Nichts ist für die Ewigkeit“

Ein junges Paar hört im Auto Lied „Nichts ist für die Ewigkeit“ von der Band „Böhse Onkelz“. So fange ich meinen Artikel über den dritten Verhandlungstag um einen Raubmordprozess vor dem Darmstädter Landgericht an.

Ja, Musik kann, wenn der Leser sie kennt, einen Artikel illustrieren. Blöd nur, dass das auch ein ehemaliger Spiegelreporter gemacht hatte, der das Singen dann aber oft erfunden hatte. Und sowas hatte ich beim Schreiben natürlich dann auch im Kopf. Macht die Beschreibung eines Liedes den Text unglaubwürdig? Aber der Ermittlungsführer der Polizei hatte das ja in seiner Aussage so beschrieben. Und ich war nicht alleine im Gerichtssaal, als er weiter beschrieb, was in dem verwanzten Auto geredet wurde. Nämlich, dass der Angeklagte nach der Textzeile „Glaubst du, dass ich Kinder töten kann?“ gegenüber seiner Freundin ein Geständnis machte.

Odenwälder Echo: Geständnis im verwanzten Auto

Ein Raubmord wegen 650 Euro

In Reichelsheim wurde am 16. Dezember 2019 ein Rentner schwer verletzt in seiner Wohnung gefunden. Er starb im April 2020 an den Folgen der Kopfverletzungen. Ein 20-Jähriger aus Reichelsheim, der den Getöteten gut kannte, steht nun wegen Mordverdacht vor der Großen Jugendkammer des Darmstädter Landgerichts.

Odenwälder Echo: Brutale Tat, um Kokain zu kaufen? (€)

Neulich im Gericht – Plötzlich Zeuge

Ein junger Mann sitzt im Zuschauerraum. Der Prozess hat noch gar nicht angefangen, da wird er von einem Wachtmeister rausgeholt und muss auf dem Gang warten. Das Gericht will ihn im Laufe des Verhandlungstages als Zeugen vernehmen.

Nach ein paar Stunden ist er an der Reihe und eröffnet gleich mit einem geschliffenen Satz: „Ich bin gesundheitlich nicht in der Lage, etwas zu sagen“, erklärt er. Da waren seine Personalien noch nicht festgestellt. Er buchstabiert schließlich seinen Namen, dafür dass er gesundheitlich nicht in der Lage sei auszusagen, ist das eigentlich ganz gut.

Er kennt den Angeklagten, das weiß das Gericht aus den Prozessakten. „Was können Sie mir über die Persönlichkeit des Angeklagten sagen?“, fragt ihn der Richter. „Woher kennen Sie ihn?“ Oder: „Von was hat er gelebt?“

Der Zeuge kommt ziemlich ins schwitzen, beantwortet die Fragen aber kaum, denn er will eigentlich kein Zeuge sein. Ob er Zeuge sei entscheide das Gericht, erklärt ihm der Vorsitzende, der aber auch darauf achtet, keine Aussage zu erzwingen, mit der Mann sich selbst belasten würde.

„Wie sind Sie eigentlich auf mich gekommen?“, fragt der Zeuge, der immer total überrascht ist, dass er vorne im Saal sitzt. „Das wurde uns zugetragen“, sagt der Richter. Im Zuschauerraum sitze eine Ermittlerin, erklärt der Vorsitzende und weist auf eine Frau in Zivil hin.

Der junge Mann war der Polizei bei einer Telefonüberwachung unter anderem deswegen aufgefallen, weil er vom wegen schweren Raub vor Gericht stehenden Angeklagten telefonisch angewiesen worden war, bestimmte Sachen wegzuschaffen. Gegen ihn wird daher auch ermittelt. Die anderen Verhandlungstage war er nach seiner „Vorführung“ dann nicht mehr gekommen.

Geschäftsfrau in Offenbach im Porsche Panamera erschossen – Angeklagter wegen Mord verurteilt

Und noch ein Urteil aus dem Landgericht Darmstadt.

Das Landgericht Darmstadt hat am Donnerstag (23.7) einen 43 Jahre alten Marokkaner wegen Mord zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann hatte am 9. Mai 2019, gegen 19 Uhr, in der Offenbacher Luisenstraße eine Geschäftsfrau in ihrem Porsche Panamera mit einem Schuss aus unmittelbarer Nähe in den Hals tödlich verletzt.

Eine Freundin hatte im Gericht geschildert, wie sie angerufen wurde, dass die 44-Jährige verletzt worden sei, sie zum Krankenhaus fuhr, aber kein Rettungswagen mehr ankam. Die Verletzung war tödlich, weil die Halsschlagader getroffen worden war.

Die 44 Jahre Geschäftsfrau, eine mit einem Frankfurter Unternehmer verheiratete Marokkanerin, hatte ihren Sohn vom Sport abgeholt, als der Angeklagte sich mit seinem gemieteten Audi seitlich neben den Porsche stellte, so dass sich die Fahrerseiten unmittelbar gegenüber standen. „Zeugen sahen, wie ein ausgestreckter Arm aus dem Seitenfenster herauskam und im nächsten Moment fiel ein Schuss“, schilderte der Vorsitzende Richter Volker Wagner die Tat in der Urteilsbegründung. Zwischen Mündung und Kopf hätten nur 50 bis 80 Zentimeter gelegen, wies der Richter hin. „Das macht nur derjenige der töten will.“ Motiv für den Mord sei gewesen, dass der Angeklagte die Geschäftsfrau dafür verantwortlich machte, dass sich deren Schwester von ihm getrennt hatte. Die 44-Jährige sei das Feindbild gewesen, erläuterte der Richter.

GPS-Daten des Mietwagens zeigten zudem, dass der Angeklagte die später Getötete verfolgt habe, so das Gericht. Der Streckenbericht zeige, dass er mehrfach vor den Schulen der Kinder der beiden Schwestern stand. Auch sei er am Tattag, dreimal durch die Luisenstraße gefahren.

Das Gericht schloss aus, dass es vor dem Schuss ein Streitgespräch gab, wie der Angeklagte behauptet hatte, weil durch das geschlossenen Seitenfenster geschossen worden war. „Dass durch eine geschlossene Scheibe ein Wortwechsel stattfand, ist fernliegend“, sagte der Vorsitzende.

Die Kammer glaubte dem Angeklagten auch nicht, dass der Schuss sich aus Versehen gelöst habe. Dies hatte der Angeklagte dem psychiatrischen Gutachter gesagt. Er hatte erklärt, er habe die Waffe durchgeladen, entsichert und vorgespannt von einem Bekannten bekommen. Und im Auto gehabt, um sich vor Männern zu schützen, die die Geschäftsfrau auf ihn angesetzt habe, was das Gericht aber nicht glaubte.

Das Gericht wies auf Telefonate des Angeklagten mit seiner Ex-Freundin, der Schwester der Getöteten, hin. Unter anderem soll der Angeklagte gesagt haben, dass er kein Hund sei, der nur so belle. Allerdings hatte der Verurteilte damals nicht erwähnt, dass die Pistole aus Versehen losgegangen sei.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft, die lebenslang wegen Mord gefordert hatte. Die von der Staatsanwaltschaft geforderte Feststellung der besonderen Schwere der Schuld traf die Kammer nicht, weil der Angeklagte „Ansätze von Einsicht und Reue“ gezeigt habe. Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert, weil die Waffe unbeabsichtigt losgegangen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung prüft, ob sie Revision einlegt.

„Der Faszination des Löschens erlegen“ – Haftstrafen für zwei brandstiftende Feuerwehrmänner

Leuchten am Portal zum Alten Darmstädter Landgericht.

In der Nacht zum 31. Oktober 2019 brannte in Offenbach ein Keller in einem achtstöckigen Wohnhaus. Die zwei Täter waren schnell ermittelt, denn einer der beiden wurde von der Polizei schon videoüberwacht, weil sie vermutete, dass der eine ein Serienbrandstifter ist.

Die 21 und 22 Jahre alten jungen Männer waren beide in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Offenbach-Rumpenheim, hatten sich einen richtig großen Einsatz gewünscht – und nachgeholfen. Und das nicht nur einmal. Im Prozess gestanden sie, dass sie auch Gartenhütten angesteckt hatten, um sie dann löschen zu können. Sie waren „der Faszination des Löschens erlegen“, sagte der Vorsitzende Richter heute in der Urteilsbegründung.

sueddeutsche.de (dpa): Feuerwehrmänner als Brandstifter verurteilt

Und wie der Zufalls so spielte, war an dem 31. Oktober 2019 ein Fernsehteam bei der Berufsfeuerwehr Offenbach, um deren Arbeit zu dokumentieren.

hr: 1000 Grad – Feuerwehr hautnah

Bensheimer wegen Kinderpornografie verurteilt

Sieht älter aus als es ist. Das neoromantische Bensheimer Amtsgericht, gebaut 1902.

(€) Bergsträßer Echo: Bewährungsstrafe für Bensheimer wegen Kinderpornografie

Dass an dem Cartoon „Im Internet weiß niemand, dass du ein Hund bist“ von 1993 was dran ist, zeigte sich am Donnerstag (2.7.) im Amtsgericht Bensheim. Angeklagt war ein junger Mann, der eine Chatgruppe für Kinderpornografie gegründet und ziemlich straff geführt hatte. Im Gericht war der Angeklagte aber ruhiger, in einem gewissen Rahmen auch unscheinbar und fand nicht so recht die passenden Worte, wenn er sich äußerte. Da war er eben nicht der Admin, sondern ein Typ, der in einem Büro halt seine Arbeit macht.

Bestechungsprozess von 2016 ist nun rechtskräftig

Der Eingang des Darmstädter Justizzentrums.

Vier Jahre nachdem das Landgericht Manager eines Offenbacher Unternehmens verurteilt hatte, gibt es nun ein rechtskräftiges Urteil, nachdem der Bundesgerichtshof das Urteil von 2016 teilweise aufgehoben hatte.

sueddeutsche.de (dpa): Mildere Strafe nach Bestechung in Druckmaschinenindustrie

Dass es so lange gedauert hatte, lang an einer Überlastung der Wirtschaftkammer. Dazu hatte ich Anfang 2019 auch mal was geschrieben, da 2018 zwei Hilfskammern eingerichtet worden waren.

Echo online, 8.2. 2019: Am Darmstädter Landgericht wird’s immer enger

Preise für Drogen und Falschgeld im Landgericht

Ich mag es ja, wenn man im Gericht Sachen erfährt, die man sonst eher nicht mitbekommt, weil man dazu in eine Szene müsste, in die man eigentlich nicht will.

Und so erfuhr ich gestern, was fünf Gramm Kokain kosten können: 188,80 Euro. Das war jedenfalls der Preis am 3. April 2017 im Internet bei „Escobar’s Cousins“, Dealer bei Alpha Bay. Ein falscher 50 Euro-Schein kostete dort so zwischen sechs bis 8,30 Euro.

Echo online: Drogen und Falschgeld aus dem Darknet (€)

Rolexraub vor Gericht

Auch in Saal 3 des Darmstädter Landgerichts sitzt das Coronavirus auf den meisten Plätzen.Damit gibt es nur noch ein Viertel der rund 50 Plätze im Zuschauerraum.

Was wie ein Raub in einem Fernsehkrimi klingt, wird seit gestern vor dem Darmstädter Landgericht verhandelt: Ein Kellner sagt einem Gast, dass der doch mal die Rolexuhr mitbringen soll, von der er erzählt hat. Der Gast macht das beim nächsten Lokalbesuch und auf dem Heimweg wird ihm seine Uhr geraubt.

Leider sind die Folgen für den Geschädigten gravierender als der Verlust einer wertvollen Uhr, da der Pensionär dabei schwer verletzt wurde.

Echo online: Gerichtsprozess wegen Rolex-Raub in Klein-Zimmern beginnt (€)