Prozess um Kindesmissbrauch im Odenwald endet mit Haftstrafe


Der Prozess um einen Kindesmissbrauch, der 2005 und 2006 stattgefunden hatte, ist zuende. Der Angeklagte, ein ehemaliger Orchesterleiter, der einen Musikschüler aus Erbach missbraucht hatte, muss ins Gefängnis.

„Sie haben die Vorliebe für pubertierende Jungs zwischen zehn und 16 Jahren gehabt, und die haben sie ausgelebt“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung zum Angeklagten. „Das Kind ist gezielt an sexuelle Handlungen herangeführt worden.“ Der Angeklagte ist 34 Jahre älter als der Geschädigte.

Echo online, 24.4.2019: Ex-Orchesterleiter wegen Missbrauchs im Odenwald vor Gericht
Echo online, 30.4.2019: Tagebucheinträge offenbaren Missbrauch
Echo online, 1.5.2019: Orchesterleiter nach Kindesmissbrauch schuldig gesprochen

50 Stiche im Wahn zerstören ein Leben und eine Familie


Im Kokainrausch tötete ein Mann seinen Bekannten. Das Landgericht Darmstadt ordnete die Unterbringung in der Psychiatrie an. Eine unglaublich Tat. Mit über 50 Messerstichen hatte ein kokainabhängiger und wohnsitzloser Italiener am 28. Juni 2018 in einer Offenbacher Wohnung einen 26 Jahre alten Landsmann getötet. Beide hatten Kokain konsumiert, hatten sich dann gestritten und der 34-Jährige war dabei total ausgerastet. Auch wenn er im Gericht sagte, dass er sich nur verteidigt habe.

Die rechtsmedizinische Gutachterin hatte beschrieben, dass man über 50 Stich- und Schnittverletzungen im Kopf, Rumpf, Armen und Beinen des Getöteten gezählt habe. In den rechten Oberarm sei so heftig gestochen worden, dass der Knochen eingekerbt gewesen sei, so die Ärztin.

Zudem war die Wohnung so verwüstet gewesen, dass die Polizisten die den Mann kurz nach der Tat festnahmen, den tödlich Verletzten erst dann unter Möbelstücken entdeckten. Den auffällig hohen Kokaingehalt (bzw. dessen Abbauprodukte) im Blut des Beschuldigten kommentierte der Vorsitzende Richter mit „Werte, die ich noch nie gehört hatte“.

FAZ (dpa): Mann muss nach tödlicher Messerattacke in Psychiatrie

Missbrauch im Odenwald

Die Waage der Justizia auf dem Darmstädter Justizzentrum.

Ob wohl die Taten zwischen Ende 2005 und März 2009 stattgefunden haben sollen, sind sie noch nicht verjährt, weil die Frist erst am dem 30. Geburtstag der Geschädigten zu laufen beginnt. Der Geschädigte – es gibt eine Einlassung des Angeklagten – hier ist 26 Jahre alt und realisierte erst vor zwei Jahren zusammen mit der Freundin was passiert war.

Echo online: Ex-Orchesterleiter wegen Missbrauchs im Odenwald vor Gericht

Wenn Zeugen vor Gericht nicht die Wahrheit sagen, aber trotzdem nicht lügen

Auch Prozess um die in Mörlenbach getöteten Kinder gibt es unterschiedliche Zeugenaussagen zu einigen Abläufen. Die gehen von ‚beide sind rausgelaufen‘ über ‚die Frau bewegte sich nicht‘ bis ‚der Mann wurde aus dem Auto gehoben‘. Ich habe dazu mit der Psychologin Katrin Streich vom „Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement“ gesprochen.

Echo online: Unterschiedliche Zeugenaussagen

Heute im Landgericht: Messerstiche in Offenbach

Ende Juni 2018 wurde die Polizei zu einem Streit in den Offenbacher Stadttteil Senefelder Quartier gerufen. Ein Mann mit einem Messer lässt sich festnehmen, dabei findet die Polizei in der verwüsteten Wohnung unter Möbelstücken das mit 30 Messerstichen schwer verletzte Opfer, welches vier Tage später verstirbt.

sueddeutsche.de (dpa): Tödliche Attacke in Offenbach – Prozessbeginn in Darmstadt

Dritter Verhandlungtag zu den Kindermorden von Mörlenbach

Im Darmstädter Landgericht wird zur Zeit der Mord an zwei Kindern in Mörlenbach verhandelt.

Echo online: Angeklagte Zahnärzte „juristisch und menschlich überfordert“

Echo online (26.3.2019): Bekenntnis im Gefängnis

Echo online (23.3.2019): Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Echo online (22.3.2019): Mörlenbacher Mordprozess beginnt

Kindermord in Mörlenbach, zweiter Verhandlungstag

Im Darmstädter Landgericht wird zur Zeit der Mord an zwei Kindern in Mörlenbach verhandelt.


In einem Brief aus der Haft an ein Mörlenbacher Nachbarehepaar, erklärt der Vater, der zugegeben hat seine beiden Kinder getötet zu haben, die Hintergründe. Der Brief endet mit „Die Eltern der verstorbenen Kinder waren keine Betrüger.“ Gestern war im Darmstädter Landgericht der zweite Verhandlungstag gegen die beiden Zahnärzte, die Ende August 2018 ihre Kinder getötet und das Haus angezündet haben sollen. Die Feuerwehr fand die toten Kinder und rettete die Eltern aus einer Garage aus einem Auto mit laufenden Motor.

Echo online (26.3.2019): Bekenntnis im Gefängnis

Echo online (23.3.2019): Ehepaar von der Bergstraße tötete eigene Kinder

Echo online (22.3.2019): Mörlenbacher Mordprozess beginnt

Auch beim Amtsgericht besser mit Anwalt

Muss man vors Amtsgericht, braucht man keinen Anwalt, man kann sich auch selbst verteidigen. Das spart natürlich Geld, aber ob das Nerven spart, weiß ich nicht. Anwältinnen und Anwälte sagen ja nicht nur das was man ihnen erzählt hat, sie kennen sich auch mit den Möglichkeiten zwischen Schuld- und Freispruch aus. Man kann zum Beispiel ein Verfahren gegen Geldauflage einstellen. Das ist zwar kein Freispruch, aber auch kein Schuldspruch. Außerdem wissen Anwältinnen und Anwälte, welche Fragen sie stellen müssen, um Sachverhalte herauszuarbeiten.

Gestern war ich im Amtsgericht. Angeklagt waren eine Frau und ein Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen. Ein Pitbull-Mischling, der seit zwei Wochen bei der Frau ihrer kleinen Tochter wohnte, hatte das zweijährige Mädchen schwer am Auge verletzt. Dem Mädchen geht es laut den Eltern wieder gut, die Verletzung sei abgeheilt und kaum noch sichtbar.

Echo online: Hund verletzt Kind: Eltern zu Geldstrafe auf Bewährung verurteilt

Jetzt standen die Eltern, die beide an dem Tag in der Wohnung waren, ohne Anwälte vor Gericht. Und ich habe das Gefühl, dass das mit Verteidger (wenigstens teilweise) anders gelaufen wäre. Beispielsweise hatte ein Polizeibeamter, der nach dem Rettungsdienst eintraf, sehr fest behauptet, dass die Verletzung ein Biss gewesen sei. Die Eltern sagten, dass der Hund das Kind mit einer Kralle verletzt habe. Ein Anwalt hätte hier wahrscheinlich die Expertise des Beamten abgefragt. Woher er denn wisse, dass das ein Biss sei? Ob er Erfahrung mit Hundebissen habe? Oder ob er einen Hund habe?

Auch in dem Moment als die Richterin überlegte, das Verfahren wegen Auflagen einzustellen, wäre ein Rechtsbeistand hilfreich gewesen, so aber konnte die Staatsanwaltschaft bei ihrer Linie bleiben. Die Angeklagten, so mein Eindruck, wussten ja gar nicht was in den zwei Sätzen erörtert worden war. Und spätestens nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft zeigte sich für mich, dass ein Rechtsbeistand sinnvoll gewesen wäre. Denn der Oberstaatsanwalt forderte die Eltern zu verwarnen und eine Geldbuße zur Bewährung zu verhängen. „Ich habe nichts verstanden“, sagte in dem Moment die Angeklagte. Zwar wurde ihr das von der Richterin nach dem Urteil dann erklärt, aber irgendwie wirkte das auf mich seltsam.