Glück braucht auch der Gerichtsreporter


Gestern war ich im Landgericht beim Mordprozess (€) um den tödlichen Autounfall (€) auf dem Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim.

Echo online: Verteidigung kritisiert Gutachter (€)

In einer Verhandlungspause – und bei dem Prozess gibt es viele Pausen – guckte ich, was eigentlich bei der 11. Kammer und dem Prozess um einen versuchten Totschlag in Erbach passiert. Überraschung, da hatten gerade die Plädoyers begonnen:

Echo online: Versuchter Totschlag oder Notwehr? (€)

Und der dritte Verhandlungstag mit der Urteilsverkündung wurde fünf Tage vorverlegt.

Prozess um gesprengtes Wohnhaus in Birkenau

Als am 22. März in der Odenwaldkommune Birkenau ein Haus in die Luft flog, war die mediale Aufmerksamkeit eigentlich bei einem anderen Verbrechen. An den Tag begann der Prozess um die ermordeten Kinder von Mörlenbach.

Ich weiß noch, wie in einer Verhandlungspause ein Kollege sagte, eigentlich müsse er jetzt nach Birkenau, da habe es eine Explosion gegeben. Erst am Abend, als ich mit dem Schreiben des Mörlenbach-Prozesses fertig war, stellte ich fest was der gemeint hatte.

Nun steht der Mann aus Birkenau wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, besonders schwere Brandstiftung und Verstrickungsbruch vor dem Darmstädter Landgericht.

FR (dpa): Eigenes Haus vor Zwangsversteigerung gesprengt: 59-Jähriger vor Gericht

Prozess um mutmaßlichen Missbrauch in Mörlenbach und Oberzent fortgesetzt

Am zweiten Tag war der angeklagte Fall von 2016 Thema. Wie beim Fall aus dem Jahr 2005 ging es um ein elf Jahre altes Mädchen. Der Angeklagte sagt bislang nichts zu den Vorwürfen. Da daher unklar ist, ob die angeklagten Fälle stattgefunden haben, muss man bis zum Urteil natürlich von „mutmaßlich Geschädigten“ und „mutmaßlichen Missbrauch“ schreiben, es sei denn man zitiert die Staatsanwaltsschaft oder die Zeugen.

Echo online: Ein Satz, den keiner hören will

Kühlschrankverbot, Strom abstellen und Kindesmissbrauch?


Prozesse um sexuellen Kindesmissbrauch kenne ich ja seit einigen Jahren. Was das aktuelle Verfahren aber etwas bizarr für mich macht, sind die weiteren – nicht angeklagten – Vorwürfe. Denn die Brüder, der 2005 laut Anklage in Oberzent missbrauchten Schwester und die Mutter, sagten im Gericht aus, dass der Angeklagte den damals jugendlichen Brüdern irgendwann fast alles verboten habe.

Hausarrest hat ja jeder schonmal gehört, aber Kühlschrankverbot, Küchenverbot, Wohnzimmerverbot, nichts zu essen, Stillegebot im Kinderzimmer und Strom abstellen?

Echo online: Sexueller Missbrauch elfjähriger Mädchen angeklagt (€)

Gutachter im Prozess um den tödlichen Unfall beim „Fuchsbuckel“

Im Landgerichtsprozess um die tödliche Kollision auf dem A5-Parkplatz „Fuchsbuckel“ waren diese Woche zwei Gutachter dran, einmal ein Ingenieur zum Unfall, dann ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zur Psyche und Schuldfähigkeit des Angeklagten. Allerdings musste der forenische Psychiater dabei auf Akten und das zurückgreifen, was in der Hauptverhandlung gesagt worden war. Denn der Angeklagte hatte sich nicht explorieren lassen.

Echo online: Die Stunde der Gutachter (€)

Echo online: Tiefer Blick in die Psyche (€)

Racheaktion wird zum Inferno – auch finanziell

Im September brannte es in einer Tiefgarage in Arheilgen. Weil der Brandstifter Streit mit einem Nachbarn hatte, zündete er dessen Auto an. Was weitere Autos beschädigte und auch das Gebäude. Über 500.000 Euro Schaden, allein an der Garage.

Echo online: Feuer im Auto des Nachbarn gelegt (3. Verhandlungstag)

Echo online: Bekannten zu Unrecht beschuldigt (2. Verhandlungstag)

Echo online: Erst mit Gas, dann mit der Flex (1. Verhandlungstag)

Sohn (54) wusste nicht mehr weiter

Lakritz, zwei Haartrockner und Fishermans Friends kauft ein langhaariger, 53 Jahre alter Mann in einem Drogeriemarkt. Er geht nach Hause wo er und seine 76 Jahre Mutter seit Jahrzehnten zusammen in einer Dachgeschosswohnung leben. Er in einem Zimmer mit rot und schwarz gestrichenen Wänden und Regalen voller DVDs und Blu-Ray-Discs. Darunter auch Horrorfilme. Dass der Mann einkaufen geht, ist für ihn ein Fortschritt. Es gab Jahre, da hatte er wegen einer Phobie die Wohnung so gut wie nie verlassen.

Die Mutter hatte ein Nachbar einige Tage vorher gesehen. „Ein Hungergerippe“, beschreibt er sie. „Sie stand da, lachte mich an, mit einem zahnlosen Mund.“ Sie trägt nur „ein Hemdchen“, sagt der Nachbar. „Sie war nicht nur verwirrt.“

Zwölf Tage nachdem der Sohn die Haartrockner gekauft hat, steht er, gut gekleidet für seine Verhältnisse, im Hof des Mietshauses und wird von zwei Polizisten „zu Boden gesprochen“ und gefesselt. „Ja, ich habe sie umgebracht“, gesteht der 53-Jährige seine Mutter getötet zu haben. Was er auch kurz vorher dem Nachbarn erzählt hat, der daraufhin die Polizei gerufen hatte.

Seit Montag steht der inzwischen 54-Jährige wegen Totschlags vor dem Darmstädter Landgericht. Er soll am 22. September 2018 einen der beiden Haartrockner ins Badewannenwasser geworfen haben, als er die Mutter badete und sie mit Stromschlägen getötet haben.

FAZ (dpa): Lange Haftstrafe für Totschlag in der Badewanne

suedeutsche.de (dpa): Demente Mutter in Badewanne getötet: Sohn gesteht

Echo online: Mann soll Mutter mit Fön in Badewanne getötet haben

Nicht nur Mord, auch Urkundenfälschung ist angeklagt

Der Prozess um den tödlichen Unfall auf einem Autobahnparkplatz bei Heppenheim geht heute weiter. Da die Anklage eigentlich etwas umfangreicher ist, habe ich mal nachgefragt und was dazu geschrieben.

Echo online: Tod am „Fuchsbuckel“: Anklage wirft 18-jährigem Autoraser nicht nur Mord sondern auch Urkundenfälschung und weiteres vor

„Fuchsbuckel“-Prozess, zweiter Verhandlungstag


Ein junger Mann fährt mit einem Ford Focus mit abgelaufenen Nummerschild über die Autobahn A5. Eine Polizeistreife entdeckt ihn. Er flüchtet wor ihr und rast auf auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim in einen Mazda. Ein Junge wird schwer verletzt, seine Mutter getötet. Die Staatsanwaltschaft klagt Mord an, Freitag war der zweite Verhandlungstag:

Echo online: Im Fuchsbuckel-Prozess geht es um die möglichen Suizidabsichten des Angeklagten.