Urteil im „Fuchsbuckelprozess“

Am 13. Verhandlungstag wurde im „Fuchsbuckelprozess“ das Urteil verkündet.

Echo online: 19 Jahre alter Autofahrer aus Groß-Bieberau wegen Mordes verurteilt (€)

Westdeutsche Zeitung: Düsseldorferin bei Unfall getötet – Fahrer wegen Mordes verurteilt

Damit schreibt das Landgericht Darmstadt unter Umständen auch Rechtsgeschichte, denn die Tat war ja keine direkte oder persönliche Attacke des Angeklagten auf sein Opfer, sondern eine Kollision auf dem Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“. Die passierte, als der führerscheinlose Angeklagte auf der Flucht vor zwei Polizeistreifen war.

Mein Eindruck war ja, dass er an dem 30. Dezember 2018 gegen 17.30 Uhr auch auf einer Art Flucht vor seiner Situation war. Mit seiner Mutter und seinem Stiefvater hatte er üblen Krach, weil er Schmuck der Mutter gestohlen und versetzt hat – um Geld für Geschenke, Zigaretten und Benzin zu haben. Er hatte drei Ausbildungen angefangen aber nicht beendet und war am 23. Dezember 2018 von einer Polizeistreife beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Da er zuhause rausgeflogen war, übernachtet bei Freunden hier und da. Einmal stand er auch bei einer Freundin vor der Haustür, wurde aber weggeschickt.

Bemerkswert fand ich einen Satz des Richters, der zeigte, dass der Angeklagtes vieles in seiner Hand hatte, aber sich nicht um die Warnungen gekümmert habe: „Sie hatten den ganzen Tag Zeit, Busverbindungen rauszusuchen“, hatte der Richter dem Angeklagten vorgehalten, der ja am 30. Dezember ohne Ausbildungsplatz war und Zeit genug hatte bis zum Abend bei der Freundin zu sein. Und dass sein 17 Jahre alter, für 100 Euro gekaufte, Ford Focus keine Zulassung, keine Autonummer und er keinen Führerschein hatte, wusste er ja auch. Und dass man erwischt werden kann, war ihm auch seit dem 23. Dezember klar.

Fuchsbuckel-Prozess: Befangenheitsantrag


Beim Fuchsbuckelprozess kam es, wie es am Montag schon angekündigt worden war: Die Verteidigung stellte einen Antrag die Berufsrichter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Damit war die Verhandlungsam Donnerstag schneller vorbei als ich erwartet hatte. Ich hatte vermutet, dass wir gegen 13 Uhr oder 15 Uhr erfahren, wie über den Befangenheitsantag entschieden wurde. Aber es kam anders.

Echo online: Fuchsbuckel-Prozess: Kurzer Verhandlungstag

Die Verteidiger lehnten die Richter unter anderem ab, weil sie befürchten, dass die Richter eher ein ergebnisorientiertes und schnelles als ein sorgfältigen Verfahren wollen. Nun, wenn ich so zurückblicke, wie viele Pausen und Unterbrechungen es in dem Verfahren gab, dann kann man nicht sagen, dass da einer besonders auf die Tube drücken würde.

Ich erinnere mich zum Beispiel an die eine Unterbrechung nach einem Antrag der Verteidigung, die bis 14 Uhr gehen sollte. Wir waren also alle wieder nach der recht langen Mittagspause wieder im Saal und da teilte der Richter mit, dass man über den Antrag noch nicht habe entscheiden können. Womit wir nach Hause gehen konnten.

Fuchsbuckelprozess: Gutachten zugunsten des Angeklagten

Auf dem Foto ist das Alte Landgericht, damit hier etwas Abwechslung rein kommt. Der unten verlinkte Prozess ist aber im Neubau.

Der Prozess um die tödliche Pkw-Kollision auf dem Autobahnparkplatz Fuchsbuckel gerät ins Stocken. Am Ende des Verhandlungstages kündigten die Verteidiger an, einen Befangenheitssntrag gegen die Landgerichtskammer stellen zu wollen.

Zuvor waren unter anderem Gutachten verlesen worden, die die Verteidigung in Auftrag gegeben hatte.

Echo online: Entlastung für den Angeklagten? (€)

Glück braucht auch der Gerichtsreporter


Gestern war ich im Landgericht beim Mordprozess (€) um den tödlichen Autounfall (€) auf dem Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim.

Echo online: Verteidigung kritisiert Gutachter (€)

In einer Verhandlungspause – und bei dem Prozess gibt es viele Pausen – guckte ich, was eigentlich bei der 11. Kammer und dem Prozess um einen versuchten Totschlag in Erbach passiert. Überraschung, da hatten gerade die Plädoyers begonnen:

Echo online: Versuchter Totschlag oder Notwehr? (€)

Und der dritte Verhandlungstag mit der Urteilsverkündung wurde fünf Tage vorverlegt.

Gutachter im Prozess um den tödlichen Unfall beim „Fuchsbuckel“

Im Landgerichtsprozess um die tödliche Kollision auf dem A5-Parkplatz „Fuchsbuckel“ waren diese Woche zwei Gutachter dran, einmal ein Ingenieur zum Unfall, dann ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie zur Psyche und Schuldfähigkeit des Angeklagten. Allerdings musste der forenische Psychiater dabei auf Akten und das zurückgreifen, was in der Hauptverhandlkung gesat worden war. Denn der Angeklagte hatte sich nicht explorieren lassen.

Echo online: Die Stunde der Gutachter (€)

Echo online: Tiefer Blick in die Psyche (€)

Nicht nur Mord, auch Urkundenfälschung ist angeklagt

Der Prozess um den tödlichen Unfall auf einem Autobahnparkplatz bei Heppenheim geht heute weiter. Da die Anklage eigentlich etwas umfangreicher ist, habe ich mal nachgefragt und was dazu geschrieben.

Echo online: Tod am „Fuchsbuckel“: Anklage wirft 18-jährigem Autoraser nicht nur Mord sondern auch Urkundenfälschung und weiteres vor

„Fuchsbuckel“-Prozess, zweiter Verhandlungstag


Ein junger Mann fährt mit einem Ford Focus mit abgelaufenen Nummerschild über die Autobahn A5. Eine Polizeistreife entdeckt ihn. Er flüchtet wor ihr und rast auf auf den Parkplatz „Fuchsbuckel“ bei Heppenheim in einen Mazda. Ein Junge wird schwer verletzt, seine Mutter getötet. Die Staatsanwaltschaft klagt Mord an, Freitag war der zweite Verhandlungstag:

Echo online: Im Fuchsbuckel-Prozess geht es um die möglichen Suizidabsichten des Angeklagten.

Flucht vor der Autobahnpolizei führt zu tödlicher Kollision


Eine Familie macht Pause auf einem Autobahnparkplatz an der Autobahn A5. Da rast ein grauer Ford Focus Kombi in den blauen Mazda der Düsseldorfer. Der Ford-Fahrer war mit abgelaufenen Nummernschild und ohne Führerschein unterwegs und flüchtete vor der Autobahnpolizei. Sieben Tage vorher war er schonmal ohne Führerschein in seinem Auto mit abgelaufenen Kennzeichen erwischt worden. Seit dieser Woche ist der Prozess vor dem Darmstädter Landgericht, die Staatsanwaltschaft hat Mord angeklagt.

Echo online (€): Prozess gegen Autobahnraser beginnt am Darmstädter Landgericht

Westdeutsche Zeitung: Düsseldorferin stirbt auf Parkplatz bei Heppenheim