Urteil im „Fuchsbuckelprozess“

Am 13. Verhandlungstag wurde im „Fuchsbuckelprozess“ das Urteil verkündet.

Echo online: 19 Jahre alter Autofahrer aus Groß-Bieberau wegen Mordes verurteilt (€)

Westdeutsche Zeitung: Düsseldorferin bei Unfall getötet – Fahrer wegen Mordes verurteilt

Damit schreibt das Landgericht Darmstadt unter Umständen auch Rechtsgeschichte, denn die Tat war ja keine direkte oder persönliche Attacke des Angeklagten auf sein Opfer, sondern eine Kollision auf dem Autobahnparkplatz „Fuchsbuckel“. Die passierte, als der führerscheinlose Angeklagte auf der Flucht vor zwei Polizeistreifen war.

Mein Eindruck war ja, dass er an dem 30. Dezember 2018 gegen 17.30 Uhr auch auf einer Art Flucht vor seiner Situation war. Mit seiner Mutter und seinem Stiefvater hatte er üblen Krach, weil er Schmuck der Mutter gestohlen und versetzt hat – um Geld für Geschenke, Zigaretten und Benzin zu haben. Er hatte drei Ausbildungen angefangen aber nicht beendet und war am 23. Dezember 2018 von einer Polizeistreife beim Fahren ohne Führerschein erwischt worden. Da er zuhause rausgeflogen war, übernachtet bei Freunden hier und da. Einmal stand er auch bei einer Freundin vor der Haustür, wurde aber weggeschickt.

Bemerkswert fand ich einen Satz des Richters, der zeigte, dass der Angeklagtes vieles in seiner Hand hatte, aber sich nicht um die Warnungen gekümmert habe: „Sie hatten den ganzen Tag Zeit, Busverbindungen rauszusuchen“, hatte der Richter dem Angeklagten vorgehalten, der ja am 30. Dezember ohne Ausbildungsplatz war und Zeit genug hatte bis zum Abend bei der Freundin zu sein. Und dass sein 17 Jahre alter, für 100 Euro gekaufte, Ford Focus keine Zulassung, keine Autonummer und er keinen Führerschein hatte, wusste er ja auch. Und dass man erwischt werden kann, war ihm auch seit dem 23. Dezember klar.