Zebrastreifen, Querungshilfe und ein Landeszuschuss

Mit Zebrastreifen ist es ja immer ein wenig kompliziert. Die Menschen wollen sie, aber es gibt Bedingungen, dass einer auf die Straße kommt. So auch in Gräfenhausen.

Echo online: Wenig Begeisterung für ein Provisorium

Die Richtlinien über die „Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen“ schreiben Mindestfahrzeug- und Mindestfußgängerzahlen vor. Fußgängerüberwege können eingerichtet werden ab 50 Fußgängern die Stunde und über 200 Fahrzeugen in der sogenannten Spitzenstunde. Andere Bedingungen sind: Innerhalb geschlossener Ortschaften und ein Straßenabschnitt mit maximal Tempo 50. Die Richtlinie geht zudem davon aus, dass in einer Tempo 30-Zone ein Zebrastreifen nicht notwendig ist. Und wenn die Verkehrsplaner den Eindruck haben, dass ein bestimmter Zebrastreifen nur Scheinsicherheit vermittelt, wird er auch eher nicht eingerichtet.

Der Zebrastreifen an der Hammelstrift ist ein Parlamentsbeschluss, aber …

Der Auftrag des Stadtparlaments an die Stadtverwaltung an der Hammelstrift einen Zebrastreifen einzurichten, wurde um einen Prüfauftrag ergänzt.


Die Querung der Hammelstrift in Kranichstein ist mal wieder Thema. Und die Stadtverwaltung tischt wieder eine alte, aber nicht ganz richtige, Erklärung zu dem Thema auf.
Aber von vorne: 2008 war die Ampel an der Ecke Hammelstrift/Jägertorstraße kaputtgegangen und wurde ersatzlos abgebaut. Zum Leidwesen vieler Bewohner des nahen Wohnparks Kranichstein (in der Borsdorffstraße). Die finden es nun schwierger die Hammelstrift zu überqueren, die auf dem Weg zum Einkaufszentrum am See liegt.

Echo online, 27. Oktober 2016: Wunsch nach einem Zebrastreifen – Der Heimbeirat des Wohnparks habe sich daher zusammen mit der AG Fußverkehr innerhalb der Stadtteilrunde Kranichstein für einen Zebrastreifen eingesetzt. Auch Stadtverordnete aus Kranichstein hätten die Forderung unterstützt. Und im Dezember 2009 habe das Stadtparlament dann einstimmig beschlossen, einen Zebrastreifen dort einzurichten. Doch wie die städtische Pressestelle hierzu mitteilt, habe es sich dabei lediglich um einen Prüfauftrag an den Magistrat gehandelt.

Nun, ein Blick in die Anträge und Beschlüsse von 2009 zeigt, dass es einen Beschluss sowie einen ergänzenden Prüfauftrag gab:

6. November 2009: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD und FDP betr. Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen ) in der Hammelstrift in Kranichstein – Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird beauftragt, in der Hammelstrift in Kranichstein an der Einmündung der Borsdorffstrasse einen Fußgängerüberweg einzurichten.

Der Antrag bekam die Nummer SV-Nr. 2009/0075 und wurde am 17. Dezember 2009 als Tagesodnungspunkt 23.13 einstimmig beschlossen. Der Prüfantrag, von dem die Stadt nun spricht, ergänzte den Auftrag („noch darüber hinaus“) an die Stadt um Sicherungsmaßnahmen:

Dem im Betreff bezeichneten Antrag wird mit folgender Ergänzung einstimmig zugestimmt: „Es soll noch darüber hinaus geprüft werden, welche Sicherungsmaßnahmen können noch mit aufgenommen werden, um die Situation um den Zebrastreifen herum zu entschärfen, so dass keine Gefährdungspotentiale aufgrund des neuen Überweges geschaffen werden.“

Nun ist es aber so, dass das Stadtparlament der Straßenverkehrsbehörde bei der Stadt keine Weisungen geben kann, weil die sich nach der Straßenverkehrsordnung richten muss. Und für einen Zebrastreifen müssen viele Bedingungen erfüllt werden – so einfach ist der nicht auf die Straße gemalt. Da muss eine bestimmte Anzahl an Fußgängern rüberwollen, da muss Platz sein, auch für die Beschilderung. Und in Tempo-30-Zonen sollte es eigentlich keine geben.

Was aber ging, wurde 2014 gemacht: Es wurde eine Querungshilfe eingerichtet.