Berufung zurückgezogen, Urteil der ersten Instanz wird rechtskräftig


Das war ein flotter Prozess am Landgericht Darmstadt. Vier Medienvertreter auf den Zuschauerplätzen, aber der Angeklagte kam nicht. Der hatte unmittelbar vor der Verhandlung seine Berufung zurückgezogen. Damit ist nun das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig in dem festgestellt wurde, dass er eine Polizeibeamtin erpresst hat.

Mich hatte der schnelle Rückzieher dann doch überrascht, denn der Verhandlungstermin war vor einigen Monaten schonmal angesetzt, aber dann auf gestern verschoben worden. Die Berufung hätte ja schon beim ersten Termin zurückgezogen werden können.

FAZ (dpa): Urteil zur Erpressung einer Polizistin rechtskräftig

Rotlicht, Blaulicht und Erpressung

Ein Amtsgerichtsprozess, der schon zweimal terminiert und ausgefallen war, fand nun statt:

(€) Echo online: Früherer Stripper für Erpressung einer Polizistin bestraft

Interessant war auch, wie die Erpressung aufflog. Die Geschädigte hatte nichts unternommen. Aber der Angeklagte schien seiner Ex-Freundin unbedingt noch einen mitgeben zu wollen und hatte sie wegen Arzneimittelmissbrauch angezeigt. Aber die Polizei ermittelte dann auch gegen ihn.

Haft- oder Bewährungsstrafe für Entführung und Erpressung


Es gibt Straftaten, da ist man gleich von Null auf Hundert in der Kriminalität. Klar, bei Mord weiß man das. Aber auch bei räuberischer Erpressung oder erpresserischen Menschenraub sind eigentlich keine Bewährungsstrafen vorgesehen, egal wie straffrei man bisher war. Eigentlich? Ja, es gibt eine Chance, wenn man seine Tat zu einem minderschweren Fall machen kann. Und darum ging es gestern im Landgericht, am Freitag, den 13.

Echo online: Für den Reinheimer Mandanten des Rechtsanwalts Manfred Döring geht es um Haft- oder Bewährungsstrafe

Menschenraub und Erpressung in Ober-Ramstadt

Im Landgerichtsprozess um Menschenraub und Erpressung in Ober-Ramstadt hatten zwei Abgeklagte vor einer Woche behauptet, dass der Geschädigte ihnen Geld geschuldet habe. Wie sich gestern am zweiten Verhandlunsgtag herausstellte, stimmte das sogar. Der Geschädigte, der am ersten Tag trotz Ladung nicht im Gericht erscheinen und nicht erreichbar war, war nun da.

Echo online: Prozess um Menschenraub und Erpressung in Ober-Ramstadt (€)

Blauäugiges Bildblog?

Das Bildblog kritisiert Ernst Elitz wegen eines Kommentars in der Bild. Elitz verwechsele „Profi mit Porno“ sagt das Blog. Elitz kritisiert in seinem Kommentar ein Gerichtsurteil gegen einen Journalisten, weil dieser einen Schauspieler mit einem Sex-Video erpresst hat.

Elitz weist auf ein Problem hin, das ich auch sehe, wenn man das Urteil weiter denkt:

Darf ein Journalist mit keinem mehr sprechen, über den er mehr weiß, als dem Angesprochenen lieb sein kann? Das ist bei jeder professionellen Recherche so. Das verletzt keine Grenze. […] Ein Journalist, der Betroffene mit Recherche-Ergebnissen konfrontiert, nötigt nicht. Er schafft klare Verhältnisse. Unabhängig davon, ob es um einen groß angelegten Betrugsfall oder um ein Sexvideo geht.

Das Bildblog sagt nun – zu recht:

Für Elitz ist der Ankauf eines illegal angefertigten Videos aus der Privatsphäre eines Prominenten aber gleichzusetzen mit investigativem Polit- oder Wirtschafts-Journalismus.

Punkt. Und das war es dann in dem Medienblog zu dem Thema. Kein Gedanke daran, dass findige Anwälte gibt. Keine Gedanke an ein „was wäre wenn“, nein, lieber das medienkritische Publikum bedienen und fertig.

Nun, aber was, wenn ich oder igrendein Alpha-Blogger (um da mal eine Fallhöhe zu bekommen) beispielweise Unterlagen hätte, die zeigen, dass beim Bürgermeister/Abgeordneten/Konzernchef X in Y Korruption/Betrug/Veruntreuung gibt, und ich den nun zu den Vorwürfen befrage? Und der daraufhin mich oder Alpha-Blogger erstmal wegen Erpressung anzeigt?

Ach, das wird nie passieren? Hoffen wir mal, dass das Bildblog, dass in seiner Blauäugigkeit diesen Aspekt gar nicht diskutiert, nie über so einen Fall was schreiben muss. Wobei ich befürchte, dass ich selbst sowas schrieben müsste, wenn es mir passiert.