Das Bildblog kritisiert Ernst Elitz wegen eines Kommentars in der Bild. Elitz verwechsele „Profi mit Porno“ sagt das Blog. Elitz kritisiert in seinem Kommentar ein Gerichtsurteil gegen einen Journalisten, weil dieser einen Schauspieler mit einem Sex-Video erpresst hat.
Elitz weist auf ein Problem hin, das ich auch sehe, wenn man das Urteil weiter denkt:
Darf ein Journalist mit keinem mehr sprechen, über den er mehr weiß, als dem Angesprochenen lieb sein kann? Das ist bei jeder professionellen Recherche so. Das verletzt keine Grenze. […] Ein Journalist, der Betroffene mit Recherche-Ergebnissen konfrontiert, nötigt nicht. Er schafft klare Verhältnisse. Unabhängig davon, ob es um einen groß angelegten Betrugsfall oder um ein Sexvideo geht.
Das Bildblog sagt nun – zu recht:
Für Elitz ist der Ankauf eines illegal angefertigten Videos aus der Privatsphäre eines Prominenten aber gleichzusetzen mit investigativem Polit- oder Wirtschafts-Journalismus.
Punkt. Und das war es dann in dem Medienblog zu dem Thema. Kein Gedanke daran, dass findige Anwälte gibt. Keine Gedanke an ein „was wäre wenn“, nein, lieber das medienkritische Publikum bedienen und fertig.
Nun, aber was, wenn ich oder igrendein Alpha-Blogger (um da mal eine Fallhöhe zu bekommen) beispielweise Unterlagen hätte, die zeigen, dass beim Bürgermeister/Abgeordneten/Konzernchef X in Y Korruption/Betrug/Veruntreuung gibt, und ich den nun zu den Vorwürfen befrage? Und der daraufhin mich oder Alpha-Blogger erstmal wegen Erpressung anzeigt?
Ach, das wird nie passieren? Hoffen wir mal, dass das Bildblog, dass in seiner Blauäugigkeit diesen Aspekt gar nicht diskutiert, nie über so einen Fall was schreiben muss. Wobei ich befürchte, dass ich selbst sowas schrieben müsste, wenn es mir passiert.