Haft- oder Bewährungsstrafe für Entführung und Erpressung


Es gibt Straftaten, da ist man gleich von Null auf Hundert in der Kriminalität. Klar, bei Mord weiß man das. Aber auch bei räuberischer Erpressung oder erpresserischen Menschenraub sind eigentlich keine Bewährungsstrafen vorgesehen, egal wie straffrei man bisher war. Eigentlich? Ja, es gibt eine Chance, wenn man seine Tat zu einem minderschweren Fall machen kann. Und darum ging es gestern im Landgericht, am Freitag, den 13.

Echo online: Für den Reinheimer Mandanten des Rechtsanwalts Manfred Döring geht es um Haft- oder Bewährungsstrafe